1 Mit Verfügung vom 8. Mai 2020 wurde dem Antragsteller zur Behebung des Mangels des Fristsetzungsantrages vom 14. Feber 2019 , dass während des zu AZ X des BG Feldkirch über das Vermögen des Dr. S A anhängigen Insolvenzverfahrens nur dem Insolvenzverwalter die Einbringung eines Fristsetzungsantrages i.A. Abgaben zukäme, eine Frist von zwei Wochen gesetzt; der Mängelbehebungsschriftsatz sei beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen, die Versäumung der Frist gelte als Zurückziehu... mehr lesen...
1 Der als „Säumnisbeschwerde gem. Art. 131 Abs. 1 B-VG“ bezeichnete verfahrenseinleitende Schriftsatz beließ erhebliche Zweifel, ob er als Säumnisbeschwerde oder als Fristsetzungsantrag zu deuten sei (vgl. etwa VwGH 29.4.2014, Fr 2014/16/0001). Die Beschwerdeführer sind der folglich am 10. Juni 2020 an sie ergangenen Aufforderung, die näher bezeichneten Mängel ihres Schriftsatzes zu beheben, nicht fristgerecht nachgekommen. 2 Das Verfahren ist daher gemäß § 38 Abs. 4 iVm... mehr lesen...
1 1. Mit (Vorstellungs-)Bescheid der belangten Behörde vom 18. Jänner 2019 wurde dem Revisionswerber die Lenkberechtigung für die Klassen AM und B für die Dauer von einem Monat, gerechnet ab dem 21. Dezember 2018 (Datum der Abnahme des Führerscheins), entzogen und ausgesprochen, dass er einen näher bestimmten Mopedausweis bei der belangten Behörde abzuliefern habe. Weiters wurde angeordnet, dass der Revisionswerber ein Verkehrscoaching zu absolvieren habe. Schließlich wurde der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2VwGG §33 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs1
Rechtssatz: Nach der hg. Rechtprechung ist das Rechtsschutzinteresse eines Revisionswerbers, dessen Revision sich gegen eine Entscheidung des VwG betreffend die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde richtet, nicht mehr gegeben, sobald das VwG über die Beschwerde selbst erkannt hat. Nichts anderes gilt... mehr lesen...
1 Auf Grund des gegenständlichen Fristsetzungsantrages trug der Verwaltungsgerichtshof mit verfahrensleitender Anordnung vom 9. April 2020 dem Bundesverwaltungsgericht auf, binnen drei Monaten eine Entscheidung zu erlassen. 2 Am 4. Juni 2020 legte das Bundesverwaltungsgericht seinen in dieser Sache ergangenen Beschluss vom 3. Juni 2020, W237 1426980-2/12E, vor, mit dem es das Verfahren über die Beschwerde des Antragstellers gemäß §§ 28 Abs. 1, 31 Abs. 1 VwGVG einstellte,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1VwGG §38 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2015/09/0008 B 20. Oktober 2015 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (ua) § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss als gegenstandslos ... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 9. März 2020 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine - dem Verwaltungsgericht am 22. August 2019 vorgelegte - Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 23. April 2019 bzw. die Beschwerdevorentscheidung vom 26. Juli 2019 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Das Verwaltungsgericht entschied mit Beschluss vom 22. April 2020 über die Beschwerde und legte (erst) im Anschluss den Frists... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Partei wurde durch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Juni 2020, Ra 2018/16/0023, mit dem das angefochtene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich hinsichtlich der Wasserleitungsanschlussgebühr (Spruchpunkt I., erster Satz) aufgehoben wurde, klaglos gestellt. Das Verfahren war daher nach Anhörung der revisionswerbenden Partei gemäß § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen. 2 Das Kostenbegehren war abzuweisen, da gemäß § 47 Abs... mehr lesen...
