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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §75 Abs2;Rechtssatz
Hat der Aufforderungsbescheid nach § 75 Abs 2 KFG bereits negative Folgen für den Bf gezeitigt (Entziehung der Lenkerberechtigung, Strafverfahren wegen Lenkens ohne Lenkerberechtigung), so ist das Beschwerdeverfahren, obwohl der Bf wieder im Besitz einer Lenkerberechtigung ist, nicht wegen Gegenstandslosigkeit einzustellen (Hinweis B 14.3.1984, 82/11/0115).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110130.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010