Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer erachtet sich in dem Recht verletzt, nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestraft zu werden. Er wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freihe... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und zum anderen mit einer Geldbuße von EUR 30,--, bestraft, weil er die allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen gemäß... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §113;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und zum anderen mit einer Geldbuße von EUR 30,--, bestraft, weil er die allgemeinen Pflichten der Strafgefang... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und zum anderen mit einer Geldbuße von EUR 30,--, bestraft, weil er die allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen gemäß... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 21. August 2003 gab die belangte Behörde der Beschwerde des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Leiters einer näher genannten Justizanstalt vom 31. Jänner 2003 gemäß § 121 Abs. 1 StVG iVm § 66 Abs. 4 AVG sowie § 107 Abs. 1 Z. 10 und § 109 Z. 4 StVG keine Folge. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 21. August 2003 gab die belangte Behörde der Beschwerde des Beschwerdeführers gegen das St... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer erachtet sich in dem Recht verletzt, nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestraft zu werden. Er wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freihe... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und zum anderen mit einer Geldbuße von EUR 30,--, bestraft, weil er die allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen gemäß... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §113;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und zum anderen mit einer Geldbuße von EUR 30,--, bestraft, weil er die allgemeinen Pflichten der Strafgefang... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §83 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §109 Z4;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde zum einen wegen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und zum anderen mit einer Geldbuße von EUR 30,--, bestraft, weil er die allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen gemäß... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich zwischen 22. Mai und 6. Dezember 2002 in verschiedenen Justizanstalten (kurz: JA) in Strafhaft. Am 23. Mai 2002 beantragte die H. OEG, die nach Aussage des Beschwerdeführers vom 24. Juli 2002 von seinem Cousin geführt wird, die Einstellung des Beschwerdeführers als Pizzabäcker. Neben einer Aufstellung von Arbeitszeiten und Entlohnung werden in einem Anhang des Antrages die Arbeiten aufgelistet, die täglich vor der Öffnungszeit um 11 Uhr vormitta... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z1;StVG §107 Abs1 Z8;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/06/0048
Rechtssatz: § 107 Abs. 1 Z. 1 StVG knüpft seine Strafdrohung daran, dass ein Strafgefangener "die Anstalt verlässt oder sonst flüchtet". Damit wird ein Vorsatzdelikt normiert, das darauf gerichtet ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich zwischen 22. Mai und 6. Dezember 2002 in verschiedenen Justizanstalten (kurz: JA) in Strafhaft. Am 23. Mai 2002 beantragte die H. OEG, die nach Aussage des Beschwerdeführers vom 24. Juli 2002 von seinem Cousin geführt wird, die Einstellung des Beschwerdeführers als Pizzabäcker. Neben einer Aufstellung von Arbeitszeiten und Entlohnung werden in einem Anhang des Antrages die Arbeiten aufgelistet, die täglich vor der Öffnungszeit um 11 Uhr vormitta... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich zwischen 22. Mai und 6. Dezember 2002 in verschiedenen Justizanstalten (kurz: JA) in Strafhaft. Am 23. Mai 2002 beantragte die H. OEG, die nach Aussage des Beschwerdeführers vom 24. Juli 2002 von seinem Cousin geführt wird, die Einstellung des Beschwerdeführers als Pizzabäcker. Neben einer Aufstellung von Arbeitszeiten und Entlohnung werden in einem Anhang des Antrages die Arbeiten aufgelistet, die täglich vor der Öffnungszeit um 11 Uhr vormitta... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z1;StVG §107 Abs1 Z8;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/06/0048
