Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.11.2017 Norm: AVG §42 Abs1UVP-G 2000 §3 Abs7
Rechtssatz:
Rechtssatz: 1 Gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 ist die Entscheidung von der Behörde in geeigneter Form kundzumachen und der Bescheid jedenfalls zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen und auf der Internetseite der UVP-Behörde, auf der Kundmachungen gemäß § 9 Abs. 4 erfolgen, zu veröffentlichen; der Bescheid ist als Downloa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 12.03.2014 stellte die Gemeinde XXXX beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung den Antrag auf Feststellung, ob für das Vorhaben von XXXX und von XXXX (in der Folge: Antragsteller) "Errichtung von Stallgebäuden für 1260 Mastschweine, 254 Zuchtsauen und 840 Ferkel" in XXXX eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Die Antragsteller hätten beim Bürgermeister der Gemeinde XXXX als Baubehörde erster Instanz um ba... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.11.2017 Norm: UVP-G 2000 §3 Abs2UVP-G 2000 §3 Abs7
Rechtssatz:
Rechtssatz: 2 Da der Tatbestand der Kumulierung nach § 3 Abs. 2 UVP-G 2000 nicht erfüllt ist, ist vom Bundesverwaltungsgericht keine Einzelfallprüfung durchzuführen und somit auch nicht zu prüfen, ob die Auswirkungen auf die Umwelt so erheblich sind, dass eine UVP erforderlich ist. In die Prüfung, ob aufgrund der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: IA. Verfahren Bezirkshauptmannschaft XXXX als Gewerbebehörde (in der Folge: mitwirkende Behörde) 1. Am 09.10.2013 beantragte die XXXX (in der Folge: Projektwerberin) bei der mitwirkenden Behörde eine gewerbebehördliche Genehmigung für die a) Erhöhung der Schlachtkapazität auf täglich max. 235.000 Hühner und b) Anpassung des Abwasserkonsenses zur Indirekteinleitung der Abwässer in die Anlage des Reinhalteverbandes Mattig-Hainbach von 50... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Historie: Mit Bescheid der XXXX Landesregierung als UVP-Behörde vom 15.03.2016, Zl. XXXX , wurde auf Grund des Antrags vom 30.12.2015 der XXXX (nachfolgend: Projektwerberin), vertreten durch XXXX , festgestellt, dass für das Vorhaben " XXXX " keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Gegen diesen Bescheid erhob XXXX (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch XXXX , Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Besc... mehr lesen...