Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0030 E 15. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Erklärt der Bf in der Beschwerde ausdrücklich und unmissverständlich, sich durch den bekämpften Bescheid in einem bestimmten Recht verletzt zu erachten, so ist diese Erklärung einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich (Hinwe... mehr lesen...
In der am 27. Oktober 1995 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde, in der behauptet wird, die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland habe ihre Pflicht zur Entscheidung über die Berufung der Beschwerdeführer vom 24. April 1994 gegen Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn verletzt, wird folgendes ausgeführt: "Mit Schreiben vom 21.6.1994 an das Finanzamt Hollabrunn haben wir zur dortigen Steuernummer n./ den Antrag auf Entscheidung über unsere Berufun... mehr lesen...
In der am 27. Oktober 1995 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde, in der behauptet wird, die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland habe ihre Pflicht zur Entscheidung über die Berufung der Beschwerdeführer vom 24. April 1994 gegen Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn verletzt, wird folgendes ausgeführt: "Mit Schreiben vom 21.6.1994 an das Finanzamt Hollabrunn haben wir zur dortigen Steuernummer n./ den Antrag auf Entscheidung über unsere Berufun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §28 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §38 Abs2;VwGG §41 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/03/02 92/15/0011 2
(Die Darstellung des einer Säumnisbeschwerde zugrunde liegenden
Sachverhaltes ist unbedingt notwendig, weil der VwGH für den
Fall, daß die belBeh die Akten nicht vorlegt, in der Lage sein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §28 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §38 Abs2;VwGG §41 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/03/02 92/15/0011 2
(Die Darstellung des einer Säumnisbeschwerde zugrunde liegenden
Sachverhaltes ist unbedingt notwendig, weil der VwGH für den
Fall, daß die belBeh die Akten nicht vorlegt, in der Lage sein... mehr lesen...
Mit dem als angefochten bezeichneten Bescheid wies die belangte Behörde eine Berufung gegen einen gegenüber der Beschwerdeführerin ergangenen Sicherstellungsauftrag ab. In der dagegen eingebrachten Beschwerde führt die Beschwerdeführerin aus, daß gegen sie beim Landesgericht für Strafsachen ein "Vorverfahren" wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Schmuggels von Goldbarren nach dem Finanzstrafgesetz anhängig sei. Im gleichen Verfahren werde gegen sie wegen des Verdachtes des Verbrech... mehr lesen...
Mit dem als angefochten bezeichneten Bescheid wies die belangte Behörde eine Berufung gegen einen gegenüber der Beschwerdeführerin ergangenen Sicherstellungsauftrag ab. In der dagegen eingebrachten Beschwerde führt die Beschwerdeführerin aus, daß gegen sie beim Landesgericht für Strafsachen ein "Vorverfahren" wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Schmuggels von Goldbarren nach dem Finanzstrafgesetz anhängig sei. Im gleichen Verfahren werde gegen sie wegen des Verdachtes des Verbrech... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: § 28 Abs 1 Z 4 VwGG bezeichnet die bestimmte Bezeichnung des Rechtes, in dem ein Bf verletzt zu sein behauptet, als "Beschwerdepunkte", der Beschwerdepunkt kann daher nicht mit dem Aufhebungsgrund des § 42 Abs 2 VwGG gleichgesetzt werden (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit/3, 244 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/01 92/07/0181 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Berechtigung, gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde nach Erschöpfung des Instanzenzuges Beschwerde an den VwGH zu erheben, ist die Möglichkeit, durch den angefochtenen Bescheid in einem subjektiv öffentlichen Recht verlet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: § 28 Abs 1 Z 4 VwGG bezeichnet die bestimmte Bezeichnung des Rechtes, in dem ein Bf verletzt zu sein behauptet, als "Beschwerdepunkte", der Beschwerdepunkt kann daher nicht mit dem Aufhebungsgrund des § 42 Abs 2 VwGG gleichgesetzt werden (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit/3, 244 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/01 92/07/0181 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Berechtigung, gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde nach Erschöpfung des Instanzenzuges Beschwerde an den VwGH zu erheben, ist die Möglichkeit, durch den angefochtenen Bescheid in einem subjektiv öffentlichen Recht verlet... mehr lesen...