Rechtssatz: § 107 Abs. 1 Z. 1 StVG knüpft seine Strafdrohung daran, dass ein Strafgefangener "die Anstalt verlässt oder sonst flüchtet". Damit wird ein Vorsatzdelikt normiert, das darauf gerichtet ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z1;StVG §107 Abs1 Z8;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/06/0048
Rechtssatz: § 107 Abs. 1 Z. 1 StVG knüpft seine Strafdrohung daran, dass ein Strafgefangener "die Anstalt verlässt oder sonst flüchtet". Damit wird ein Vorsatzdelikt normiert, das darauf gerichtet ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt Wien-Josefstadt vom 3. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer in Spruchpunkt 1.) schuldig erkannt, er habe als Untersuchungshäftling am 24. August 2000 in der genannten Justizanstalt "entgegen der Bestimmung des § 4 Abs. 4 Hausordnung und § 26 Abs. 1 StVG das Haftraumfenster erklettert und in den Spazierhof hinausgerufen" und dadurch vorsätzlich den allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen "nach § 26 StVG in Verbindung mit § 1 Abs... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt Wien-Josefstadt vom 3. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer in Spruchpunkt 1.) schuldig erkannt, er habe als Untersuchungshäftling am 24. August 2000 in der genannten Justizanstalt "entgegen der Bestimmung des § 4 Abs. 4 Hausordnung und § 26 Abs. 1 StVG das Haftraumfenster erklettert und in den Spazierhof hinausgerufen" und dadurch vorsätzlich den allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen "nach § 26 StVG in Verbindung mit § 1 Abs... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt Wien-Josefstadt vom 3. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer in Spruchpunkt 1.) schuldig erkannt, er habe als Untersuchungshäftling am 24. August 2000 in der genannten Justizanstalt "entgegen der Bestimmung des § 4 Abs. 4 Hausordnung und § 26 Abs. 1 StVG das Haftraumfenster erklettert und in den Spazierhof hinausgerufen" und dadurch vorsätzlich den allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen "nach § 26 StVG in Verbindung mit § 1 Abs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe in der Justizanstalt Garsten. Nach der im Verwaltungsakt aufliegenden Meldung vom 10. März 2001 wurden an diesem Tag bei der Visitierung eines näher genannten Haftraumes ein Mobiltelefon mit eingelegter SIM-Karte im verknüpften Ärmel einer Sportjacke und ein zugehöriges Ladegerät in einer Schachtel aufgefunden. Der Beschwerdeführer gab mit dieser Meldung konfrontiert am 21. März 2001 niederschriftlich an: "Mir wird e... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Wesentlich für die Rechtsfrage, ob der Beschwerdeführer die Ordnungswidrigkeit des § 107 Abs. 1 Z 5 StVG begangen hat, ist, ob sich der Gegenstand in der Sachherrschaft des Beschwerdeführers befunden hat und ob dies dem Beschwerdeführer bekannt war. Nicht entscheidend ist, ob dem Beschwerdeführer der Gegenstand gehörte, weil es auf die Eigentumsverhält... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe in der Justizanstalt Garsten. Nach der im Verwaltungsakt aufliegenden Meldung vom 10. März 2001 wurden an diesem Tag bei der Visitierung eines näher genannten Haftraumes ein Mobiltelefon mit eingelegter SIM-Karte im verknüpften Ärmel einer Sportjacke und ein zugehöriges Ladegerät in einer Schachtel aufgefunden. Der Beschwerdeführer gab mit dieser Meldung konfrontiert am 21. März 2001 niederschriftlich an: "Mir wird e... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Wesentlich für die Rechtsfrage, ob der Beschwerdeführer die Ordnungswidrigkeit des § 107 Abs. 1 Z 5 StVG begangen hat, ist, ob sich der Gegenstand in der Sachherrschaft des Beschwerdeführers befunden hat und ob dies dem Beschwerdeführer bekannt war. Nicht entscheidend ist, ob dem Beschwerdeführer der Gegenstand gehörte, weil es auf die Eigentumsverhält... