Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z5; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/11, S 836-840; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0418 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/12/16 94/17/0393 1 (hier: Frist des § 36 Abs 2 VwGG wurde versäumt) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt in der am 23. September 1994 eingebrachten, gemäß Art. 132 B-VG und § 27 VwGG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhobenen Beschwerde vor, er hätte gegen den seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abweisenden Bescheid des Landeshauptmannes von Wien fristgerecht Berufung erhoben, welche spätestens am 20. März 1994 der belangten Behörde zugegangen sei. Über diese Beschwerde leitete der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 5. O... mehr lesen...
Nachdem nach Einstellung des seinerzeit gegen den Beschwerdeführer anhängig gewesenen Disziplinarverfahrens die Disziplinaroberkommission für Offiziere mit Bescheid vom 17. Mai 1994, GZ. 2-DOK/94, den Einstellungsbeschluß vom 8. April 1994, Zl. 3-DOKW/93 gemäß § 74 Abs. 2 Z. 3 HDG aufgehoben und die Fortsetzung des Disziplinarverfahrens aufgetragen hatte, erging der im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren angefochtene - neuerliche - Einleitungs- und Verhandlungsbeschluß. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0197/68 B 22. November 1968 VwSlg 3815 F/1968; RS 2 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nach § 33 Abs 1 VwGG und nicht nach § 36 Abs 2 VwGG einzustellen, wenn der versäumte Bescheid nach Einbringung der Beschwerde, aber vor der Einleitung des Vorverfahrens zugestellt wurde. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56
erster Satz European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090204.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Verfügung vom 25. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Einräumung einer Frist von zwei Wochen aufgefordert, insgesamt vier Mängel, die der Beschwerde anhafteten, zu beheben. Unter anderem war eine weitere Ausfertigung der ursprünglichen Beschwerde einzubringen. Als Beilage zum ergänzenden Schriftsatz vom 21. November 1994 wurde hierauf eine nicht unterfertigte Ablichtung der ursprünglichen Beschwerde vorgelegt. Damit hat der Beschwerdeführer aber de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/11 90/14/0220 1 Stammrechtssatz Unter einer Ausfertigung kann nur ein - zumindest in Fotokopie - unterschriebener Schriftsatz verstanden werden. Da eine Ablichtung eines dreifach zu erstattenden Schriftsatzes nicht einmal in Fotokopie mit der Unterschrift des Rechtsvertreters des Bf versehen ist, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes gemäß § 36a Abs. 1 Z. 2 des Wehrgesetzes 1990 abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 21. September 1994 teilte die belangte Behörde mit, der Beschwerdeführer sei im Zuge einer neuerlichen Stellung am 9. September 1994 mit Beschluß der Stellungskommission für untauglich befunden worden. Der Beschwerdeführer hat s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: VwGG §33 Abs1;WehrG 1990 §23 Abs2;WehrG 1990 §36 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/04/16 91/11/0005 1 Stammrechtssatz Durch den Beschluß der Stellungskommission des Militärkommandos, mit dem der Wehrpflichtige für untauglich befunden wurde, hat dieser die Rechtsstellung erlangt, die er durch seinen Antrag auf Befreiung angestreb... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 5. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die Beschwerde im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG in einer näher bezeichneten Weise zu ergänzen sowie eine weitere Ausfertigung der - zweifach eingebrachten - Beschwerde für den Bundesminister für Inneres (§ 29 VwGG) beizubringen. Es wurde darauf hingewiesen, daß der ergänzende Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen sei. Innerhalb der ihm gesetzten Frist legte der Besch... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 25. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der - zweifach eingebrachten - Beschwerde für den Bundesminister für Inneres beizubringen (§ 29 VwGG). Der Beschwerdeführer legte daraufhin als weitere Ausfertigung eine Ablichtung des Beschwerdeschriftsatzes vor, die jedoch nicht (auch nicht in Kopie) die Unterschrift des Beschwerdevertreters aufweist. Damit ist der Beschwerdeführer dem ihm erteilten Mängelbehebungsauftrag ni... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180741.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180688.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 12. August 1994 wurde der Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters aufgefordert, vier im einzelnen näher bezeichnete Mängel der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem mit Beschluß vom 21. Juli 1994, B 1983/93-8, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde binnen drei Wochen zu beheben. Die Zustellung dieser Verfügung erfolgte am 2. September 1994. Ein innerhalb der Mängelbehebungsfrist ein... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 26. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters aufgefordert, vier im einzelnen näher bezeichnete Mängel der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem mit Beschluß vom 5. Mai 1994, B 995/93-17, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde binnen vier Wochen zu beheben. Die Zustellung dieser Verfügung erfolgte am 18. August 1994. Ein innerhalb der Mängelbehebungsfrist eingebrac... