Die Beschwerdeführer haben mit Schriftsatz vom 25. Jänner 1999 die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen den ihnen am 14. Dezember 1998 zugestellten Bescheid der O.ö. Landesregierung vom 10. Dezember 1998, Zl. BauR-012118/3-1998/PE/Vi, erhoben. Der deutlich mittels Freistempelmaschine aufgedruckte Absendetag lautete auf den 26. Jänner 1999. Mit Beschluss vom 23. März 1999 hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde als verspätet zurückgewiesen und ausgeführt, dass, bezogen auf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer haben mit Schriftsatz vom 25. Jänner 1999 die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen den ihnen am 14. Dezember 1998 zugestellten Bescheid der O.ö. Landesregierung vom 10. Dezember 1998, Zl. BauR-012118/3-1998/PE/Vi, erhoben. Der deutlich mittels Freistempelmaschine aufgedruckte Absendetag lautete auf den 26. Jänner 1999. Mit Beschluss vom 23. März 1999 hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde als verspätet zurückgewiesen und ausgeführt, dass, bezogen auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/05/0121 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1998/11/24 96/08/0406 1
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Ein Irrtum des Gerichtshofes liegt immer schon dann vor, wenn der Sachverhalt, von welchem der Gerichtshof ausgeht, mit dem in der R... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/05/0121 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1998/11/24 96/08/0406 1
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Ein Irrtum des Gerichtshofes liegt immer schon dann vor, wenn der Sachverhalt, von welchem der Gerichtshof ausgeht, mit dem in der R... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, mit dem er wegen einer Übertretung der GewO 1994 bestraft wurde, "als verspätet" zurück. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck sei dem Beschwerdeführer am 17. März 1998 durch Hinterlegung beim zuständigen Postamt V zugestellt worden. Damit habe die Berufungsfrist zu laufen beg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, mit dem er wegen einer Übertretung der GewO 1994 bestraft wurde, "als verspätet" zurück. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck sei dem Beschwerdeführer am 17. März 1998 durch Hinterlegung beim zuständigen Postamt V zugestellt worden. Damit habe die Berufungsfrist zu laufen beg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VwGG §45 Abs1 Z2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 2 Stammrechtssatz Ob jemand vom Zustellvorgang "rechtzeitig" Kenntnis erlangt hat, kann nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden. Wird durch die Zustellung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VwGG §45 Abs1 Z2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 2 Stammrechtssatz Ob jemand vom Zustellvorgang "rechtzeitig" Kenntnis erlangt hat, kann nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden. Wird durch die Zustellung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empf... mehr lesen...
Mit dem eingangs genannten Beschluss vom 23. Februar 1999 wurde dem Antrag, der Beschwerde gegen den genannten Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, nicht stattgegeben. In der Begründung: wurde ausgeführt, gemäß § 30 Abs. 2 VwGG sei die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit ... mehr lesen...
Mit dem eingangs genannten Beschluss vom 23. Februar 1999 wurde dem Antrag, der Beschwerde gegen den genannten Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, nicht stattgegeben. In der Begründung: wurde ausgeführt, gemäß § 30 Abs. 2 VwGG sei die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §14 Abs2;VwGG §30 Abs2;VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Entscheidungen über die Wiederaufnahme eines durch Berichterbeschluss abgeschlossenen Verfahrens über einen Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, fallen nicht in die Zuständigkeit des Berichters, sondern in jene des Senates, weil der Ausnahmecharakter die Berichterzuständigkeit zur restriktiven Aus... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit einer auf eine bloße Beschimpfung hinauslaufende Behauptung, es liege das Verbrechen des Missbrauches der Amtsgewalt dar, vermag der Antragsteller den angesprochenen Wiederaufnahmsgrund des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG nicht darzutun. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999080045.X02 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit einer auf eine bloße Beschimpfung hinauslaufende Behauptung, es liege das Verbrechen des Missbrauches der Amtsgewalt dar, vermag der Antragsteller den angesprochenen Wiederaufnahmsgrund des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG nicht darzutun. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999080045.X02 ... mehr lesen...