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßte auf Grund mehrerer Verurteilungen in der Justizanstalt Graz-Karlau eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Am 23. März 1999 wurde er in die Justizanstalt Stein verlegt. Ab 1. April 1998 wurde der Beschwerdeführer in der Justizanstalt Graz-Karlau als "Beamtenfriseur" zur Arbeit herangezogen. Für Strafgefangene, denen diese Arbeit zugewiesen wurde, ist für die Bewegung im Freien während der Woche die Zeit von 11.30 bis 12.30 Uhr vorgesehen. Für den Großteil ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z7;StVG §26 Abs1;StVG §44;StVG §54 Abs3 idF 1993/799;
Rechtssatz: Der Strafgefangene hat nach seinem Vorbringen den "Wunsch" bzw. die "Bitte" geäußert, von der Arbeit als Beamtenfriseur abgelöst zu werden und "einen anderen Arbeitsbereich zugeteilt zu erhalten". Bei einem solchen Ersuchen, dem offenbar von der Anstaltsleitung - allerdings nur in Bezug auf die Ablösung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßte auf Grund mehrerer Verurteilungen in der Justizanstalt Graz-Karlau eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Am 23. März 1999 wurde er in die Justizanstalt Stein verlegt. Ab 1. April 1998 wurde der Beschwerdeführer in der Justizanstalt Graz-Karlau als "Beamtenfriseur" zur Arbeit herangezogen. Für Strafgefangene, denen diese Arbeit zugewiesen wurde, ist für die Bewegung im Freien während der Woche die Zeit von 11.30 bis 12.30 Uhr vorgesehen. Für den Großteil ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z7;StVG §26 Abs1;StVG §44;StVG §54 Abs3 idF 1993/799;
Rechtssatz: Der Strafgefangene hat nach seinem Vorbringen den "Wunsch" bzw. die "Bitte" geäußert, von der Arbeit als Beamtenfriseur abgelöst zu werden und "einen anderen Arbeitsbereich zugeteilt zu erhalten". Bei einem solchen Ersuchen, dem offenbar von der Anstaltsleitung - allerdings nur in Bezug auf die Ablösung... mehr lesen...
Über den Beschwerdeführer, der sich bis zum 26. Mai 2000 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft und danach in Strafhaft befand, wurde mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters vom 7. Juni 2000 die Ordnungsstrafe des einfachen Hausarrestes in der Dauer von fünf Tagen verhängt, weil er am 21. Mai 2000 als Untersuchungshäftling der Anordnung eines Abteilungsbeamten, an der Bewegung im Freien teilzunehmen, nicht Folge geleistet, dadurch den "allgemeinen Pflichten der... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §183 Abs1;StPO 1975 §184;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26;
Rechtssatz: Dem zu § 107 Abs. 1 Z 10 in Verbindung mit § 26 StVG ergangenen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Juni 1975, VfSlg 7561/1975, ist zu entnehmen, dass die Bestrafung eines Untersuchungshäftlings wegen Nichtbefolgung einer Anordnung bei verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §183 Abs1;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26 Abs1;StVG §43;
Rechtssatz: Für Untersuchungshäftlinge gelten gemäß § 183 Abs. 1 StPO 1975, soweit in der StPO 1975 nicht etwas Besonderes bestimmt ist, sinngemäß die Bestimmungen des StVG über den Vollzug von Freiheitsstrafen, deren Strafzeit ein Jahr nicht übersteigt. Dem gemäß unterliegen Untersuchungshäftlinge insb... mehr lesen...
Über den Beschwerdeführer, der sich bis zum 26. Mai 2000 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft und danach in Strafhaft befand, wurde mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters vom 7. Juni 2000 die Ordnungsstrafe des einfachen Hausarrestes in der Dauer von fünf Tagen verhängt, weil er am 21. Mai 2000 als Untersuchungshäftling der Anordnung eines Abteilungsbeamten, an der Bewegung im Freien teilzunehmen, nicht Folge geleistet, dadurch den "allgemeinen Pflichten der... mehr lesen...