Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 10.05.2023 einen Antrag auf Berichtigung des Grenzkatastes gemäß § 13 Abs 1 VermG. Begründend wurde ausgeführt, dass der Gerichtsverweis im Jahre 1993 nicht in Bescheidform ergangen sei. Es liege daher kein wirksamer Verweisungsbescheid im Sinne des § 25 VermG vor. Das von seinem Rechtsvorgänger eingeleitete gerichtliche Verfahren, weiße daher keine rechtliche Verbindlichkeit au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 10.05.2022 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Berichtigung des Grenzkatasters gemäß § 13 Abs 1 VermG. Dieser Antrag langte bei der belangten Behörde am 11.05.2023 ein. 1. Am 10.05.2022 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Berichtigung des Grenzkatasters gemäß Paragraph 13, Absatz eins, VermG. Dieser Antrag langte bei der belangten Behörde am 11.05.2023 ein. 2. Mit Bescheid des Vermessungsa... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.02.2021 beantragte die Beschwerdeführerin (Eigentümerin des Grundstücks XXXX , KG XXXX ) die Berichtigung der Koordinaten ihres Grundstücks des Grenzkatasters gemäß § 13 VermG. Mit Schreiben vom 21.02.2021 beantragte die Beschwerdeführerin (Eigentümerin des Grundstücks römisch 40 , KG römisch 40 ) die Berichtigung der Koordinaten ihres Grundstücks des Grenzkataste... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im dem diesem Verfahren vorausgehenden Verfahren haben die Eigentümer des Grundstücks XXXX , KG XXXX G XXXX und R XXXX P XXXX mit Antrag vom XXXX eine Grenzvermessung zur Umwandlung ihres Grundstücks in den Grenzkataster begehrt. Da keine Einigung über den gesamten Grenzverlauf erzielt werden konnte und die Angaben der Eigentümer der Grundstücke XXXX und XXXX , der KG XXXX , A XXXX ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im dem diesem Verfahren vorausgehenden Verfahren haben die Eigentümer des Grundstücks XXXX , KG XXXX G XXXX und R XXXX P XXXX mit Antrag vom XXXX eine Grenzvermessung zur Umwandlung ihres Grundstücks in den Grenzkataster begehrt. Da keine Einigung über den gesamten Grenzverlauf erzielt werden konnte und die Angaben der Eigentümer der Grundstücke XXXX und XXXX , der KG XXXX , A XXXX ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das als „Beschwerde“ bezeichnete Schreiben des Beschwerdeführers (Eigentümer der Grundstücke XXXX und XXXX , beide KG XXXX ) vom 20.07.2021 wurde vom BVwG mit Erkenntnis vom XXXX , GZ W270 XXXX als Antrag auf Berichtigung des Grenzkatasters gemäß § 13 VermG gewertet. Das als „Beschwerde“ bezeichnete Schreiben des Beschwerdeführers (Eigentümer der Grundstücke römisch 40 und römisch 4... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bezugnehmend auf einen Bescheid der belangten Behörde vom 27.11.2018, GFN XXXX , mit welchem die Grundstücke XXXX und XXXX des Beschwerdeführers auf dessen Antrag hin vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt wurden, verfasste der Beschwerdeführer ein an die belangte Behörde gerichtetes und mit 20.07.2021 datiertes Schreiben, welches bei dieser am 21.07.2021 einlangte... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 11.03.2019 stellten XXXX und XXXX , XXXX , XXXX , als Miteigentümer des Grundstückes mit der Gst.Nr. 178/2 KG 50311 Neudorf einen Antrag auf Umwandlung dieses Grundstückes vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1. Am 11.03.2019 stellten römisch 40 und römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , als Miteigentümer des Grundstückes mit der Gst.Nr. 178/2 KG 50311 Neudorf e... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 11.03.2019 stellten XXXX und XXXX , XXXX , XXXX , als Miteigentümer des Grundstückes mit der Gst.Nr. 178/2 KG 50311 Neudorf einen Antrag auf Umwandlung dieses Grundstückes vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1. Am 11.03.2019 stellten römisch 40 und römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , als Miteigentümer des Grundstückes mit der Gst.Nr. 178/2 KG 50311 Neudorf e... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In einem Schriftsatz vom 19.05.2018, gerichtet an den Leiter des Vermessungsamtes Villach, stellte XXXX , XXXX , XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin oder BF) den Antrag, „eine Einigung aller betroffenen Grundeigentümer herbeizuführen und gemäß § 13 VermG von Amts wegen alle Koordinaten und Sperrmaße ihrer Liegenschaft zu überprüfen und zu berichtigen.“ Dazu führte die Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 02.02.2015, GZ 1258/2014/06, wurde aufgrund des Planes des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 22.07.2014, GZ 1258/2014, das Grundstück Gst.Nr. 799/3, KG 6207 Großenzersdorf vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. 2. Am 21.07.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin oder BF) einen Antrag auf Berichtigung des Grenzkatasters betreffend das Grundstück G... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Am 25.03.2014 stellten die Beschwerdeführer den Antrag "die am 03.03.2009 in der DKM eingetragenen Grenzpunkte und Grenzverläufe zwischen Gst 242/3 und Gst 242/4 wiederherzustellen". Auf dem Deckblatt dieses Antrages wird der Antrag auch als "Antrag auf Wiederherstellung des vorherigen Grenzverlaufes samt Grenzpunkten" bezeichnet. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 08.03.2018, GFN 5005/2015, wurde der Antrag der Beschwerdeführer unter ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Am 25.03.2014 stellten die Beschwerdeführer den Antrag "die am 03.03.2009 in der DKM eingetragenen Grenzpunkte und Grenzverläufe zwischen Gst 242/3 und Gst 242/4 wiederherzustellen". Auf dem Deckblatt dieses Antrages wird der Antrag auch als "Antrag auf Wiederherstellung des vorherigen Grenzverlaufes samt Grenzpunkten" bezeichnet. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 08.03.2018, GFN 5005/2015, wurde der Antrag der Beschwerdeführer unter ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Am 25.03.2014 stellten die Beschwerdeführer den Antrag "die am 03.03.2009 in der DKM eingetragenen Grenzpunkte und Grenzverläufe zwischen Gst 242/3 und Gst 242/4 wiederherzustellen". Auf dem Deckblatt dieses Antrages wird der Antrag auch als "Antrag auf Wiederherstellung des vorherigen Grenzverlaufes samt Grenzpunkten" bezeichnet. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 08.03.2018, GFN 5005/2015, wurde der Antrag der Beschwerdeführer unter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 02.02.2015, GZ 1258/2014/06, wurde auf Grund des Planes des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 22.07.2014, GZ 1258/2014 (=VHW 05/2009), das Grundstücke 799/3, KG 06207 Großenzersdorf in den Grenzkataster umgewandelt. Am 21.07.2015 langte ein Antrag auf Berichtigung des Grenzkatasters der Katastralgemeinde Großenzersdorf betreffend des Grundstücks 799/3 der Beschwerdeführerin ("BF") ein. Die BF führ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bruck an der Mur vom 24.07.2008, GZ P 234/08, wurden auf Grund des Planes der XXXX vom 09.02.2007, GZ 2374-1 (=VHW 05/2008) die Grundstücke 280/4 bis 280/14, KG 60326 Leitendorf, somit auch das Grundstück des Beschwerdeführers 280/11, in den Grenzkataster umgewandelt. Der Umwandlungsbescheid ist entsprechend der Bestätigung des Vermessungsamtes Bruck an der Mur (auf dem Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 27.01.2016 beantragte die Beschwerdeführerin einerseits die Wiederaufnahme des Verfahrens, welches mit Bescheid des damals zuständigen Vermessungsamtes Hollabrunn vom 01.08.1996, GZ A-80/96 rechtskräftig entschieden wurde, weil die Zustimmungserklärung der Voreigentümerin der Beschwerdeführerin erschlichen worden sei. Überdies beantragte die Beschwerdeführerin die Berichtigung des Grenzkat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 06.06.2017 stellte der Beschwerdeführer als grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ XXXX , KG 21194 Waidhofen an der Thaya den Antrag "[...] auf Berichtigung der Grenze in den Stand vor der offensichtlichen fehlerhaften Vermessung". Das Nachbarsgrundstück, Gst. XXXX , KG 21194 Waidhofen an der Thaya, sei in den Grenzkataster eingetragen und dieser zeige eine Grenzlinie zwischen den Koordinat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Umwandlungsbescheid des Vermessungsamtes Steyr vom 13.02.2008, GZ A-39/08, wurde auf Grund der Pläne des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen D.I. XXXX vom 26.07.2004, GZ 11815/04, und des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen XXXX vom 19.12.2007, GZ 4029/07, das Grundstück 710/1 KG 49019 Waldneukirchen in den Grenzkataster umgewandelt. Der Umwandlungsbescheid wurde allen Verfahrensparteien zuges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 2.2.2015, GZ 1258/2014/06, wurde auf Grund des Planes des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 22.7.2014, GZ 1258/2014 (=VHW 05/2009), das Grundstücke 799/3, KG 06207 Großenzersdorf in den Grenzkataster umgewandelt. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 2.2.2015, GZ 1258/2014/06, wurde auf Grund des Planes des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 22.7.2014... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 2.2.2015, GZ 1258/2014/06, wurde auf Grund des Planes des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 22.7.2014, GZ 1258/2014 (=VHW 05/2009), das Grundstücke 799/3, KG 06207 Großenzersdorf in den Grenzkataster umgewandelt. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 2.2.2015, GZ 1258/2014/06, wurde auf Grund des Planes des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 22.7.2014... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bruck an der Mur vom 24.07.2008, GZ P 234/08, wurden auf Grund des Planes der XXXX vom 09.02.2007, GZ 2374-1 (=VHW 05/2008), die Grundstücke 280/4 bis 280/14, KG 60326 Leitendorf, somit auch das Grundstück des Beschwerdeführers 280/11 in den Grenzkataster umgewandelt. Der Umwandlungsbescheid ist entsprechend der Bestätigung des Vermessungsamtes Bruck an der Mur (auf dem Besch... mehr lesen...