Der Beschwerdeführer ist Untersuchungshäftling in der Justizanstalt X. Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt X. vom 20. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, nachangeführte Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 107 Abs. 1 Z. 10 und § 26 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 183 Abs. 1 StPO begangen zu haben, nämlich habe er "1. am 1. März 1997 in der Anstaltskirche der Justizanstalt X. vorsätzlich entgegen den allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1;StVG §85 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0810
Rechtssatz: Der Ausschluß vom Gottesdienst ist keine Ordnungsstrafe iSd § 107 Abs 1 StVG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997200809.X06 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;AVG §37;AVG §45 Abs2;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0810 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0158 4 Stammrechtssatz Mit der Pönalisierung des vorsätzlichen ungebührlichen Benehmens nach § 107 Abs 1 Z 9 StVG - wie a... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §188 Abs3;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0810 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/29 94/20/0291 1 Stammrechtssatz Der zehnte Unterabschnitt (Ordnungswidrigkeiten) des StVG findet auf Untersuchungshäftlinge (nur ergänzt um die in § 188 Abs 3 St... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §26 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0810
Rechtssatz: § 107 Abs 1 Z 9 StVG stellt die gegenüber § 107 Abs 1 Z 10 StVG speziellere
Norm: dar. Da § 26 Abs 2 und § 107 Abs 1 Z 9 StVG für dasselbe rechtswidrige Verhalten dieselbe S... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §26 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0810
Rechtssatz: § 107 Abs 1 Z 9 StVG stellt die gegenüber § 107 Abs 1 Z 10 StVG speziellere
Norm: dar. Da § 26 Abs 2 und § 107 Abs 1 Z 9 StVG für dasselbe rechtswidrige Verhalten dieselbe S... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z9;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0810 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0158 3 Stammrechtssatz § 107 Abs 1 Z 9 StVG pönalisiert ein vorsätzliches ungebührliches Benehmen des Strafgefangenen gegenüber bestimmten Personen. Der Maßstab... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;AVG §37;AVG §45 Abs2;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0810 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0158 4 Stammrechtssatz Mit der Pönalisierung des vorsätzlichen ungebührlichen Benehmens nach § 107 Abs 1 Z 9 StVG - wie a... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;AVG §37;AVG §45 Abs2;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0810 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0158 4 Stammrechtssatz Mit der Pönalisierung des vorsätzlichen ungebührlichen Benehmens nach § 107 Abs 1 Z 9 StVG - wie a... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §188 Abs3;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0810 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/29 94/20/0291 1 Stammrechtssatz Der zehnte Unterabschnitt (Ordnungswidrigkeiten) des StVG findet auf Untersuchungshäftlinge (nur ergänzt um die in § 188 Abs 3 St... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Administrativbeschwerde des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt Suben vom 7. Jänner 1997 gemäß § 121 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG und § 107 Abs. 1 Z. 10 StVG nicht Folge. In der Begründung: des Bescheides führte die belangte Behörde aus, mit dem bekämpften Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt Suben vom 7. Jänner 1997 sei der Beschwerdeführer schuldig erkannt worde... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der vorsätzliche Genuß von Suchtmitteln stellt einen Verstoß gegen die allgemeinen Pflichten des Strafgefangenen dar. Liegt nachgewiesener Suchtgiftkonsum vor, ist der Ausspruch einer Ordnungsstrafe rechtmäßig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997200140.X01 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26 Abs2;