Nach dem Inhalt des der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheides wurde gegen den Beschwerdeführer vom Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 15. Mai 1995 wegen des Verdachtes des vollendeten Schmuggels von Film- und Fotogeräten in fünf Fällen sowie des versuchten Schmuggels solcher Waren am 15. Mai 1995 das Finanzstrafverfahren eingeleitet. Die gegen den Einleitungsbescheid erhobene Administrativbeschwerde wurde mit dem angefochtenen Bescheid als unbegründet ... mehr lesen...
Mit Kundmachung vom 29. Mai 1991 erließ das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz im Zusammenlegungsverfahren O. gemäß §§ 11, 14 und 17 des Burgenländischen Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 40/1970 in der Fassung LGBl. Nr. 55/1979 und 1/1990 (im folgenden: FLG), im Zusammenhalt mit § 7 AgrVG 1950 den Besitzstandsausweis, den Bewertungsplan und den Plan der gemeinsamen Anlagen durch Auflage zur allgemeinen Einsicht. In einer namens der Erst- und ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;FinStrG §91 Abs2;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §35 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschwerde gegen einen Bescheid, dessen Inhalt (hier: Einleitung des Finanzstrafverfahrens) von dem in der Beschwerde angeführten verletzten Recht (hier: Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände) nicht erfaßt wird, ist ohne weiteres V... mehr lesen...
Nach dem Inhalt des der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheides wurde gegen den Beschwerdeführer vom Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 15. Mai 1995 wegen des Verdachtes des vollendeten Schmuggels von Film- und Fotogeräten in fünf Fällen sowie des versuchten Schmuggels solcher Waren am 15. Mai 1995 das Finanzstrafverfahren eingeleitet. Die gegen den Einleitungsbescheid erhobene Administrativbeschwerde wurde mit dem angefochtenen Bescheid als unbegründet ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;FinStrG §91 Abs2;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §35 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschwerde gegen einen Bescheid, dessen Inhalt (hier: Einleitung des Finanzstrafverfahrens) von dem in der Beschwerde angeführten verletzten Recht (hier: Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände) nicht erfaßt wird, ist ohne weiteres V... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs3;FlVfGG §3;FlVfLG Bgld 1970 §11 Abs2;FlVfLG Bgld 1970 §14 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im (als Beschwerdepunkt geltend gemachten) Recht auf Unterbleiben der Aufnahme eines im Eigentum des Bf stehenden Grundstückes in den Besitzstandsausweis un... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerden und dem jeweils in Kopie angeschlossenen Bescheid der belangten Behörde wurden die Beschwerdeführer mit Bescheiden des Finanzamtes zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der E-GmbH, und zwar für Umsatzsteuer, Alkoholabgabe und teilweise Kapitalertragsteuer, für jeweils verschiedene Jahre herangezogen. Da die dagegen eingebrachten Berufungen nicht den im § 250 BAO umschriebenen Erfordernissen entsprachen, trug das Finanzamt den Beschwerdeführern mit Mänge... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerden und dem jeweils in Kopie angeschlossenen Bescheid der belangten Behörde wurden die Beschwerdeführer mit Bescheiden des Finanzamtes zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der E-GmbH, und zwar für Umsatzsteuer, Alkoholabgabe und teilweise Kapitalertragsteuer, für jeweils verschiedene Jahre herangezogen. Da die dagegen eingebrachten Berufungen nicht den im § 250 BAO umschriebenen Erfordernissen entsprachen, trug das Finanzamt den Beschwerdeführern mit Mänge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;VwGG §28 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0234
95/13/0235
Rechtssatz: Da sich die normative Wirkung des Bescheides im vorliegenden Fall lediglich auf die Feststellung der rechtserheblichen Tatsache beschränkt, daß die Berufungen gemäß § 275... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §275;VwGG §28 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0234
95/13/0235
