Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Eisenstadt vom 14.10.1998, GZ A 141/98, wurde auf Grund des Planes des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen XXXX vom 22.06.1998, GZ 9604/98, das Grundstückes 156 KG 30017 Purbach am Neusiedlersee in den Grenzkataster umgewandelt. Der Umwandlungsbescheid wurde allen Verfahrensparteien zugestellt. Ein Rechtsmittel gegen den Umwandlungsbescheid wurde nicht erhoben. Dieser i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 9.9.2003, GZ A 566/2003, wurden auf Grund des Planes des IKV XXXX vom 27.5.2003, GZ 10859/03 die Grundstücke .87, 1259/3, 1259/4 und 1323 der KG Ampass in den Grenzkataster umgewandelt. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 9.9.2003, GZ A 566 aus 2003,, wurden auf Grund des Planes des IKV römisch 40 vom 27.5.2003, GZ 10859/03 die Grundstücke .87, 1259... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 02.01.2014, eingebracht beim Vermessungsamt Krems, Berufung gegen den Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 18.12.2013, 4077/2013. Inhaltlich führte er im Wesentlichsten zusammengefasst aus, dass er mit dieser Berufung auch seine Berufung vom 26.07.2013 gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Krems, Zahl 1921/2013/12 inhaltlich voll aufrecht h... mehr lesen...