Rechtssatz: Der vorsätzliche Genuß von Suchtmitteln stellt einen Verstoß gegen die allgemeinen Pflichten des Strafgefangenen dar. Liegt nachgewiesener Suchtgiftkonsum vor, ist der Ausspruch einer Ordnungsstrafe rechtmäßig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997200140.X01 Im RIS ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Administrativbeschwerde des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt Suben vom 7. Jänner 1997 gemäß § 121 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG und § 107 Abs. 1 Z. 10 StVG nicht Folge. In der Begründung: des Bescheides führte die belangte Behörde aus, mit dem bekämpften Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt Suben vom 7. Jänner 1997 sei der Beschwerdeführer schuldig erkannt worde... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde das als Beschwerde (Berufung) bezeichnete Anbringen des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Leiters des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Wien vom 22. März 1993, Zl. 30/93-71, mit welchem der Beschwerdeführer infolge Verletzung der Bestimmungen des § 26 Abs. 1 und 2 StVG für Ordnungswidrigkeiten nach § 107 Abs. 1 Z. 9 und 10 StVG gemäß § 109 Z. 5 und § 114 StVG mit der Ordnungsstrafe des strengen Hausarrestes in d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1;B-VG Art129a Abs1;EGVG Art2 Abs2 B Z32;EGVG Art2 Abs6;StVG §107 Abs1;StVG §107 Abs4 idF 1993/799;StVG §107 Abs4;StVG §121 Abs1;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Nov zum StVG, BGBl 1993/799, wurde - was vom VwGH seiner bisherigen Judikatur im Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit nach dem StVG (Hinweis hiezu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Innsbruck vom 14. Juni 1993 wurden über den Beschwerdeführer wegen vorsätzlich begangener Ordnungswidrigkeiten mehrere Ordnungsstrafen verhängt und zwar im einzelnen gemäß § 107 Abs. 2 in Verbindung mit § 109 Z. 4 und 5 sowie den §§ 113 und 114 Abs. 2 StVG eine Geldbuße in Höhe von S 112,80 und strenger Hausarrest in der Dauer von zwei Tagen - weil er am 27. März 1993 einen Schaden am Anstaltsgut (nämlich... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Innsbruck vom 14. Juni 1993 wurden über den Beschwerdeführer wegen vorsätzlich begangener Ordnungswidrigkeiten mehrere Ordnungsstrafen verhängt und zwar im einzelnen gemäß § 107 Abs. 2 in Verbindung mit § 109 Z. 4 und 5 sowie den §§ 113 und 114 Abs. 2 StVG eine Geldbuße in Höhe von S 112,80 und strenger Hausarrest in der Dauer von zwei Tagen - weil er am 27. März 1993 einen Schaden am Anstaltsgut (nämlich... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Innsbruck vom 14. Juni 1993 wurden über den Beschwerdeführer wegen vorsätzlich begangener Ordnungswidrigkeiten mehrere Ordnungsstrafen verhängt und zwar im einzelnen gemäß § 107 Abs. 2 in Verbindung mit § 109 Z. 4 und 5 sowie den §§ 113 und 114 Abs. 2 StVG eine Geldbuße in Höhe von S 112,80 und strenger Hausarrest in der Dauer von zwei Tagen - weil er am 27. März 1993 einen Schaden am Anstaltsgut (nämlich... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109 Z5;StVG §113;StVG §114 Abs2;
Rechtssatz: Der vom Strafgefangenen vorgebrachte Umstand, die Haftbedingung hätte zu einer "nervlichen Überreizung" geführt, kann nicht als Milderungsgrund gewertet werden (Hinweis E 8.4.1992, 92/01/0047). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994200291.X03 I... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109 Z5;StVG §114 Abs2;StVG §116 Abs6;StVG §26;
Rechtssatz: Wenn der Strafgefangene bereits einschlägige Ordnungsstrafen sowohl hinsichtlich der Nichtbefolgung von Anordungen als auch hinsichtlich des ungebührlichen Benehmens erlitten hat, handelt die Vollzugsbehörde nicht rechtswidrig, wenn sie im Wiederholungsfalle über ihn den strengen Ha... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26 Abs1;
