Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §54;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180499.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 31. Mai 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 der Auftrag erteilt, sämtliche Ablagerungen von Hausmüll vermengt mit Gewerbe- und Industrieabfällen sowie sämtliche weiteren wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Ablagerungen von der Teilfläche des Grundstückes 514/1 (neu), welches nicht von den widerrufenen (ehemaligen) wasserrechtlichen Bewilligungen des Land... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/03/18 91/07/0144 1 Stammrechtssatz Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nicht nur, daß der Rechtszustand zwischen Erlassung des aufgehobenen Bescheides und seiner Aufhebung im nachhinein so zu betrachten ist... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/03/18 91/07/0144 2 Stammrechtssatz Wurde durch die Gestaltungswirkung eines aufhebenden vorangehenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes der nunmehr angefochtene Bescheid in unmittelbarer Weise aus dem Rechtsbestand eliminiert, ist der Bf mit der diesbezüglichen Beschwerde klaglos gestellt (h... mehr lesen...
Die mit vorliegender Beschwerde bekämpfte, an die Beschwerdeführerin gerichtete Erledigung des Bundesministers für Finanzen vom 22. April 1994 hat folgenden Wortlaut: "Ich enthebe Sie mit Wirkung vom 30. April 1994 Ihrer Funktion als Staatskommissär bei der XY-reg.Gen.m.b.H. und danke Ihnen für die in dieser Funktion geleisteten Dienste. Die Ihnen für diese Funktion bewilligte Vergütung wird mit Wirkung vom 30. April 1994 eingestellt." Nach ihrem Vorbringen erachtet sich... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen, in diesem Verfahren angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit der 61. Verordnung der Agrarmarkt Austria, Fachausschuß für Vieh und Fleisch, wurde gemäß § 5 Abs. 6 des Viehwirtschaftsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 621 (VWG), in Verbindung mit dem zwischen der Republik Ungarn und der Republik Österreich abgeschlossenen Handelsabkommen, BGBl. Nr. 674/1993, eine Ausschreibung für den Import von 533 Stück Kälbern, lebend... mehr lesen...
Mit dem an R adressierten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 10. Jänner 1992 wurde ein Pokerautomat, Marke Euromat Nr. 101071, gemäß "§ 39" (erg.: Abs. 1) VStG und § 53 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989, zur Sicherung der Strafe des Verfalls in Beschlag genommen. Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die dagegen von der Beschwerdeführerin erhobene Berufung als unzulässig zurückgewiesen. Zwar sei die Beschwerdeführerin als ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/16 94/17/0159 2 Stammrechtssatz Eine zur Verfahrenseinstellung führende Gegenstandslosigkeit der Beschwerde kann auch dann eintreten, wenn durch Änderung maßgebender Umstände das rechtliche Interesse des Bf an der Entscheidung wegfällt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch einen behördlichen Akt dass... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/16 94/17/0159 1 Stammrechtssatz Gemäß § 33 Abs 1 VwGG ist, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens offenbar wird, daß der Bf klaglos gestellt wurde, nach dessen Einvernahme die Beschwerde in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluß als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren EINZUSTELLEN. Eine derar... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0315 B 3. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Fehlt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung in der Sphäre des Bf iSd Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG, so ermangelt diesem die Beschwerdeberechtigung. Die Rechtsverletzungsmöglichkeit ist immer dann zu verneinen, wenn es für die Partei keinen Unterschied macht, ob ein Bes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/16 94/17/0159 1 Stammrechtssatz Gemäß § 33 Abs 1 VwGG ist, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens offenbar wird, daß der Bf klaglos gestellt wurde, nach dessen Einvernahme die Beschwerde in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluß als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren EINZUSTELLEN. Eine derar... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/16 94/17/0159 2 Stammrechtssatz Eine zur Verfahrenseinstellung führende Gegenstandslosigkeit der Beschwerde kann auch dann eintreten, wenn durch Änderung maßgebender Umstände das rechtliche Interesse des Bf an der Entscheidung wegfällt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch einen behördlichen Akt dass... mehr lesen...
Der oben genannte Bescheid der Wiener Landesregierung vom 10. Jänner 1994 wurde, wie die Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 25. Juli 1994 mitteilten, von der Wiener Landesregierung mit Bescheid vom 17. Mai 1994, Zl. MD-VfR - Z 3/94, gemäß § 68 Abs. 2 AVG dahingehend abgeändert, daß ein anderer Betrag als Kostenvorschuß vorgeschrieben wurde. Gegen den neuen Bescheid wurde gesondert Beschwerde erhoben (Zl. 94/05/0170). Bei einer Bescheidbeschwerde bewirkt die Beseitigung des angef... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Ist der angefochtene Bescheid betreffend Kostenvorschuß für eine Gutachterkommission in Stadterneuerungsangelegenheiten und Bodenbeschaffungsangelegenheiten mit gesondert angefochtenem Bescheid gemäß § 68 Abs 2 AVG dahingehend abgeändert worden, daß ein anderer Betrag als Kostenvorschuß vorgeschrieben worden... mehr lesen...
