RS Vwgh 2020/6/25 Ra 2019/18/0237

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Veröffentlicht am 25.06.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §17 Abs8
AsylG 2005 §3 Abs1
VwGG §33 Abs1
VwGG §42 Abs3

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/18/0336

Rechtssatz

Die rückwirkende Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses hat gemäß § 17 Abs. 8 AsylG 2005 zur Folge, dass der während des anhängigen Beschwerdeverfahrens über den Erstantrag gestellte weitere Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz bloß als Beschwerdeergänzung gilt und im Rahmen des Beschwerdeverfahrens mitzubehandeln ist. Der weitere Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz wird daher vom Gesetz im Sinne einer Beschwerdeergänzung zum Erstantrag umgedeutet; ein gesonderter Antrag, über den eine eigenständige Entscheidung ergehen musste und durfte, lag somit nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180237.L02

Im RIS seit

01.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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