Mit hg. Verfügung vom 5. Februar 1991, Zl. 91/01/0016-2, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, insgesamt fünf, seiner ursprünglich an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem nach Ablehnung ihrer Behandlung antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde anhaftenden Mängel zu beheben. In diesem Zusammenhang wurde der Beschwerdeführer auch ausdrücklich aufgefordert, die an ihn zurückgestellte Verfassungsgerichtshofbeschwerde (ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991010016.X01 Im RIS seit 20.03.1991 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 15. Jänner 1991 eine Beschwerde in dreifacher Ausfertigung gegen den im Spruch: dieses Beschlusses bezeichneten Bescheid ein. Mit Verfügung vom 29. Jänner 1991 forderte der Verwaltungsgerichtshof den Beschwerdeführer unter Zurückstellung aller Beschwerdeausfertigungen im Sinn des § 34 Abs 2 VwGG auf, in einem dreifach zu erstattenden Schriftsatz den angefochtenen Bescheid auch nach dem Datum zu bezeichnen (§ 28 Abs 1 Z 1 VwGG), den richtigen Tag, an ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991140021.X01 Im RIS seit 05.03.1991 mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, besteht ein bis zum 28. Dezember 1993 befristetes Aufenthaltsverbot für das Gebiet der Republik Österreich (vgl. das ihn betreffende hg. Erkenntnis vom 2. April 1990, Zl. 90/19/0136). Mit Bescheid vom 4. September 1990 wies die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn unter Berufung auf § 8 Fremdenpolizeigesetz, BGBl. Nr. 75/1954, den Antrag des Beschwerdeführers vom 30. August 1990 auf Aufhebung dieses Aufenthaltsverbotes ab ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §6 Abs2;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Ab dem Zeitpunkt der Außerlandesschaffung des Bf kommt ein Aufschub der Vollstreckung des Aufenthaltsverbotes nicht mehr in Betracht (Hinweis B 18.6.1990, 90/19/0175). Wurde daher der Bf abgeschoben und so ein dem gegen den Bf erlassenen, rechtskräftigen und vollstreckbaren Aufenthaltsverbot entspre... mehr lesen...
Nach einer am 3. Mai 1989 erfolgten Besprechung im Amt der Salzburger Landesregierung erachtete die Landesforstdirektion Salzburg zur Bekämpfung einer Vermehrung der Fichtengebirgsblattwespe im Jahre 1989 im Bereich der Grundstücke (Wald) Nr. 1389/9 bis 12, KG X, Gemeinde Y, des Beschwerdeführers die aviotechnische Applikation des Pflanzenschutzmittels "Decis" (Versprühen aus Flugzeug) und damit die Erteilung der Ablaßgenehmigung durch die Luftfahrtbehörde für erforderlich. Nach den U... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Das Rechtsschutzbedürfnis ist Prozeßvoraussetzung auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren, was sich daraus ableiten läßt, daß das Verfahren nach Klaglosstellung einzustellen ist (Hinweis B 19.12.1990, 90/03/0274). Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Re... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seinem mit Wirksamkeit vom 31. März 1989 erfolgten Austritt (§ 21 BDG 1979) als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Universitätsklinik für Urologie in K. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nach durchgeführter mündlicher Verhandlung den Beschwerdeführer mit Beschluß vom 9. Ju... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs2;BDG 1979 §21;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Das Disziplinarrecht beruht auf einer persönlichen Bindung in einem konkreten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Der Status eines Beamten im aktiven Dienst oder im Ruhestand (§ 133 BDG 1979) ist notwendige Voraussetzung für die Durchführung eines Disziplinarverfahrens. Ist der ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: B-VG Art131;HDG 1985 §40;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/31 90/09/0040 1 Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH (Hinweis B 19.1.1989, 88/09/0146) führt nicht nur die formelle (ausdrückliche) Aufhebung des angefochtenen Bescheides, sondern auch der Wegfall des Rechtss... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §118 Abs2;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §96;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die nach § 118 Abs 1 BDG 1979 bescheidmäßig zu verfügende Einstellung des Disziplinarverfahrens stellt die gegensätzliche Handlung zum Einleitungsbeschluß (§ 123 Abs 2 BDG 1979) dar "actus contrarius"). Daneben gilt gemäß § 118 Abs 2 BDG 1979 das... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/31 90/09/0040 2 Stammrechtssatz Für den Fall der Einstellung des Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit ist im G ein Zuspruch von Aufwandersatz nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990090176.X04 I... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 29. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer als Besitzer einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und C gemäß § 75 Abs. 2 erster Satz KFG 1967 aufgefordert, sich zwecks Feststellung seiner Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen bis spätestens 2. Juli 1990 durch den Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft Bregenz untersuchen zu lassen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Besc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer leistete vom 2. Juli 1990 an den Grundwehrdienst. Mit dem im Instenzenzug ergangenen Bescheid vom 21. August 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. Juli 1990 auf vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst wegen besonders rücksichtswürdiger wirtschaftlicher Interessen gemäß § 39 Abs. 5 Z. 2 des Wehrgesetzes 1990 abgewiesen. Dagegen richtet sich die am 8. Oktober 1990 erhobene (zur Post gegebene) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Nach Abschluß d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. August 1990 forderte die Bundespolizeidirektion Innsbruck die Beschwerdeführerin auf, innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung dieses Bescheides "ein Gutachten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit und ein augenärztliches Gutachten" beizubringen. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG 1950 ausgeschlossen. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Vertreters am 23. August 1990 zugestellt. Die dagegen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §56;VwGG §33 Abs1;WehrG 1990 §39 Abs1;WehrG 1990 §39 Abs5;
Rechtssatz: Der normative Gehalt des abweisenden Bescheides erschöpft sich in der Verweigerung der vorzeitigen Entlassung des Wehrpflichtigen aus dem Präsenzdienst, in dem er sich zum Zeitpunkt der Antragstellung befunden hat (zB dem Grundwehrdienst). Auch ein ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §75 Abs2;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Aufforderungsbescheid nach § 75 Abs 2 KFG bereits negative Folgen für den Bf gezeitigt (Entziehung der Lenkerberechtigung, Strafverfahren wegen Lenkens ohne Lenkerberechtigung), so ist das Beschwerdeverfahren, obwohl der Bf wieder im Besitz einer Lenkerberechtigung ist, nicht wegen Gegenstandslosigke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0315 B 3. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Fehlt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung in der Sphäre des Bf iSd Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG, so ermangelt diesem die Beschwerdeberechtigung. Die Rechtsverletzungsmöglichkeit ist immer dann zu verneinen, wenn es für die Partei keinen Unterschied macht, ob ein Bes... mehr lesen...
