RS Vwgh 1995/11/16 94/07/0167

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Veröffentlicht am 16.11.1995
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Index

L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Burgenland
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §10 Abs3;
FlVfGG §3;
FlVfLG Bgld 1970 §11 Abs2;
FlVfLG Bgld 1970 §14 Abs1;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Im (als Beschwerdepunkt geltend gemachten) Recht auf Unterbleiben der Aufnahme eines im Eigentum des Bf stehenden Grundstückes in den Besitzstandsausweis und in seinem Recht auf richtige (höhere) Bewertung dieses seines Grundstückes im Bewertungsplan kann der Bf nicht verletzt sein, wenn er in Wahrheit nicht Eigentümer des betreffenden Grundstückes ist.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070167.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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