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 20. September 1994 wurde der Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters aufgefordert, drei im einzelnen näher bezeichnete Mängel der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem mit Beschluß vom 26. August 1994, B 32/94-5, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde binnen drei Wochen zu beheben. Die Zustellung dieser Verfügung erfolgte am 5. Oktober 1994. Ein innerhalb der Mängelbehebungsfrist e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020368.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020320.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020246.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 27. Oktober 1994 wurde die Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung diverser, ihr anhaftender Mängel unter Fristsetzung von zwei Wochen zurückgestellt. Unter anderem wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, das Recht, in dem er verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte, § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG), bestimmt zu bezeichnen und einen ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Auf der wiedereingebrachten Beschwerde befindet sich diesbezügli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160244.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 30. März 1993, GZ. A 8a-St.Nr. 12/06/225-1993, mit Schriftsatz vom 23. April 1993 Berufung. Mit der vorliegenden, am 9. Februar 1994 zur Post gegebenen, am 10. Februar 1994 hg. eingelangten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Verletzung der Entscheidungspflicht über diese Berufung durch die belangte Behörde geltend. Der Beschwerde steht der Mangel der Berechtigung zu ihrer Erhebung insoweit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1066/78 E 9. Juli 1980 VwSlg 10206 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Klaglosstellung im Sinne des § 33 Abs 1 VwGG 1965 tritt auch dann ein, wenn der den Entscheidungsanspruch der Partei erfüllende Bescheid von einer funktionell unzuständigen Behörde erlassen wird (Hinweis auf E vom 25. Jänner 1979, 0616/78) ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Säumnisbeschwerde und den weiteren von den Beschwerdeführern vorgelegten Unterlagen und erstatteten Äußerungen ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Am 14. November 1991 suchten die Beschwerdeführer um die Erteilung einer Baubewilligung für einen Wohnhausneubau auf einem näher bezeichneten Grundstück der Gemeinde Krakauhintermühlen an. Mit Bescheid vom 8. April 1992 wurde dieses Verfahren vom Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz gemäß... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt als Leiter eines Vermessungsamtes tätig, doch erfolgte aus Anlaß des vorliegenden Disziplinarverfahrens eine Verwendungsänderung und Dienstzuteilung zum Vermessungsinspektor. Bereits mit Bescheid vom 23. März 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer das Disziplinarverfahren eingeleitet. Diesen Einleitungsbeschluß hat jedoch der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21. Oktober 1993, Z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den polnischen Staatsangehörigen A für die Beschäftigung als "Isolierer" gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 1 sowie § 13a AuslBG abgewiesen. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde (in der der beantragte ausländische Arbeitnehmer u.a. auch als "Zweitbeschwerdeführer" bzw. "... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 10. November 1993 wurde der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, gemäß § 17 Abs. 1 FrG ausgewiesen; gemäß § 27 Abs. 3 FrG wurde einer allfälligen Berufung die aufschiebende Wirkung im Interesse der öffentlichen Ordnung aberkannt. Am 11. November 1993 wurde der Beschwerdeführer in die Türkei abgeschoben. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 54 Abs. 1 FrG festgestellt, daß keine stichh... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 30. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, die im einzelnen näher bezeichneten Mängel der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem mit Beschluß vom 14. Juni 1994, B 1118/94, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde binnen vier Wochen zu beheben. Die Zustellung dieser Verfügung erfolgte am 8. Juli 1994. Ein innerhalb der Mängelbehebungsfrist eingebrachter Antrag auf Bewilligung der Verfahren... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 22. September 1994 wurde dem Beschwerdeführer die von ihm selbst eingebrachte Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung von Mängeln im Sinne der §§ 28 Abs. 1 Z. 7, 24 Abs. 2 und 29 VwGG innerhalb einer Frist von zwei Wochen zurückgestellt. Ferner wurde darauf hingewiesen, daß ein ergänzender Schriftsatz in vierfacher Ausfertigung vorzulegen sei. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 27. Oktober 1994 zugestellt. Gleichzeitig wurde ihm der hg. Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Bf das von ihm angestrebte Verfahrensziel (hier: die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens) auf andere Weise als durch Nachholung des versäumten Bescheids erreicht (Hinweis B 21.10.1991, 91/12/0037), so besteht kein rechtliches Interesse des Bf an einem Ausspruch über den dem ... mehr lesen...