Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2020 beantragte die XXXX vertreten durch Mag. Sylvia Unger, Rechtsanwältin, Ferstelgasse 1/1, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 4. September 2020, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und sowie die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Mitbeteiligten XXXX und XXXX sind die Eltern des XXXX . Sie sind syrische Staatsangehörige, sunnitischen Glaubens und Angehörige der arabischen Volksgruppe. Sie stellten am 9. November 2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Mit den Bescheiden vom 24.08.2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch „BFA“) die Anträge der Mitbeteiligten auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Mitbeteiligten XXXX und XXXX sind die Eltern des XXXX . Sie sind syrische Staatsangehörige, sunnitischen Glaubens und Angehörige der arabischen Volksgruppe. Sie stellten am 9. November 2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Mit den Bescheiden vom 24.08.2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch „BFA“) die Anträge der Mitbeteiligten auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Mitbeteiligten XXXX und XXXX sind die Eltern des XXXX . Sie sind syrische Staatsangehörige, sunnitischen Glaubens und Angehörige der arabischen Volksgruppe. Sie stellten am 9. November 2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Mit den Bescheiden vom 24.08.2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch „BFA“) die Anträge der Mitbeteiligten auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 i... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, den noch offenen Teil des mit Bescheid der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus vom 07.12.2018, GZ BMNT-64.300/0225-VI/8/2018, festgesetzten Beitrags zum Grubenrettungswesen für XXXX für das Jahr 2019 an die Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen GmbH zu zahlen. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. Am 27.05... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/16-13495024010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; b) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/17-13654483010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; wurden XXXX , XXXX , XXXX , BNr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin) Direktzahlungen gewährt. Gegen diese Bescheide hat die Beschwerdeführerin B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/16-13495024010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; b) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/17-13654483010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; wurden XXXX , XXXX , XXXX , BNr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin) Direktzahlungen gewährt. Gegen diese Bescheide hat die Beschwerdeführerin B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/15-13488227010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/16-13494814010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/17-13654462010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; wurden XXXX ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/15-13488227010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/16-13494814010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/17-13654462010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; wurden XXXX ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/15-13488227010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/16-13494814010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/17-13654462010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; wurden XXXX ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/15-14118075010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/16-14180325010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/17-14120337010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; d) Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/15-14118075010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/16-14180325010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/17-14120337010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; d) Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/15-14118075010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/16-14180325010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/17-14120337010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; d) Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/15-14118075010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/16-14180325010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/17-14120337010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; d) Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/15-14118075010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/16-14180325010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/17-14120337010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; d) Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.11.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.) und der Antrag gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Ukraine abgewiesen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 04.04.2017 erhob der BF gemeinsam mit einer Vielzahl an weiteren Personen, vertreten durch Wolff Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, Beschwerde gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung als UVP-Behörde vom XXXX , mit dem festgestellt wurde, dass für das Entwicklungsvorhaben „Projekt Berresgasse“ keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. I.2. Nach Behebung der diesbezüglich ergangenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 23. April 2020 bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von den Rundfunkgebühren und eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt, gab die Anspruchsvoraussetzung „Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Bezieher von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz bzw. Bezieher von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz“ und fün... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 04.04.2017 erhob der BF gemeinsam mit einer Vielzahl an weiteren Personen, vertreten durch Wolff Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, Beschwerde gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung als UVP-Behörde vom XXXX , mit dem festgestellt wurde, dass für das Entwicklungsvorhaben „Projekt Berresgasse“ keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. I.2. Nach Behebung der diesbezüglich ergangenen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 04.04.2017 erhob der BF gemeinsam mit einer Vielzahl an weiteren Personen, vertreten durch Wolff Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, Beschwerde gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung als UVP-Behörde vom XXXX mit dem festgestellt wurde, dass für das Entwicklungsvorhaben „Projekt Berresgasse“ keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. I.2. Nach Behebung der diesbezüglich ergangenen E... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 04.04.2017 erhob die BF gemeinsam mit einer Vielzahl an weiteren Personen, vertreten durch Wolff Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, Beschwerde gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung als UVP-Behörde vom XXXX , mit dem festgestellt wurde, dass für das Entwicklungsvorhaben „Projekt Berresgasse“ keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. I.2. Nach Behebung der diesbezüglich ergangenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Ägyptens, reiste am 15.05.2012 legal mit gültigem Visum D nach Österreich ein. Nach Ablauf seines Visums mit 24.07.2012 verblieb er illegal in Österreich und wurde am 29.01.2013 nach einer polizeilichen Zufallskontrolle in Schubhaft genommen. 2. Am 30.01.2013 stellte er aus dem Stande der Schubhaft einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des damaligen Bundesasylamtes v... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Einstellung des Beschwerdeverfahrens: 1.1. Mit Schriftsatz vom 5. August 2020 erklärte der Beschwerdeführer, dass er seine Beschwerde zurückziehe. 1.2. Für das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof regelt § 33 Abs. 1 VwGG, dass das Verfahren mit Beschluss einzustellen ist, wenn die Revision zurückgezogen wurde. Eine solche Regelung existiert für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nicht, jedoch hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 29. Apr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 08.03.2017, KOA 1.472/17-003, stellte die KommAustria (belangte Behörde) aufgrund der Beschwerde der XXXX (weitere Verfahrenspartei) gemäß §§ 24, 25, 26 iVm §§ 28 Abs. 2 und 28a Abs. 1 Z 1 und 2 PrR-G fest, dass die XXXX (Beschwerdeführerin) im Zeitraum vom 31.03.2016 bis zum 10.05.2016 den Charakter des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 02.06.2010, GZ 611.123/0001-BKS/2009, genehmigten Programms im Versorgu... mehr lesen...