Rechtssatz: Da sich die normative Wirkung des Bescheides im vorliegenden Fall lediglich auf die Feststellung der rechtserheblichen Tatsache beschränkt, daß die Berufungen gemäß § 275... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 30. Dezember 1993 hat der Gemeindevorstand der beschwerdeführenden Gemeinde der mitbeteiligten Partei gemäß § 4 des Ankündigungssteuergesetzes 1975, Anlage zur Wiederverlautbarungskundmachung der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 28 (in der Folge: Tir AnkStG 1975), die Ankündigungssteuer "für die über den Fernsehrundfunk vorgenommenen Ankündigungen" wie folgt vorgeschrieben: a) für die Zeit vom 15. März bis 31. März 1993 mit S 548,7... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 30. Dezember 1993 hat der Gemeindevorstand der beschwerdeführenden Gemeinde der mitbeteiligten Partei gemäß § 4 des Ankündigungssteuergesetzes 1975, Anlage zur Wiederverlautbarungskundmachung der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 28 (in der Folge: Tir AnkStG 1975), die Ankündigungssteuer "für die über den Fernsehrundfunk vorgenommenen Ankündigungen" wie folgt vorgeschrieben: a) für die Zeit vom 15. März bis 31. März 1993 mit S 548,7... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs9;VwGG §28 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Erachtet sich die beschwerdeführende Gemeinde durch die Vorstellungsentscheidung in "ihrem Recht auf volle Geltendmachung der ihr aus" einem bestimmten Abgabengesetz (hier: "dem Tir AnkündigungssteuerG 1975) erwachsenden Besteuerungsmöglichkeiten" verletzt, so ist der Beschwerdepunkt mit h... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs9;VwGG §28 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Erachtet sich die beschwerdeführende Gemeinde durch die Vorstellungsentscheidung in "ihrem Recht auf volle Geltendmachung der ihr aus" einem bestimmten Abgabengesetz (hier: "dem Tir AnkündigungssteuerG 1975) erwachsenden Besteuerungsmöglichkeiten" verletzt, so ist der Beschwerdepunkt mit h... mehr lesen...
Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 5. Juli 1994 1. den am 7. Juni 1994 gestellten Antrag des Beschwerdeführers - eines Staatsangehörigen "der Jugoslawischen Föderation" - auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft zurückgewiesen, 2. den am selben Tag gestellten Antrag des Beschwerdeführers auf Asylgewährung gemäß § 3 AsylG 1991 abgewiesen, 3. den - im Zusammenhang mit seinem weiteren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 4 AsylG 1991 lediglich hilfsweise geste... mehr lesen...
Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 5. Juli 1994 1. den am 7. Juni 1994 gestellten Antrag des Beschwerdeführers - eines Staatsangehörigen "der Jugoslawischen Föderation" - auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft zurückgewiesen, 2. den am selben Tag gestellten Antrag des Beschwerdeführers auf Asylgewährung gemäß § 3 AsylG 1991 abgewiesen, 3. den - im Zusammenhang mit seinem weiteren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 4 AsylG 1991 lediglich hilfsweise geste... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §7 Abs4;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art144 Abs3;VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/24 91/10/0238 1 Stammrechtssatz Bei einer Sukzessivbeschwerde kommt es für die Prüfung der Prozeßvoraussetzungen auf den Zeitpunkt der Einbringung... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §7 Abs4;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art144 Abs3;VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/24 91/10/0238 1 Stammrechtssatz Bei einer Sukzessivbeschwerde kommt es für die Prüfung der Prozeßvoraussetzungen auf den Zeitpunkt der Einbringung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte mit an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 63, gerichtetem Schriftsatz vom 15. Dezember 1993 eingangs den Antrag, "die Gewerbebehörde möge bescheidmäßig feststellen, daß der Verein-L nicht dem § 1 Ziff. 6 GewO 1973 i.d.F. 1992 und daher auch nicht den sonstigen Bestimmungen der GewO unterliegt". Nach umfangreichen begründenden Darlegungen endet der Schriftsatz mit folgendem Wortlaut: "Aus den oben dargelegten Gründen stellt der Antragstel... mehr lesen...