Rechtssatz: Vom Strafgefangenen vorgebrachte gesundheitliche Bedenken und Überlegungen vermögen - selbst wenn diese zutreffen sollten - daran nichts zu ändern, daß der Strafgefangene den Anordnungen iSd § 26 Abs 1 StVG Folge leisten muß und diesbezügliche Weigerungen Ordnungswidrigkeiten iSd § 107 Abs 1 Z 10 StVG darstellen (Hinweis E 13.10.1970, 82... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §188 Abs3;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26;
Rechtssatz: Der zehnte Unterabschnitt (Ordnungswidrigkeiten) des StVG findet auf Untersuchungshäftlinge (nur ergänzt um die in § 188 Abs 3 StPO angeordnete Mitteilungspflicht an den Untersuchungsrichter) Anwendung (Hinweis E 5.11.1986, 86/01/0091, VwSlg 12289 A/1986). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109 Z5;StVG §113;StVG §114 Abs2;
Rechtssatz: Der vom Strafgefangenen vorgebrachte Umstand, die Haftbedingung hätte zu einer "nervlichen Überreizung" geführt, kann nicht als Milderungsgrund gewertet werden (Hinweis E 8.4.1992, 92/01/0047). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994200291.X03 I... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109 Z5;StVG §114 Abs2;StVG §116 Abs6;StVG §26;
Rechtssatz: Wenn der Strafgefangene bereits einschlägige Ordnungsstrafen sowohl hinsichtlich der Nichtbefolgung von Anordungen als auch hinsichtlich des ungebührlichen Benehmens erlitten hat, handelt die Vollzugsbehörde nicht rechtswidrig, wenn sie im Wiederholungsfalle über ihn den strengen Ha... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109 Z5;StVG §114 Abs2;StVG §116 Abs6;StVG §26;
Rechtssatz: Wenn der Strafgefangene bereits einschlägige Ordnungsstrafen sowohl hinsichtlich der Nichtbefolgung von Anordungen als auch hinsichtlich des ungebührlichen Benehmens erlitten hat, handelt die Vollzugsbehörde nicht rechtswidrig, wenn sie im Wiederholungsfalle über ihn den strengen Ha... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26 Abs1;
Rechtssatz: Vom Strafgefangenen vorgebrachte gesundheitliche Bedenken und Überlegungen vermögen - selbst wenn diese zutreffen sollten - daran nichts zu ändern, daß der Strafgefangene den Anordnungen iSd § 26 Abs 1 StVG Folge leisten muß und diesbezügliche Weigerungen Ordnungswidrigkeiten iSd § 107 Abs 1 Z 10 StVG darstellen (Hinweis E 13.10.1970, 82... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §188 Abs3;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §26;
Rechtssatz: Der zehnte Unterabschnitt (Ordnungswidrigkeiten) des StVG findet auf Untersuchungshäftlinge (nur ergänzt um die in § 188 Abs 3 StPO angeordnete Mitteilungspflicht an den Untersuchungsrichter) Anwendung (Hinweis E 5.11.1986, 86/01/0091, VwSlg 12289 A/1986). European Case Law Identif... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Leiters der Strafvollzugsanstalt Graz vom 15. Mai 1992 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 107 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 109 Z. 5 und § 114 Abs. 2 StVG die Ordnungsstrafe des strengen Hausarrestes in der Dauer von einer Woche verbunden mit dem Entzug der Arbeit verhängt, weil er am 8. Mai 1992 im Zuge einer Ausführung in das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz dadurch, daß er von dem dort ebenfalls anwesenden K einen unbekannten Gegenstand übernommen habe,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Leiters der Strafvollzugsanstalt Graz vom 15. Mai 1992 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 107 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 109 Z. 5 und § 114 Abs. 2 StVG die Ordnungsstrafe des strengen Hausarrestes in der Dauer von einer Woche verbunden mit dem Entzug der Arbeit verhängt, weil er am 8. Mai 1992 im Zuge einer Ausführung in das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz dadurch, daß er von dem dort ebenfalls anwesenden K einen unbekannten Gegenstand übernommen habe,... mehr lesen...