Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/10/0071 E 22. November 2004 RS 3 Stammrechtssatz Die Anforderungen von Art. 6 EMRK sind auch bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung oder überhaupt jeglicher Anhörung erfüllt, wenn das Verfahren ausschließlich rechtliche oder "technische" Fragen betrifft. Der EGMR verwies dabei ... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer, einen niederländischen Staatsangehörigen, wurde im Instanzenzug mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 6. Dezember 2000 ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (Zl. 2001/21/0019). Dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wurde nicht stattgegeben. Mit Straferkenntnis vom 29. Mai 2001 wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer, einen niederländischen Staatsangehörigen, wurde im Instanzenzug mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 6. Dezember 2000 ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (Zl. 2001/21/0019). Dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wurde nicht stattgegeben. Mit Straferkenntnis vom 29. Mai 2001 wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Hinsichtlich der Darstellung des Sachverhaltes wird auf Punkt I. der Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 16. Oktober 2003, Zlen. 2002/07/0027 bis 0031, verwiesen. Die Agrarbezirksbehörde B (ABB) hatte einen Antrag der Beschwerdeführerin auf Aufnahme in die mitbeteiligte Partei abgewiesen, der Landesagrarsenat beim Amt der Vorarlberger Landesregierung (LAS) hatte die Aufnahme der Beschwerdeführerin als Mitglied der mitbeteiligten Partei verfügt. Die belangte Behörde hatt... mehr lesen...
Hinsichtlich der Darstellung des Sachverhaltes wird auf Punkt I. der Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 16. Oktober 2003, Zlen. 2002/07/0027 bis 0031, verwiesen. Die Agrarbezirksbehörde B (ABB) hatte einen Antrag des Beschwerdeführers auf Aufnahme in die mitbeteiligte Partei abgewiesen, der Landesagrarsenat beim Amt der Vorarlberger Landesregierung (LAS) hatte die Aufnahme des Beschwerdeführers als Mitglied der mitbeteiligten Partei verfügt. Die belangte Behörde hatte ... mehr lesen...
Hinsichtlich der Darstellung des Sachverhaltes wird auf Punkt I. der Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 16. Oktober 2003, Zlen. 2002/07/0027 bis 0031, verwiesen. Die Agrarbezirksbehörde B (ABB) hatte einen Antrag der Beschwerdeführerin auf Aufnahme in die mitbeteiligte Partei abgewiesen, der Landesagrarsenat beim Amt der Vorarlberger Landesregierung (LAS) hatte die Aufnahme der Beschwerdeführerin als Mitglied der mitbeteiligten Partei verfügt. Die belangte Behörde hatt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §5;B-VG Art12 Abs2;MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0047 E 10. August 2000 RS 1
(Hier: Das gilt auch für den Obersten Agrarsenat!) Stammrechtssatz Die angefochtene Entscheidung stammt von einem Landesagrarsena... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §5;B-VG Art12 Abs2;MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0047 E 10. August 2000 RS 1
(Hier: Das gilt auch für den Obersten Agrarsenat!) Stammrechtssatz Die angefochtene Entscheidung stammt von einem Landesagrarsena... mehr lesen...
Hinsichtlich der Darstellung des Sachverhaltes wird auf Punkt I. der Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 16. Oktober 2003, Zlen. 2002/07/0027 bis 0031, verwiesen. Die Agrarbezirksbehörde B (ABB) hatte einen Antrag der Beschwerdeführerin auf Aufnahme in die mitbeteiligte Partei abgewiesen, der Landesagrarsenat beim Amt der Vorarlberger Landesregierung (LAS) hatte die Aufnahme der Beschwerdeführerin als Mitglied der mitbeteiligten Partei verfügt. Die belangte Behörde hatt... mehr lesen...
Hinsichtlich der Darstellung des Sachverhaltes wird auf Punkt I. der Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 16. Oktober 2003, Zlen. 2002/07/0027 bis 0031, verwiesen. Die Agrarbezirksbehörde B (ABB) hatte einen Antrag des Beschwerdeführers auf Aufnahme in die mitbeteiligte Partei abgewiesen, der Landesagrarsenat beim Amt der Vorarlberger Landesregierung (LAS) hatte die Aufnahme des Beschwerdeführers als Mitglied der mitbeteiligten Partei verfügt. Die belangte Behörde hatte ... mehr lesen...