Ad 1.: Im Zuge einer vor dem Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/13, am 25. Februar 1994 durchgeführten mündlichen Verhandlung verkündete der Verhandlungsleiter gegenüber der Beschwerdeführerin mündlich folgenden Bescheid: „1.) Dkfm. P wird gemäß § 70 Abs 2 Z 2 lit a) BWG zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bei der XY-AG in W, N-Platz, ab 26. Februar 1994, 00.00 Uhr, bis zum 31. Juli 1994, 24.00 Uhr, bestellt. Die Bestimmungen von § 76 BWG sind sinngemäß auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/016094/17/016194/17/0280
Rechtssatz: Eine zur Verfahrenseinstellung führende Gegenstandslosigkeit der Beschwerde kann auch dann eintreten, wenn durch Änderung maßgebender Umstände das rechtliche Interesse des Bf an der Entscheidung wegfällt. Dies ist insbesonde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56VwGG §33 Abs1VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/016094/17/016194/17/0280
Rechtssatz: Eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 33 Abs 1 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit kommt nur in Betracht, wenn feststeht, daß durch die Derogation eines Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/016094/17/016194/17/0280
Rechtssatz: Gemäß § 33 Abs 1 VwGG ist, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens offenbar wird, daß der Bf klaglos gestellt wurde, nach dessen Einvernahme die Beschwerde in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluß als gegenstandslos geworde... mehr lesen...
Über die vorliegende Säumnisbeschwerde leitete der Verwaltungsgerichtshof gemäß § 36 Abs. 1 und 2 VwGG das Vorverfahren ein und trug der belangten Behörde auf, innerhalb von drei Monaten den Bescheid zu erlassen und eine Abschrift des Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. Diese Verfügung wurde der belangten Behörde am 8. Oktober 1993 zugestellt. Die belangte Behörde legte mit einem am 9. März... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Säumnisbeschwerde European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994190356.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 5. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die Beschwerde, deren Behandlung vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 14. Juni 1994, B 203/94, abgelehnt und welche mit demselben Beschluß gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten wurde, durch Behebung von ihr anhaftenden Mängeln (§ 28 Abs. 1 Z. 4, 5 und 6 VwGG) zu ergänzen sowie - außer dem ergänzenden Schriftsatz - eine weitere Ausfertigung der - zweifach... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 30. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführerin ein Mängelbehebungsauftrag gemäß § 34 Abs. 2 VwGG erteilt, mit dem sie unter anderem aufgefordert wurde, eine weitere Ausfertigung der an den Verfassungsgerichtshof erhobenen und von diesem mit Beschluß vom 20. Juni 1994, Zl. B 1257/94-3, dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG abgetretenen Beschwerde für den Bundesminister für Inneres beizubringen (§§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG). Der Mängelbehebungsauftrag enth... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 18. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, die im einzelnen näher bezeichneten Mängel der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem mit Beschluß vom 28. Februar 1994, B 1834/93, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde binnen vier Wochen zu beheben. Die Zustellung dieser Verfügung erfolgte am 1. Juni 1994. Die Mängelbehebung ist innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt. Gemäß § 34 Abs. 2 V... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 18. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, drei näher bezeichnete Mängel der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem mit Beschluß vom 14. Juni 1994, B 2145/93, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretenen Beschwerde binnen zwei Wochen zu beheben. Ein innerhalb der Mängelbehebungsfrist eingebrachter Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde mit Beschluß vom 22. August 1994 zurü... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 7. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 20. Juni 1994, B 1258/94, abgetretene Beschwerde unter anderem durch Beibringung einer weiteren Ausfertigung der - zweifach eingebrachten - ursprünglichen Beschwerde für den Bundesminister für Inneres (§ 29 VwGG) zu ergänzen. Innerhalb der ihm gesetzten Frist kam der Beschwerdeführer zwar dem Mängelbehebungsauftrag in anderen Punkten na... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 7. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der - zweifach eingebrachten - Beschwerde für den Bundesminister für Inneres beizubringen (§ 29 VwGG). Der Beschwerdeführer legte daraufhin als weitere Ausfertigung eine Ablichtung des Beschwerdeschriftsatzes vor, die jedoch nicht (auch nicht in Kopie) die Unterschrift des Beschwerdevertreters aufweist. Damit ist der Beschwerdeführer dem ihm erteilten Mängelbehebungsauftrag nicht ... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 26. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, drei näher bezeichnete Mängel der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem mit Beschluß vom 28. April 1994, B 1451/93-15, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG iVm § 87 Abs. 3 VerfGG 1953 dem Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde binnen zwei Wochen zu beheben. Ein innerhalb der Mängelbehebungsfrist eingebrachter Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde mit Beschluß vom 21. Ju... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juni 1992 wurde gegen den Beschwerdeführer ein bis zum 31. Dezember 1997 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, daß der Antrag des Beschwerdeführers vom 5. Jänner 1993 auf Erteilung eines Vollstreckungsaufschubes als Antrag auf Abschiebungsaufschub gewertet werden müsse und daß diesem Antrag gemäß § 36 Abs. 2 FrG keine Folge gegeben werde. Gegen diesen Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/06/23 93/18/0313 1 Stammrechtssatz § 33 Abs 1 erster Satz VwGG ist nicht nur auf die Fälle der formellen Klaglosstellung, dh auf die Aufhebung des mit Beschwerde angefochtenen Bescheides, beschränkt. Ein Einstellungsfall liegt vielmehr auch dann vor, wenn auf andere Weise als durch formelle Klagl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180369.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...