Der Beschwerdeführer erhob eine selbstverfaßte Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen die "Entziehung der Lenkerberechtigung meines Führerscheines", die unter anderem keine zeitliche geordnete Darstellung des Verwaltungsgeschehens, keine hinreichende Präzisierung der Beschwerdepunkte und insbesondere auch nicht die gemäß § 24 Abs. 2 VwGG erforderliche Unterschrift eines Rechtsanwaltes aufwies. Der vom Beschwerdeführer gestellte Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe wurde mi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110116.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §47;VwGG §56;VwGG §58;WehrG 1990 §36 Abs2 Z2;WehrG 1990 §36a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110086.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit der angefochtenen Berufungsentscheidung wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den zweiten vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz vom 22. April 1991, betreffend Festsetzung einer Grunderwerbsteuer in Höhe von S 1,155.000,-- keine Folge gegeben. Die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde wurde am 14. JÄNNER 1994 zur Post gegeben. Nach übereinstimmendem Parteivorbringen erließ das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz, datiert mit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der gemäß § 11 BAO zur Haftung für einen Verkürzungsbetrag von S 2,650.673,-- herangezogen worden war (vgl. dazu die näheren Ausführungen im hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 94/16/0013) beantragte am 16. Juli 1992 die Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 Abs. 1 BAO, welcher Antrag vom Zollamt Wien abgewiesen wurde. Dagegen berief der Beschwerdeführer und begehrte nach Ergehen einer abweislichen Berufungsvorentscheidung die Entscheidung über die Berufun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §237 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §58; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1994/12 S 1004-1005; mit Kritik an der Nichtvornahme einer
Sachentscheidung zum Streitpunkt BAO §237 Abs1
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160014.X01 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs2;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3285/80 B 2. Juli 1981 VwSlg 5609 F/1981 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Erlassung eines endgültigen Abgabenbescheides gem § 200 Abs 2 in einem Bescheidbeschwerdeverfahrens wird die Klaglosstellung der beschwerdeführenden Partei iSd § 33 Abs 1 VwGG 1965 bewirkt, weil ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb 1983 eine (echte) stille Beteiligung und bevollmächtigte eine Treuhänderin gleichzeitig unwiderruflich, seine Gesellschaftereinlage zum 31. Oktober 1986 um 70 % des Nominales abzutreten. Bereits im Prospekt befand sich für diesen Fall ein Übernahmeangebot einer näher bezeichneten GmbH. Der Anteil wurde vom Beschwerdeführer auch diesem Angebot gemäß zum 31. Oktober 1986 veräußert. Der Prospekt enthielt keine Berechnungen, denen ein längeres Bestehen der Bete... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §200 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0133 E 3. November 1986 RS 2 Stammrechtssatz Erklärt das Finanzamt den Bescheid über die vorläufige Nichtfestsetzung der Abgabenschuld später gem § 200 Abs 2 BAO zum endgültigen Bescheid, so kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren... mehr lesen...
Mit einem in zweifacher Ausfertigung eingebrachten Schriftsatz vom 2. August 1993 erhob der Antragsteller beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 3. Juni 1993, GZ. B 140-7/92, betreffend Grunderwerbsteuer. Mit Beschluß vom 28. Februar 1994, B 1404/93-8, wurde die Behandlung der Beschwerde von diesem Gerichtshof abgelehnt und die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Mit Verfügung vom 24. März 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §46;
Rechtssatz: Als ein Ereignis iSd § 46 VwGG ist ein GESCHEHEN anzusehen, wobei dieses Geschehen nicht nur in einem Vorgang der Außenwelt, sondern auch in einem psychischen Vorgang, wie Vergessen, Verschreiben, Sichirren, bestehen kann. Keinen solchen Vorgang stellt aber der Umstand an sich dar, daß hinsichtlich der Beischaffung weiterer... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 20. April 1994, 94/13/0077-2, wurde der Beschwerdeführer unter Zurückstellung der vier Beschwerdeausfertigungen (einschließlich der angeschlossen gewesenen, gesetzlich vorgeschriebenen Beilagen) aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung abgetretene Beschwerde insofern zu ergänzen, als das Recht, in dem die beschwerdeführende Partei verletzt zu sein behauptet, bestimmt zu bezeichnen (§ 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG) und ein der Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGG ... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 3. Dezember 1993, 93/13/0271-2, wurde der Beschwerdeführer unter Zurückstellung der zwei Beschwerdeausfertigungen (einschließlich der angeschlossenen Beilagen) aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung abgetretene Beschwerde in mehreren Punkten zu ergänzen, eine weitere Ausfertigung der ursprünglichen Beschwerde für den Bundesminister für Finanzen beizubringen und den ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Nach Gewährung der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994130077.