Hinsichtlich der Darstellung des Sachverhaltes wird auf Punkt I. der Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 16. Oktober 2003, Zlen. 2002/07/0027 bis 0031, verwiesen. Die Agrarbezirksbehörde B (ABB) hatte einen Antrag der Beschwerdeführerin auf Aufnahme in die mitbeteiligte Partei abgewiesen, der Landesagrarsenat beim Amt der Vorarlberger Landesregierung (LAS) hatte die Aufnahme der Beschwerdeführerin als Mitglied der mitbeteiligten Partei verfügt. Die belangte Behörde hatt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §5;B-VG Art12 Abs2;MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0047 E 10. August 2000 RS 1
(Hier: Das gilt auch für den Obersten Agrarsenat!) Stammrechtssatz Die angefochtene Entscheidung stammt von einem Landesagrarsena... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §5;B-VG Art12 Abs2;MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0047 E 10. August 2000 RS 1
(Hier: Das gilt auch für den Obersten Agrarsenat!) Stammrechtssatz Die angefochtene Entscheidung stammt von einem Landesagrarsena... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der AMA vom 17. Mai 2001 wurde eine von der Beschwerdeführerin für Flächenförderung betreffend die Ernte 2000 erbrachte Sicherstellung wegen Unterlassung der Liefermitteilungen für eine Fläche von 93,56 ha im Ausmaß von 15 %, das waren EUR 3.508,50 (ATS 48.278,01), für verfallen erklärt (Spruchpunkt 1). Gleichzeitig wurde die Beschwerdeführerin gemäß Art. 29 der Verordnung (EWG) Nr. 2220/85 aufgefordert, den verfallenden Betrag b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Ausführungen, dass von der Durchführung der von der Beschwerdeführerin beantragten mündlichen Verhandlung aus dem Grunde des § 39 Abs. 2 Z 6 VwGG Abstand genommen werden konnte [Hinweis auf die Entscheidung des Europäische Gerichtshofes für Menschenrechte vom 19. Februar 1998, Zl. 8/1997/792/993 (Fall Jacobsso... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der AMA vom 17. Mai 2001 wurde eine von der Beschwerdeführerin für Flächenförderung betreffend die Ernte 2000 erbrachte Sicherstellung wegen Unterlassung der Liefermitteilungen für eine Fläche von 93,56 ha im Ausmaß von 15 %, das waren EUR 3.508,50 (ATS 48.278,01), für verfallen erklärt (Spruchpunkt 1). Gleichzeitig wurde die Beschwerdeführerin gemäß Art. 29 der Verordnung (EWG) Nr. 2220/85 aufgefordert, den verfallenden Betrag b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Ausführungen, dass von der Durchführung der von der Beschwerdeführerin beantragten mündlichen Verhandlung aus dem Grunde des § 39 Abs. 2 Z 6 VwGG Abstand genommen werden konnte [Hinweis auf die Entscheidung des Europäische Gerichtshofes für Menschenrechte vom 19. Februar 1998, Zl. 8/1997/792/993 (Fall Jacobsso... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 18. März 1998 an der Universität Innsbruck die Erteilung der Lehrbefugnis für die Fächer Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Europarecht. Die von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eingesetzte Habilitationskommission (erste Instanz) fasste in ihrer Sitzung am 14. Oktober 1999 den Beschluss, dass die im zweiten Abschnitt des Habilitationsverfahrens durchzuführende Prüfung der Habilitationsschrift des Beschwerdeführers sowie der anderen vorgeleg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte72/01 Hochschulorganisation
Norm: MRK Art6;UOG 1993 §28 Abs6a idF 2001/I/013;UOG 1993 §28 Abs9 idF 2001/I/013;VwGG §39 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Entscheidungen in Habilitationsverfahren sind nicht als solche über zivilrechtliche Ansprüche im Sinne des Art. 6 MRK zu qualifizieren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:20... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 18. März 1998 an der Universität Innsbruck die Erteilung der Lehrbefugnis für die Fächer Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Europarecht. Die von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eingesetzte Habilitationskommission (erste Instanz) fasste in ihrer Sitzung am 14. Oktober 1999 den Beschluss, dass die im zweiten Abschnitt des Habilitationsverfahrens durchzuführende Prüfung der Habilitationsschrift des Beschwerdeführers sowie der anderen vorgeleg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte72/01 Hochschulorganisation
Norm: MRK Art6;UOG 1993 §28 Abs6a idF 2001/I/013;UOG 1993 §28 Abs9 idF 2001/I/013;VwGG §39 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Entscheidungen in Habilitationsverfahren sind nicht als solche über zivilrechtliche Ansprüche im Sinne des Art. 6 MRK zu qualifizieren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:20... mehr lesen...