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17. April 1997 gegen den Umsatzsteuerbescheid 1993 wurde mit dem hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 97/15/0061, als unbegründet abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses an die Antragstellerin erfolgte am 11. August 1998. Am 25. August 1998 wurde der Antrag eingebracht, das durch das oben genannte Erkenntnis abgeschlossene Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG wiederaufzunehmen. Im Antrag wird zur Begründung: vorgebracht: Der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17. April 1997 gegen den Umsatzsteuerbescheid 1993 wurde mit dem hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1998, 97/15/0061, als unbegründet abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses an die Antragstellerin erfolgte am 11. August 1998. Am 25. August 1998 wurde der Antrag eingebracht, das durch das oben genannte Erkenntnis abgeschlossene Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG wiederaufzunehmen. Im Antrag wird zur Begründung: vorgebracht: Der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2264/50 B 1. Juli 1954 RS 2 Stammrechtssatz Mit dem Vorbringen, daß der VwGH bei Fällung seines Erkenntnisses nicht die nach Ansicht des Antragstellers notwendigen rechtlichen Erwägungen angestellt und sich nicht mit sämtlichen von ihm erhobenen Einwendungen auseinandergesetzt habe, kann das Vorliegen eines Wiederaufnahmeg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Eine Verletzung des Parteiengehörs kann auch im Zusammenhang mit eigenständigen Sachverhaltsfeststellungen des VwGH gegeben sein (Hinweis B VS 24.11.1998, 96/08/0406). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998150131.X02 Im RIS seit 20.11.2000 Zulet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0020 B 16. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des Verwaltungsgerichtshofgesetzes wie etwa § 36 VwGG über die Beteiligung der belangten Behörde und etwaiger Mitbeteiligter ab de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2264/50 B 1. Juli 1954 RS 2 Stammrechtssatz Mit dem Vorbringen, daß der VwGH bei Fällung seines Erkenntnisses nicht die nach Ansicht des Antragstellers notwendigen rechtlichen Erwägungen angestellt und sich nicht mit sämtlichen von ihm erhobenen Einwendungen auseinandergesetzt habe, kann das Vorliegen eines Wiederaufnahmeg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Eine Verletzung des Parteiengehörs kann auch im Zusammenhang mit eigenständigen Sachverhaltsfeststellungen des VwGH gegeben sein (Hinweis B VS 24.11.1998, 96/08/0406). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998150131.X02 Im RIS seit 20.11.2000 Zulet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0020 B 16. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des Verwaltungsgerichtshofgesetzes wie etwa § 36 VwGG über die Beteiligung der belangten Behörde und etwaiger Mitbeteiligter ab de... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: dieses Beschlusses genannten Beschluß (idF: Beschluß vom 28. Oktober 1998) stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 15. Juni 1998, RV-028.96/1-7/1996 und RV-160.97/1-7/1997, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1994 und 1995 sowie Körperschaftsteuer für das Jahr 1995 mit der
Begründung: ein, die (nunmehrige) Antragstellerin sei der am 8. September 1998, zugestellt am 17. September 1998, an si... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: dieses Beschlusses genannten Beschluß (idF: Beschluß vom 28. Oktober 1998) stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 15. Juni 1998, RV-135.97/1-7/1997 und RV-137.97/1-7/1997, betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 und 1995 mit der
Begründung: ein, die (nunmehrige) Antragstellerin sei der am 8. September 1998, zugestellt am 17. September 1998, an sie ergangenen Aufforderung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999140019.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/14/0018
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999140017.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Mit dem im Spruch: dieses Beschlusses genannten Beschluß (idF: Beschluß vom 28. Oktober 1998) stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 15. Juni 1998, RV-028.96/1-7/1996 und RV-160.97/1-7/1997, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1994 und 1995 sowie Körperschaftsteuer für das Jahr 1995 mit der
Begründung: ein, die (nunmehrige) Antragstellerin sei der am 8. September 1998, zugestellt am 17. September 1998, an si... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: dieses Beschlusses genannten Beschluß (idF: Beschluß vom 28. Oktober 1998) stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 15. Juni 1998, RV-135.97/1-7/1997 und RV-137.97/1-7/1997, betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 und 1995 mit der
Begründung: ein, die (nunmehrige) Antragstellerin sei der am 8. September 1998, zugestellt am 17. September 1998, an sie ergangenen Aufforderung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999140019.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/14/0018
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999140017.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 11. November 1998, Zl. 98/04/0134, wurde die Beschwerde der Antragsteller gegen den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Angelegenheit nach dem Handelskammergesetz zurückgewiesen. Begründend wurde u.a. ausgeführt, die nunmehrigen Antragsteller hätten den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten - den vorgelegten Unterlagen zufolge - ausdrücklich als "Aufsichtsbehörde" mit "Aufsichtsbeschwer... mehr lesen...