Entscheidungen zu § 81 Abs. 1 SPG

Unabhängige Verwaltungssenate

101 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 101

RS UVS Kärnten 1998/04/23 KUVS-565-566/6/97

Rechtssatz: Wer als Radfahrerin durch lautstarke Äußerungen einem Organ der öffentlichen Aufsicht gegenüber, sowie durch offensichtliches Widersetzen von deren Anweisungen, ein besonders rücksichtsloses Verhalten setzt, wodurch die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört wurde, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.04.1998

RS UVS Oberösterreich 1997/12/29 VwSen-230635/3/Br

Rechtssatz: Gemäß § 81 Abs. 1 SPG begeht eine Verwaltungsübertretung, "wer durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört; er  ist mit einer Geldstrafe bis zu 3.000 S zu bestrafen. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden." Nach § 85 SPG liegt jedoch eine Verwaltungsübertretung  nicht vor, wenn eine Tat nach den §§ 81 bis 84 (... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.12.1997

RS UVS Kärnten 1997/12/23 KUVS-440/6/97

Rechtssatz: Wird der Beschuldigte von einem Dritten tätlich angegriffen und verletzt und versuchte er sich nur zu wehren, so widerspricht dieses Verhalten nicht den Bestimmungen des § 81 Abs 1 SPG und § 1 Abs 1 LGBl Nr. 74/1977. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.12.1997

TE Uvs Bescheid 1997/10/15 1-0509/97

1.       Im angefochtenen Straferkenntnis (Spruchpunkt 1.) wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 13.7.1996 um 7.00 Uhr in F auf Höhe des Geschäftes M in der Nstadt durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört, indem er einen Mülleimer abwechselnd mit beiden Händen entleert und den Müll zu Boden geworfen habe. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des § 81 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz. Es wurde eine Geld... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 15.10.1997

RS UVS Vorarlberg 1997/10/15 1-0509/97

Rechtssatz: Das Tatbild der Übertretung des §81 Abs1 Sicherheitspolizeigesetz ist durch zwei Tatbestandselemente gekennzeichnet: Der Täter muß ein "besonders rücksichtsloses Verhalten" an den Tag legen, weiters muß hiedurch "die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört" sein. Im hier zu beurteilenden Fall hat sich der Beschuldigte besonders rücksichtslos verhalten, indem er vor mehreren Personen im Stadtgebiet einen Mülleimer entleert und den betreffenden Inhalt auf den Gehsteig geworf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 15.10.1997

RS UVS Kärnten 1997/09/03 KUVS-1042/3/97

Rechtssatz: Wer vor einem Lokal durch lautes Herumschreien und Belästigungen von Passanten ein besonders rücksichtsloses Verhalten setzt, stört ungerechtfertigt die öffentliche Ordnung, da dadurch die Gesamtheit jener ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Befolgung als unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinanderleben der Menschen angesehen wird, verletzt wurde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.09.1997

RS UVS Kärnten 1997/06/13 KUVS-1300/1/96

Rechtssatz: Wer in einem Gasthof lautstark herumschreit und die anwesenden Gäste durch unqualifizierte Äußerungen belästigt und beschimpft, legt ein besonders rücksichtsloses Verhalten an den Tag und stört ungerechtfertigt die Ordnung an einem öffentlichen Ort. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.06.1997

TE Uvs Bescheid 1997/6/5 1-0328/97

1.       Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört, indem er am 27.1.1997 um 14.00 Uhr in der Pizzeria "A" in B, Rstraße, lautstark mit dem Geschäftsführer V de S geschrien habe (a), und am 27.1.1997 um 14.15 Uhr auf dem Gendarmerieposten V den Beamten GI R in äußerst aggressiver Weise angeschrien habe, wodurch der Dienstbetrieb auf dem Gendarmerieposten erhe... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 05.06.1997