Am 12. März 1990 langte beim Verwaltungsgerichtshof der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 19. Februar 1990 ein. Dem Antrag war eine Ausfertigung dieses Bescheides angeschlossen. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. März 1990, Zl. VH 90/19/0007, wurde dem Antragsteller antragsgemäß die Verfahrenshilfe bewilligt. Mit Bescheid vom 6. April 1990 be... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 2 Abs. 3 lit. b des O.ö. Polizeistrafgesetzes schuldig erkannt und gemäß § 10 Abs. 1 lit. b dieses Gesetzes über ihn eine Geldstrafe in Höhe von S 20.000,-- (Ersatzarreststrafe sieben Tage) verhängt und ihm die Bezahlung eines Beitrages zu den Kosten des Strafverfahrens in Höhe von insgesamt S 4.000,-- auferlegt. Wie sich aus der Mitteilung der belangten Behörde vom 31. Jänner 1991 und de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/19/0573
Rechtssatz: Eine "Fortsetzung" eines eingestellten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist im VwGG nicht vorgesehen (Hinweis B 29.5.1961, 757/61, VwSlg 5576 A/1961). Schlagworte Zurückziehung Europe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §47 Abs2 Z2;VwGG §48 Abs1;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/11/23 89/17/0052 1 Stammrechtssatz Der Tod des Bf, der gegen einen in einem Verwaltungsstrafverfahren Bescheid Beschwerde erhoben hat, hat zur Folge, daß das Beschwerdeverfahren einzustellen ist (Hinweis B 4.12.1957, 472/55, VwSlg 4492 A/1957). Bei dieser Sachl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Tod des Bf die Einstellung des Verfahrens vor dem VwGH wegen einer Beschwerdeführung in einer Verwaltungsstrafsache zur Folge, ist die Beschwerde als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen; es sind jedoch die Voraussetzungen für die Feststellung, daß dies durch "Klaglosstellung" des Bf bewirkt worden wäre,... mehr lesen...
Mit den nun vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheiden der belangten Behörde vom 15. Oktober 1990 gab der Bundesminister für Inneres dem Antrag der Beschwerdeführer auf Wiederaufnahme der mit Bescheiden derselben Behörde vom 18. Juli 1990 abgeschlossenen Verwaltungsverfahren keine Folge. Der Verwaltungsgerichtshof hat die angeführten Bescheide des Bundesministers für Inneres vom 18. Juli 1990 mit Erkenntnis vom 21. November 1990, Zlen. 90/01/0139, 0199, (zugestellt am 25.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §70 Abs3;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/01/0003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1053/68 B 21. Oktober 1968 VwSlg 7425 A/1968 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein mit Beschwerde angefochtener Bescheid durch den VwGH aufgehoben, so kommt der Beschwerde gegen die Abweis... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 4. Oktober 1989 auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß § 25 des Paßgesetzes 1969 nicht Folge gegeben. Dagegen richtet sich die vorliegende, am 8. Mai 1990 erhobene Beschwerde. Wie sich aus einer vom ausgewiesenen Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin bestätigten Mitteilung der belangten Behörde in der von ihr am 13. Juli 1990 erstatteten Gegenschrift ergibt, ist die Beschwerdeführerin am 28. Mai 1990 verstor... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: PaßG 1969 §25;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung AnwBl 1991/7, 485;
Rechtssatz: Da mit dem Tod die Rechtspersönlichkeit erlischt und weil es sich bei der Erteilung eines Sichtvermerkes um ein höchstpersönliches Recht handelt, der Anspruch auf eine solche Berechtigung auf Rechtsnachfolger nicht überzugehen vermag, is... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde wurde mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 25. September 1990, B 948/90, nach Ablehnung ihrer Behandlung dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten. Mit hg. Verfügung vom 8. November 1990 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die Beschwerde zur Behebung der ihr anhaftenden Mängel gegen Wiedervorlage binnen vier Wochen, vom Tage der Zustellung dieser Zuschrift (das war am 26. November 1990) an gerechnet, wie im einzelnen angeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Frist
Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020177.X01 Im RIS seit 23.01.1991 mehr lesen...