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §24 Abs2;VwGG §29;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993130271.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 17. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Mängelbehebung durch Anschluß einer Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bescheides (§ 28 Abs. 5 VwGG) binnen einer Woche aufgefordert. Innerhalb der ihm gesetzten Frist legte der Beschwerdeführer zwar die ihm zurückgestellte Beschwerde, nicht aber - entgegen dem Vorbringen im Schriftsatz vom 11. Juli 1994 - eine Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bes... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 5. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der an den Verfassungsgerichtshof erhobenen und von diesem mit Beschluß vom 28. Februar 1994, B 2279/93-6, dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG abgetretenen Beschwerde für den Bundesminister für Inneres beizubringen (§§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG). Der Beschwerdeführer legte daraufhin als weitere Ausfertigung eine Ablichtung des Beschwerdeschriftsatzes... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 25. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der an den Verfassungsgerichtshof erhobenen und von diesem mit Erkenntnis vom 11. März 1994, B 966/93, abgewiesenen, dem Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde für den Bundesminister für Inneres beizubringen (§§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG). Der Beschwerdeführer legte mit dem ergänzenden Schriftsatz vom 27. Juni 1994 als weitere Ausfertigung eine Ablichtung des... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 16. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der Beschwerde für den Bundesminister für Inneres beizubringen (§§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG). Der Beschwerdeführer legte daraufhin innerhalb der ihm gesetzten Frist als weitere Ausfertigung eine Ablichtung des Beschwerdeschriftsatzes vor, die jedoch nicht (auch nicht in Kopie) die Unterschrift der Beschwerdevertreterin aufweist. Im Hinblick darauf ist die vorgelegte Ablichtung nicht ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180227.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180274.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Frist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180351.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180255.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem an den Beschwerdeführer ergangenen Ersatzbescheid vom 18. Juli 1991 hat die belangte Behörde folgendes festgestellt: "Für den Betrieb "vlg. H" in F Nr. 63 wird, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 1989/90, KEINE Einzelrichtmenge festgestellt." In der Begründung: des Bescheides wurde im wesentlichen ausgeführt, aus § 75d MOG in der am 1. Juli 1991 in Kraft getretenen Fassung BGBl. Nr. 380/1991 ergebe sich, daß dem Betrieb des Beschwerdeführers als Anlaßfall überhaupt kei... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat noch vor Einleitung des Vorverfahrens den Bescheid vom 6. Mai 1994, Zl. 90/1994 erlassen und nach diesem Zeitpunkt eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Die beschwerdeführende Partei wurde damit nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Sinne des § 33 Abs. 1 VwGG klaglosgestellt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher nach Anhörung der beschwerde- führenden Partei auf Grund derselben Gesetzesstel... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat noch vor Einleitung des Vorverfahrens den Bescheid vom 6. Mai 1994, Zl. 90/1994 erlassen und nach diesem Zeitpunkt eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Die beschwerdeführende Partei wurde damit nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Sinne des § 33 Abs. 1 VwGG klaglosgestellt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher nach Anhörung der beschwerde- führenden Partei auf Grund derselben Gesetzesstel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §47 Abs1;VwGG §47 Abs2 Z2;VwGG §48;VwGG §56;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/19 87/04/0252 2 Stammrechtssatz Ist eine Beschwerde zwar gegenstandslos geworden, nicht jedoch eine Klaglosstellung des Bf eingetreten, ist das Beschwerdeverfahren einzustellen, die Voraussetzungen für einen Aufwandersatz an den Bf nach den §§ 47, 48 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung
gemäß VwGG §33 Abs1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994170192.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung
gemäß VwGG §33 Abs1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994170193.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Ist das Interesse des Bf an der Entscheidung über die Beschwerde weggefallen, der angefochtene Bescheid aber nicht aus dem Rechtsbestand entfernt worden, liegt keine formelle, sondern eine materielle Klaglosstellung vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992170144.X01 Im RIS... mehr lesen...