Die NÖ Agrarbezirksbehörde (kurz: ABB) erließ im Zusammenlegungsverfahren G den Zusammenlegungsplan durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 26. Mai bis 6. Juni 1997 (Verständigung vom 21. April 1997). Gegen den Zusammenlegungsplan erhoben die Beschwerdeführer Berufung an den Landesagrarsenat beim Amt der NÖ Landesregierung (kurz: LAS). Mit Bescheid vom 23. März 1999 gab der LAS unter Spruchpunkt a) der Berufung der Beschwerdeführer, Eigentümer hinsichtlich der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §5;B-VG Art12 Abs2;MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0047 E 10. August 2000 RS 1
(Hier: Dies gilt auch für den Obersten Agrarsenat.) Stammrechtssatz Die angefochtene Entscheidung stammt von einem Landesagrarsen... mehr lesen...
Die NÖ Agrarbezirksbehörde (kurz: ABB) erließ im Zusammenlegungsverfahren G den Zusammenlegungsplan durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 26. Mai bis 6. Juni 1997 (Verständigung vom 21. April 1997). Gegen den Zusammenlegungsplan erhoben die Beschwerdeführer Berufung an den Landesagrarsenat beim Amt der NÖ Landesregierung (kurz: LAS). Mit Bescheid vom 23. März 1999 gab der LAS unter Spruchpunkt a) der Berufung der Beschwerdeführer, Eigentümer hinsichtlich der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §5;B-VG Art12 Abs2;MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0047 E 10. August 2000 RS 1
(Hier: Dies gilt auch für den Obersten Agrarsenat.) Stammrechtssatz Die angefochtene Entscheidung stammt von einem Landesagrarsen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist öffentlicher Notar im Bereich der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge kurz: Notariatskammer). Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles kann zunächst auf die hg. Erkenntnisse vom 12. November 2001, Zl. 99/10/0123, und vom 22. Jänner 2004, Zl. 2003/06/0025, verwiesen werden. Im Hinblick auf das nunmehrige Beschwerdevorbringen ist insbesondere (auch) folgender Sachverhalt erheblich: Anlässlich der Vorlage von zwei Beurk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte27/02 Notare
Norm: MRK Art6;NO 1871 §155 Abs1 Z1;NO 1871 §156 Abs1;NO 1871 §156 Abs2;NO 1871 §158 Abs5;NO 1871 §159 Abs1;NO 1871 §47 Abs1;NO 1871 §82 Abs1;VwGG §39 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Art. 6 MRK steht der Abstandnahme von der Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung gemäß § 39 Abs. 2 Z 6 VwGG nicht entgegen, weil es sich bei der vorliegenden ordnun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist öffentlicher Notar im Bereich der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge kurz: Notariatskammer). Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles kann zunächst auf die hg. Erkenntnisse vom 12. November 2001, Zl. 99/10/0123, und vom 22. Jänner 2004, Zl. 2003/06/0025, verwiesen werden. Im Hinblick auf das nunmehrige Beschwerdevorbringen ist insbesondere (auch) folgender Sachverhalt erheblich: Anlässlich der Vorlage von zwei Beurk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte27/02 Notare
Norm: MRK Art6;NO 1871 §155 Abs1 Z1;NO 1871 §156 Abs1;NO 1871 §156 Abs2;NO 1871 §158 Abs5;NO 1871 §159 Abs1;NO 1871 §47 Abs1;NO 1871 §82 Abs1;VwGG §39 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Art. 6 MRK steht der Abstandnahme von der Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung gemäß § 39 Abs. 2 Z 6 VwGG nicht entgegen, weil es sich bei der vorliegenden ordnun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Juni 2004 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe gemäß § 9 Abs. 1 VStG als handelsrechtliche Geschäftsführerin der K BauGmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin der K BauGmbH & Co KG in A sei, somit als Vertreterin der Arbeitgeberin zu verantworten, 1. dass die Arbeitnehmer S und P auf der Baustelle St zumindest am 24. September 2002 die Baugrube für das Retentionsbecken entgegen ... mehr lesen...