Mit hg. Beschluß vom 11. November 1998, Zl. 98/04/0134, wurde die Beschwerde der Antragsteller gegen den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Angelegenheit nach dem Handelskammergesetz zurückgewiesen. Begründend wurde u.a. ausgeführt, die nunmehrigen Antragsteller hätten den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten - den vorgelegten Unterlagen zufolge - ausdrücklich als "Aufsichtsbehörde" mit "Aufsichtsbeschwer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998040237.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998040237.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 18. September 1994, Zl. 97/20/0455, wurde die beim Verwaltungsgerichtshof am 28. Juli 1997 eingelangte Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 10. Juni 1997, mit dem ihr Asylantrag vom 10. März 1997 im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen worden war, wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. In der Begründung: dieses Beschlusses wurde ausgeführt, der Beschwerdeführerin sei nach ihrem eigenen Bes... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 18. September 1994, Zl. 97/20/0455, wurde die beim Verwaltungsgerichtshof am 28. Juli 1997 eingelangte Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 10. Juni 1997, mit dem ihr Asylantrag vom 10. März 1997 im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen worden war, wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. In der Begründung: dieses Beschlusses wurde ausgeführt, der Beschwerdeführerin sei nach ihrem eigenen Bes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §62 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0671
98/20/0597 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1998/11/24 96/08/0406 8
Verstärkter Senat Stammrechtssatz In jenen Fällen, in denen die Angabe des Zustelldatums iSd § ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §62 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0671
98/20/0597 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1998/11/24 96/08/0406 8
Verstärkter Senat Stammrechtssatz In jenen Fällen, in denen die Angabe des Zustelldatums iSd § ... mehr lesen...
Mit dem dem Beschwerdeführer am 5. November 1998 zugestellten hg. Beschluß vom 30. September 1998, Zl. 98/02/0176, wurde die oben angeführte Beschwerde gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. In der Begründung: dieses Beschlusses wurde ausgeführt, daß der angefochtene Bescheid laut Angabe in der Beschwerdeergänzung - entgegen der diesbezüglichen Angabe im Verfahrenshilfeantrag (Vermögensbekenntnis) - dem Beschwerdeführer am 27. März 1998 zugestellt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ein Anwalt, der eine Beschwerde bzw eine Beschwerdeergänzung mit einer unrichtigen Angabe über den Zustelltag des angefochtenen Bescheides absendet, hat die besondere Sorgfaltspflicht, die ihm kraft seines Berufes obliegt, verletzt. Hiebei hat er Umstände, die der Anwendung ... mehr lesen...
Mit dem dem Beschwerdeführer am 5. November 1998 zugestellten hg. Beschluß vom 30. September 1998, Zl. 98/02/0176, wurde die oben angeführte Beschwerde gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. In der Begründung: dieses Beschlusses wurde ausgeführt, daß der angefochtene Bescheid laut Angabe in der Beschwerdeergänzung - entgegen der diesbezüglichen Angabe im Verfahrenshilfeantrag (Vermögensbekenntnis) - dem Beschwerdeführer am 27. März 1998 zugestellt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ein Anwalt, der eine Beschwerde bzw eine Beschwerdeergänzung mit einer unrichtigen Angabe über den Zustelltag des angefochtenen Bescheides absendet, hat die besondere Sorgfaltspflicht, die ihm kraft seines Berufes obliegt, verletzt. Hiebei hat er Umstände, die der Anwendung ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Dezember 1997, Zl. 97/21/0727, wurde eine Bescheidbeschwerde der Antragstellerin als verspätet zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof war aufgrund des Poststempels auf dem Kuvert, in dem die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof übermittelt wurde, von der Postaufgabe am 21. Oktober 1997 ausgegangen. In ihrem Wiederaufnahmsantrag vom 29. Jänner 1998 macht die Antragstellerin geltend, daß die Postaufgabe bereits am 20. Oktobe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998210101.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Dezember 1997, Zl. 97/21/0727, wurde eine Bescheidbeschwerde der Antragstellerin als verspätet zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof war aufgrund des Poststempels auf dem Kuvert, in dem die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof übermittelt wurde, von der Postaufgabe am 21. Oktober 1997 ausgegangen. In ihrem Wiederaufnahmsantrag vom 29. Jänner 1998 macht die Antragstellerin geltend, daß die Postaufgabe bereits am 20. Oktobe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998210101.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Beschluß vom 19. November 1996 die zur Zl. 96/08/0218 protokollierte Beschwerde des Dkfm. Otto Frank (in der Folge: Beschwerdeführer) gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 29. Februar 1996, mit dem ein Einspruch des Genannten als unzulässig zurückgewiesen worden war, wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Die mit 10. April 1996 datierte Beschwerde führte zur Frage der Rechtzeitigkeit aus, daß der angefochtene... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Beschluß vom 19. November 1996 die zur Zl. 96/08/0218 protokollierte Beschwerde des Dkfm. Otto Frank (in der Folge: Beschwerdeführer) gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 29. Februar 1996, mit dem ein Einspruch des Genannten als unzulässig zurückgewiesen worden war, wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Die mit 10. April 1996 datierte Beschwerde führte zur Frage der Rechtzeitigkeit aus, daß der angefochtene... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Beschluß vom 19. November 1996 die zur Zl. 96/08/0218 protokollierte Beschwerde des Dkfm. Otto Frank (in der Folge: Beschwerdeführer) gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 29. Februar 1996, mit dem ein Einspruch des Genannten als unzulässig zurückgewiesen worden war, wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Die mit 10. April 1996 datierte Beschwerde führte zur Frage der Rechtzeitigkeit aus, daß der angefochtene... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §13 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):B 8. April 1986, 86/14/0039; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Ein Irrtum des Gerichtshofes liegt immer schon dann vor, wenn der Sachverhalt, von welchem der Gerichtshof ausgeht, mit dem in der Realität vorliegenden Sachverhalt nicht übere... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Prüfung eines Wiederaufnahmeantrages durch den VwGH ist nicht auf jene Ziffern des § 45 Abs 1 VwGG beschränkt, auf die sich der Antrag ausdrücklich stützt; der VwGH hat gegebenenfalls auch andere der in § 45 Abs 1 Z 1 bis 5 VwGG genannten Wiederaufnahmegründe zu berücksichtigen, sofern ein solcher Wiederaufnahmegrund nach den im Antrag behaup... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Verschulden iSd § 45 Abs 1 Z 2 VwGG bedeutet die Verletzung eines solchen Grades des Fleißes und der Aufmerksamkeit, welcher bei gewöhnlichen Fähigkeiten angewendet werden kann" (§ 1297 ABGB), wobei leichte Fahrlässigkeit genügt. Auch ist das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden der Partei selbst gleichzuhalten. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1297;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die unrichtige Angabe des Tages der Zustellung des angefochtenen Bescheides ist zwar nicht bereits als Verschulden iSd § 45 Abs 1 Z 2 VwGG wiederaufnahmeschädlich, den Rechtsanwalt trifft aber vor der Einbringung der Beschwerde die Pflicht, die Richtigkeit des Vorbring... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §13 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §62 Abs1; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):B 16. März 1987, 87/15/0020 1; (RIS: abgv)
Rechtssatz: In jenen Fällen, in denen die Angabe des Zustelldatums iSd § 28 Abs 1 Z 7 VwGG zur Beurteilung einer Beschwerde al... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §13 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):B 8. April 1986, 86/14/0039; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Ein Irrtum des Gerichtshofes liegt immer schon dann vor, wenn der Sachverhalt, von welchem der Gerichtshof ausgeht, mit dem in der Realität vorliegenden Sachverhalt nicht übere... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Verschulden iSd § 45 Abs 1 Z 2 VwGG bedeutet die Verletzung eines solchen Grades des Fleißes und der Aufmerksamkeit, welcher bei gewöhnlichen Fähigkeiten angewendet werden kann" (§ 1297 ABGB), wobei leichte Fahrlässigkeit genügt. Auch ist das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden der Partei selbst gleichzuhalten. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1297;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die unrichtige Angabe des Tages der Zustellung des angefochtenen Bescheides ist zwar nicht bereits als Verschulden iSd § 45 Abs 1 Z 2 VwGG wiederaufnahmeschädlich, den Rechtsanwalt trifft aber vor der Einbringung der Beschwerde die Pflicht, die Richtigkeit des Vorbring... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §13 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §62 Abs1; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):B 16. März 1987, 87/15/0020 1; (RIS: abgv)
Rechtssatz: In jenen Fällen, in denen die Angabe des Zustelldatums iSd § 28 Abs 1 Z 7 VwGG zur Beurteilung einer Beschwerde al... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 26. Mai 1998, 97/14/0123, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1994 ein, wobei zur Begründung: ausgeführt wurde, die belangte Behörde habe am 10. Februar 1998 den Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1994 erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Mit Erkenntnis vom 21. Juli 1998, 98/14/0053, hob der Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/14/0149 B 28. Oktober 1998
Rechtssatz: Wird ein von der belBeh nachgeholter Bescheid in der Folge durch den VwGH aufgehoben, beginnt die Entscheidungsfrist für die belBeh neu zu laufen. Die Nachholung des versäumten Be... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 26. Mai 1998, 97/14/0123, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1994 ein, wobei zur Begründung: ausgeführt wurde, die belangte Behörde habe am 10. Februar 1998 den Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1994 erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Mit Erkenntnis vom 21. Juli 1998, 98/14/0053, hob der Verwaltungsgerichts... mehr lesen...