RS UVS Vorarlberg 1997/06/05 1-0328/97

Rechtssatz: Der Beschuldigte hat in der Pizzeria Arlecchino mit dem Wirt lautstark diskutiert. Daß dieser damit aber ein besonders rücksichtsloses Verhalten an den Tag gelegt hätte, läßt sich aus diesem Verhalten nicht ableiten. Der Tatbestand des §81 Abs1 SPG ist damit nicht erfüllt, weshalb schon aus diesem Grund - ohne daß noch zusätzlich auf die geforderte "Öffentlichkeit" im Sinne der vorgenannten Bestimmung einzugehen war - die Strafbarkeit zu verneinen war. Das dem Beschuldigten wei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 05.06.1997

RS UVS Oberösterreich 1997/02/18 VwSen-230568/3/Br

Rechtssatz: Gemäß § 81 Abs.1 SPG begeht eine Verwaltungsübertretung, "wer durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört; er ist mit einer Geldstrafe bis zu 3.000 S zu bestrafen. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden". Nach § 85 SPG liegt jedoch eine Verwaltungsübertretung nicht vor, wenn eine Tat nach den § 81 bis § 84 (au... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.02.1997

RS UVS Kärnten 1996/11/12 KUVS-1306-1307/1/96

Rechtssatz: Beschimpft der Beschuldigte in einem Festzelt, also in der Öffentlichkeit, seine von ihm getrennt lebende Gattin lautstark mit den Ausdrücken "Hure", "Sauwabm", "Drecksau", "Zaucke" und "Mörderin", so hat er durch dieses besonders rücksichtslose Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.11.1996

TE UVS Steiermark 1996/10/29 30.14-48/96

I.) Mit dem Straferkenntnis vom 19.2.1996 hat die belangte Behörde dem Berufungswerber insgesamt acht Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt, wovon eine, der Spruchpunkt 3.), aufgrund der dort ausgesprochenen Geldstrafe von S 25.000,-- von einer Kammer zu entscheiden war. Hinsichtlich der übrigen Spruchpunkte ist die Zuständigkeit des Einzelmitgliedes gegeben. Die einzelnen Tatbestände werden im Straferkenntnis wie folgt umschrieben: Der Berufungswerber habe am 5.7.1994 1.) um 21.17 Uhr ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 29.10.1996

RS UVS Steiermark 1996/10/29 30.14-48/96

Rechtssatz: § 81 Abs 1 SPG erfordert tatbestandsmäßig ein besonders rücksichtsloses Verhalten. Ein Einzelverhalten - hier das (im Kommandantenraum von einem Sessel) zu Bodenfallenlassen und am Boden Kriechen - ist zwar für sich gesehen nicht besonders rücksichtslos, kann jedoch unter Berücksichtigung der konkreten Umstände durch seine Wirkung zu einem solchen werden. In einem solchen Fall ist es aber erforderlich, die Tatumschreibung unter Einbezug dieser Umstände zu formulieren und sie a... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 29.10.1996

RS UVS Kärnten 1996/09/19 KUVS-910/4/96

Rechtssatz: Beschimpft der Beschuldigte eine Serviererin in einem Gasthaus mit den Worten "Du Sauwabn, das ist ein Aulokal (richtig wohl: Saulokal), in diese Bumsen kannst nicht hineingehen, Du wirst Dich noch anschauen", so stört er die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt durch ein besonders rücksichtsloses Verhalten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.09.1996

RS UVS Kärnten 1996/06/26 KUVS-115-116/6/96

Rechtssatz: Wer in einem Gastlokal zur Nachtzeit (0.45 Uhr bis 1.00 Uhr) Gäste belästigt und beschimpft setzt ein besonders rücksichtsloses Verhalten, stört ungerechtfertigt die öffentliche Ordnung und verletzt den öffentlichen Anstand. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.06.1996

RS UVS Kärnten 1996/06/25 KUVS-1417/4/95

Rechtssatz: Der Begriff öffentliche Ordnung umfaßt die Gesamtheit jener ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Befolgung als unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinanderleben der Menschen angesehen wird. Maßstab dafür, ob ein Verhalten Ärgernis zu erregen geeignet ist, sind die guten Sitten. Wird durch eine Verletzung der guten Sitten bei anderen die lebhafte Empfindung des Unerlaubten und Schädlichen hervorgerufen, wird man von... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.06.1996

RS UVS Kärnten 1996/06/24 KUVS-839/1/96

Rechtssatz: Beschimpft ein Gast in einem Cafe durch lautes Herumschreien die anwesenden Gäste als "Schwule", so stört er durch ein besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.06.1996