1 Mit verfahrensleitender Anordnung vom 4. Februar 2020, Ra 2020/16/0005-2, forderte der Verwaltungsgerichtshof den Revisionswerber gemäß § 34 Abs. 2 VwGG dazu auf, näher bezeichnete Mängel seiner Revision binnen vier Wochen zu beheben (u.a. die Revision durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt abzufassen). 2 Der Revisionswerber ist dieser an ihn ergangenen Aufforderung, die Mängel der gegen das vorbezeichnete Erkenntnis eingebrachten Revision zu beheben, nicht fristger... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 4. Februar 2019 verfügte die belangte Behörde gemäß § 56a Abs. 1 und 3 Glücksspielgesetz - GSpG die teilweise Schließung eines näher genannten Lokals in Dornbirn. Dieser Bescheid wurde der revisionswerbenden Partei am 6. Februar 2019 zugestellt. 2 Die revisionswerbende Partei und die S GmbH erhoben dagegen jeweils Beschwerde. 3 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hob das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg (LVwG) den angefochtenen Bescheid gegenübe... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Afghanistans, der seit 2002 in Pakistan gelebt hatte, stellte am 29. Juni 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen begründete er im Wesentlichen damit, dass sein Onkel väterlicherseits darauf bestanden habe, dass er sich den Taliban anschließe, und ihn gegen den Willen seiner Mutter in ein Ausbildungscamp der Taliban gebracht habe. Als er nach zehn Tagen im Ausbildungslager nach Hause gekommen sei, hätten sein Onkel mütte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1VwGG §42 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/18/0336
Rechtssatz: Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des VwGH bedeutet nicht nur, dass der Rechtszustand zwischen Erlassung des aufgehobenen Erkenntnisses und seiner Aufhebung im Nachhin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §17 Abs8AsylG 2005 §3 Abs1VwGG §33 Abs1VwGG §42 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/18/0336
Rechtssatz: Die rückwirkende Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses hat gemäß § 17 Abs. 8 AsylG 2005 zur Folge, dass der während des anhängigen Beschwerdeverfahrens über ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 4. August 2011 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer des Revisionswerbers für das Streitjahr 2009 mit 2.605.122,52 € fest. 2 Die dagegen erhobene Berufung des Revisionswerbers wies der unabhängige Finanzsenat mit Bescheid vom 20. März 2012 ab. 3 Mit Erkenntnis vom 28. Oktober 2014, 2012/13/0053, hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des unabhängigen Finanzsenats vom 20. März 2012, soweit er die Einkommensteuer 2009 betraf, wegen Rechtsw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Ein neuer Abgabenbescheid ersetzt den früheren Abgabenbescheid und nimmt einer auf den früheren Abgabenbescheid bezogenen Beschwerdeentscheidung ihre Rechtswirkung (so bereits zur Rechtslage vor dem FVwGG 2012, BGBl. I Nr. 14/2013, VwGH 22.5.2014, 2013/15/0142, 20.3.2014, 2012/15/0080, und 26.7.2007, 2005/15/0... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1
Rechtssatz: Das Ausscheiden des Anfechtungsobjekts aus dem Rechtsbestand führt zur Gegenstandslosigkeit der Revision, sodass das Verfahren in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen ist (vgl. VwGH 22.5.2014, 2013/15/0142). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018130046.L02 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1
Rechtssatz: Für die Klaglosstellung ist es nicht erforderlich, dass die Behörde auch in materieller Hinsicht den Rechtszustand herstellt, den der Revisionswerber letzten Endes anstrebt (vgl. VwGH 22.5.2014, 2013/15/0142). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018130046.L03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1VwGG §38 Abs4VwGG §51 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2019/22/0009 B 25. Juli 2019 RS 1 Stammrechtssatz Angesichts der Zurückziehung des Fristsetzungsantrages war das diesbezügliche Verfahren gemäß § 38 Abs. 4 iVm § 33 Abs. 1 VwGG mit Beschluss einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die sinngemäß anzuwendende Bestimmung des ... mehr lesen...
