Begründung: I. Verfahrensgang: Die Agrarmarkt Austria (AMA) legte dem Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei gegen den spruchgegenständlichen "Abänderungsbescheid-Direktzahlungen 2015" bezeichneten Bescheid vor. Aus den übermittelten Unterlagen ergibt sich Folgendes: Mit Bescheid der AMA vom 12.05.2017, AZ II/4-DZ/15-6920053010, wurde dem Antrag auf Gewährung einer Direktzahlung nur teilweise entsprochen. Bei den durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aus dem Verwaltungsakt ergibt sich unstrittig Folgendes: 1. Aufgrund ihres eigenen Antrages vom 26.01.2017 wurde die Beschwerdeführerin mit ihrer Zustimmung mit dem angefochtenen Bescheid mit Wirksamkeit 01.04.2017 zur Dienststelle XXXX versetzt. 2. Mit Schreiben vom 07.04.2017 zog die Beschwerdeführerin ihren Antrag zurück. Sie müsse aus finanziellen Gründen im Bundesland XXXX wohnhaft bleiben. 3. Laut Mitteilung des Bundesmini... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Einstellung des Beschwerdeverfahrens: 1.1. Mit Telefax vom 16. Jänner 2018 erklärte der Beschwerdeführer, dass er seine Beschwerde vom 3. April 2017 zurückziehe. 1.2. Für das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof regelt § 33 Abs. 1 VwGG, dass das Verfahren mit Beschluss einzustellen ist, wenn die Revision zurückgezogen wurde. Eine solche Regelung existiert für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nicht. Jedoch hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 19.04.2011 für das Jahr 2011 einen Mehrfachantrag-Flächen und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Jahr 2011. Sie ist Auftreiberin auf die Alm XXXX , BNr. XXXX , für die von der Beschwerdeführerin als Almbewirtschafterin ebenfalls ein Mehrfachantrag-Flächen für die Einheitliche Betriebsprämie 2011 gestellt wurde. 2. Mit Bescheid vom 30.12.2011, AZ XXXX , wurde die Einheitliche B... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Einstellung des Beschwerdeverfahrens: 1.1. Mit Schreiben vom 13. September 2017 erklärte der Beschwerdeführer, dass er seine Beschwerde vom 8. September 2017 zurückziehe. 1.2. Für das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof regelt § 33 Abs. 1 VwGG, dass das Verfahren mit Beschluss einzustellen ist, wenn die Revision zurückgezogen wurde. Eine solche Regelung existiert für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nicht. Jedoch geht der Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...