RS UVS Vorarlberg 1996/05/10 1-0011/96

Rechtssatz: Der Tatbestand des §81 Abs1 SPG erfordert einerseits ein besonders rücksichtsloses Verhalten des Täters, andererseits die ungerechtfertigte Störung der öffentlichen Ordnung. Im hier zu beurteilenden Fall kann von einer Störung der öffentlichen Ordnung nicht ausgegangen werden, da feststeht, daß am Tatort keine andere Person anwesend war, die diese Auseinandersetzung wahrnehmen konnte. Schon mangels dieses Tatbestandsmerkmals bildet das Verhalten des Beschuldigten nicht die ihm ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 10.05.1996

RS UVS Vorarlberg 1996/05/06 1-0993/95

Rechtssatz: Das Tatbild der Übertretung des §81 Abs1 SPG ist durch zwei Tatbestandselemente gekennzeichnet: Der Täter muß ein besonders rücksichtsloses Verhalten an den Tag legen, weiters muß hiedurch die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört sein. Im hier zu beurteilenden Fall hat sich der Beschuldigte besonders rücksichtslos verhalten, indem er vor einer Vielzahl von Gästen bestimmten das Lokal verlassenden Personen ein Glas nachgeworfen hat, ohne zu bedenken, daß hiedurch andere ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 06.05.1996

RS UVS Vorarlberg 1996/05/06 1-0325/96

Rechtssatz: Das Tatbild der Übertretung des §81 Abs1 SPG ist durch zwei Tatbestandselemente gekennzeichnet: Der Täter muß ein besonders rücksichtsloses Verhalten an den Tag legen, weiters muß hiedurch die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört werden. Im hier zu beurteilenden Fall hat sich der Beschuldigte besonders rücksichtslos verhalten, indem er einem Angestellten eines Gasthauses vor einer Vielzahl von Gästen eine Ohrfeige versetzt hat. Dieses Verhalten stellt auch eine ungerech... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 06.05.1996

TE UVS Tirol 1996/04/12 12/217-5/1995

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe am 24.05.1995 um 13.50 Uhr in Innsbruck, Schusterbergweg Kreuzung mit dem Fuchsrain,   1. sich ungeachtet vorausgegangener Abmahnung gegenüber einem Organ der öffentl. Sicherheit, während dieses seine gesetzlichen Aufgaben wahrnahm, durch heftiges Anschreien aggressiv verhalten und dadurch eine Amtshandlung behindert, 2. zwischen 13.55 und 14.05 Uhr in Innsbruck, Schusterbergweg auf Höhe des privaten Zu... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 12.04.1996

RS UVS Kärnten 1996/03/07 KUVS-1177/7/95

Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte durch das Landesgericht rechtskräftig wegen §§ 125, 126 Abs 1 Z 7, 15, 269 Abs 1 1. Fall, 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB verurteilt, so hat diese Entscheidung für die Verwaltungsstrafbehörde Bindungswirkung und schließt die gerichtliche Strafbarkeit der dem Beschuldigten angelasteten Tat nach § 81 SPG 1991 - Störung der Ordnung an einem öffentlichen Ort - im Hinblick auf § 30 VStG und § 85 SPG 1991 ihre Ahndung als Verwaltungsübertretung aus (Einstellung des... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.03.1996

RS UVS Oberösterreich 1995/11/20 VwSen-230478/3/Br

Rechtssatz: Gemäß § 81 Abs.1 SPG begeht eine Verwaltungsübertretung, "wer durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört; er ist mit einer Geldstrafe bis zu 3.000 S zu bestrafen. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden." Nach § 85 SPG liegt jedoch eine Verwaltungsübertretung nicht vor, wenn eine Tat nach den §§ 81 bis 84 (auc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.11.1995

