RS Vwgh 1994/8/12 94/14/0055

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Veröffentlicht am 12.08.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §200 Abs1;
BAO §200 Abs2;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/15/0133 E 3. November 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Erklärt das Finanzamt den Bescheid über die vorläufige Nichtfestsetzung der Abgabenschuld später gem § 200 Abs 2 BAO zum endgültigen Bescheid, so kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine zu diesem Bescheid ergangene Berufungsentscheidung auf die Frage, ob das Finanzamt rechtmäßig oder rechtswidrig von der Möglichkeit der vorläufigen Nichtfestsetzung gem § 200 Abs 1 erster Satz BAO Gebrauch gemacht hat, nicht mehr eingegangen werden, weil sogar letztinstanzliche vorläufige Bescheide mit Erlassung des endgültigen Bescheides nicht mehr dem Rechtsbestand angehören (Hinweis B 18.10.1984, 83/16/0121).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140055.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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