1 Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 26. Mai 2020, W221 2198894-1/11Z, hat das Bundesverwaltungsgericht das versäumte Erkenntnis innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren eingeräumten Frist nachgeholt und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf ... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 16. Dezember 2009 wurde der mitbeteiligten Partei, einem Staatsangehörigen der Russischen Föderation, der Status des Asylberechtigten zuerkannt. 2 Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 2. November 2017 wurde der mitbeteiligten Partei der Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 aberkannt und festgestellt, dass ihr die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetzes nicht mehr zukommt, der mitbeteili... mehr lesen...
1 Der am 9. Juli 2019 beim Verwaltungsgericht Wien eingelangte Fristsetzungsantrag wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 11. November 2019 zurückgezogen. 2 Der Antragsteller bestätigte dem Verwaltungsgerichtshof auf Anfrage die Zurückziehung des gegenständlichen Fristsetzungsantrages. 3 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (u.a.) § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Rechtsvorschrift ist auch ein Fristsetzungsantrag... mehr lesen...
Der Fristsetzungsantrag vom 18. November 2019 wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 21. Februar 2020 zurückgezogen. Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge der § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Danach ist bei Zurückziehung der Revision und demzufolge hier des Fristsetzungsantrags dieser als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen. Dieser Beschluss war vom Verwaltungsgerichtshof zu fassen (vgl. etwa VwGH 24.3.2015, Fr 2015/03/0002). Wie... mehr lesen...
1 Der Antragsteller zog den am 6. März 2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am 8. Mai 2020 zurück. Die Niederschrift der Verhandlung wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtö... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/15/0040 B 27. Juni 2018 RS 1 Stammrechtssatz Ein Fall der formellen Klaglosstellung liegt u.a. dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof über Revision einer anderen Partei aufgehoben wird (vgl. etwa VwGH 25.1.2018, Ra 2017/06/0112). European Case... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/15/0040 B 27. Juni 2018 RS 1 Stammrechtssatz Ein Fall der formellen Klaglosstellung liegt u.a. dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof über Revision einer anderen Partei aufgehoben wird (vgl. etwa VwGH 25.1.2018, Ra 2017/06/0112). European Case... mehr lesen...
1 Im gegenständlichen Widerstreitverfahren sprach das Verwaltungsgericht mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 8. August 2019 aus, dem Vorhaben der drittmitbeteiligten Partei gebühre gegenüber den anderen eingereichten Vorhaben - somit auch gegenüber dem Kraftwerksprojekt der revisionswerbenden Partei - der Vorrang im Sinn der §§ 17 und 109 WRG 1959. Die Revision erklärte es für nicht zulässig. 2 Dagegen richtet sich die vorliegende Revision wegen Rechtswidrigkeit des Inh... mehr lesen...
1 Im gegenständlichen Widerstreitverfahren sprach das Verwaltungsgericht mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 8. August 2019 aus, dem Vorhaben der drittmitbeteiligten Partei gebühre gegenüber den anderen eingereichten Vorhaben - somit auch gegenüber dem Kraftwerksprojekt der revisionswerbenden Partei - der Vorrang im Sinn der §§ 17 und 109 WRG 1959. Die Revision erklärte es für nicht zulässig. 2 Dagegen richtet sich die vorliegende Revision wegen Rechtswidrigkeit des Inh... mehr lesen...
Mit dem am 20. Mai 2020 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag beantragte der Antragsteller, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 26. November 2018 zu setzen. Das BVwG legte diesen Antrag am 26. Mai 2020 gemeinsam mit seinem das Beschwerdeverfahren erledigenden Erkenntnis vom 25. Mai 2020, W120 2210580-1/14E, sowie einem diesbezüglichen Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vor. Da das BVwG seiner Entscheidungs... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 26. Mai 2020, W176 2196344-1/22Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. etwa VwGH 18.10.2019, Fr 2019/18/0021, mwN). Damit hat das Verwaltungsgericht die Erlassung der bi... mehr lesen...
Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 25. Mai 2020, W202 2183376-1/15Z, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt. Eine Kopie der Niederschrift der mündlichen Verhandlung samt Verkündung wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung recht... mehr lesen...