RS UVS Steiermark 1995/10/23 30.7-69/95

Rechtssatz: Während § 1 des Stmk. Landesgesetzes vom 25.6.1975, LGBl. Nr. 158/1975, die Verletzung des öffentlichen Anstandes für sich allein fordert, tritt beim Tatbestand der öffentlichen Ordnungsstörung nach § 81 Abs 1 des Sicherheitspolizeigesetzes auch noch das Element eines besonders rücksichtslosen Verhaltens, welches zudem ungerechtfertigt sein muß, hinzu. Dabei hat die Berufungswerberin durch das Tätlichwerden gegen T. und W. jedenfalls jene ungeschriebenen Regeln des Anstandes ve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 23.10.1995

RS UVS Kärnten 1995/10/17 KUVS-622/3/95

Rechtssatz: Wenn die Beschuldigte das Radiogerät derart lautstark betreibt, daß die Wohnungsnachbarn erheblich gestört werden, sowie im Stiegenhaus die Nachbarin lautstark mit den Worten: "Du Trampl, kann eh nix wia Gschrappen kriagn. Du bist a richtige Hur und Strichkatz" lautstark beschimpft und in der Folge den bei der Wohnungstür der Beschuldigten eintreffenden Gendarmeriebeamten mit den Worten: "Was willst schon wieder. Kannst mi anzeigen soviel du willst. Von mir aus kannst mi mit de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.10.1995

TE UVS Steiermark 1995/10/09 30.3-25

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 1.6.1994 um 10.45 Uhr in Thal, Unterthal, auf dem Parkplatz des Parteienhauses an einer wörtlichen und tätigen Auseinandersetzung teilgenommen und habe dadurch 1) den öffentlichen Anstand verletzt. Das angeführte Verhalten widerspricht der herrschenden Sitte und hat die allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit in der Öffentlichkeit verletzt. 2) Haben Sie in besonders rücksichtsloser Weise die öffent... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 09.10.1995

TE UVS Steiermark 1995/10/09 30.3-14

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 15. Dezember 1994 um 12.30 Uhr in L., Hauptplatz 12, in der Bezirkshauptmannschaft, im Zimmer Nr. 205, Herrn P. lautstark beschimpft. Sie haben durch 1) in ungebührlicher Weise störenden Lärm erregt. Der angeführte Lärm war vermeidbar und wirkte störend; 2) die öffentliche Ordnung durch besonders rücksichtsloses Verhalten ungerechtfertigt gestört und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 zweiter ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 09.10.1995

RS UVS Steiermark 1995/10/09 30.3-25

Rechtssatz: Durch das Beschimpfen einer Person mit dem Ausdruck - Bauernärsche- und die Teilnahme an einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Parkplatz wurde eine Übertretung nach § 81 Abs 1 SPG begangen. So wurde damit die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört. Weiters stellt eine Beschimpfung und ein Wegschupfen jedenfalls ein besonders rücksichtsloses Verhalten dar und war deshalb ungerechtfertigt, da auch eine derartige Verhaltensweise nicht durch die Meinung des Berufungswe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 09.10.1995

RS UVS Stmk 1995/10/09 30.3-25

Rechtssatz: Durch das Beschimpfen einer Person mit dem Ausdruck - Bauernärsche- und die Teilnahme an einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Parkplatz wurde eine Übertretung nach § 81 Abs 1 SPG begangen. So wurde damit die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört. Weiters stellt eine Beschimpfung und ein Wegschupfen jedenfalls ein besonders rücksichtsloses Verhalten dar und war deshalb ungerechtfertigt, da auch eine derartige Verhaltensweise nicht durch die Meinung des Berufungswe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Stmk | 09.10.1995

RS UVS Stmk 1995/10/09 30.3-14

Rechtssatz: Zur Bestrafung nach § 1 zweiter Fall Stmk LGBl 158/75 (ungebührlich störende Lärmerregung) und § 81 Abs 1 SPG (Ordnungsstörung), da in einer Bezirkshauptmannschaft ein Amtsorgan vom Berufungswerber lautstark beschimpft wurde, ist nachstehendes festzustellen: Gemäß § 34 Abs 1 AVG hat das Verwaltungsorgan, das eine Verhandlung, Vernehmung, einen Augenschein oder eine Beweisaufnahme leitet, für die Aufrechterhaltung der Ordnung und für die Wahrung des Anstandes zu sorgen. Als Inst... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Stmk | 09.10.1995

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