Rechtssatz: Zur Bestrafung nach § 1 zweiter Fall Stmk LGBl 158/75 (ungebührlich störende Lärmerregung) und § 81 Abs 1 SPG (Ordnungsstörung), da in einer Bezirkshauptmannschaft ein Amtsorgan vom Berufungswerber lautstark beschimpft wurde, ist nachstehendes festzustellen: Gemäß § 34 Abs 1 AVG hat das Verwaltungsorgan, das eine Verhandlung, Vernehmung, einen Augenschein oder eine Beweisaufnahme leitet, für die Aufrechterhaltung der Ordnung und für die Wahrung des Anstandes zu sorgen. Als Inst... mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 26.08.1993 um 01.10 Uhr (bei der Angabe der Tatzeit mit 0.10 Uhr im Straferkenntnis handelt es sich um einen offenkundigen Schreibfehler) in Wien, H, in und vor dem Wachzimmer 1) durch widerholtes lautes Schreien ungebührlicherweise störenden Lärm erregt und 2) durch ihr besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört. Sie habe dadurch die Rechtsvorschr... mehr lesen...
Rechtssatz: Steht der
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses im Widerspruch zur
Begründung: und ist im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat der im
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses umschriebene Sachverhalt nicht erweislich, ist mit Einstellung des Verfahrens vorzugehen (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Reißt die Beschuldigte in einem Cafe in alkoholisiertem Zustand zwei Plakate von einer dort befindlichen Glasscheibe herunter, zerknüllt diese um sie dann hinter die Theke zu werfen und in der Folge die Lokalinhaberin lautstark mit den Worten "Schlampe" und "Trampel" zu belegen, sie eine Betrügerin zu nennen und in der Folge bei einem neuerlichen Lokalbesuch sie als "Leichtes Mädchen" und "Trampel" zu bezeichnen und wüste Flüche gegen sie auszustoßen, so stört die Beschuldigte ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs.1 O.ö. PolStG begeht eine Verwaltungsübertretung, außer in den Fällen einer sonst mit Verwaltungsstrafe oder einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten strafbaren Handlung, wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt. Nach § 3 Abs.2 O.ö. PolStG sind unter störendem Lärm alle wegen ihrer Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz für das menschliche Empfinden unangenehm in Erscheinung tretende Geräusche zu verstehen. Nach § 3 Abs.3 O.ö. PolStG ist störender Lärm dann al... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Schmelz, vom 8.11.1994, Zl Pst 341/Z/93, enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 22.1.1993 um 11.28 Uhr in Wien, Westbahnhof durch lautstarke Beschimpfungen wie zB "ihr seids alle Arschlöcher in Uniform", "ihr könnts alle scheißen gehen", "verpißt euch" usw 1) den öffentlichen Anstand empfindlich verletzt, 2) ein Verhalten gesetzt, das geeignet war, Aufsehen und Ärgernis zu erregen und ... mehr lesen...
Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde der Beschuldigten im wesentlichen wie im gegenständlichen Bescheid umschrieben zur Last gelegt und wurden wegen dieser Verwaltungsübertretungen Geldstrafen von jeweils S 1.000,--, im Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils 60 Stunden verhängt und ein erstinstanzlicher Strafkostenbeitrag in der Höhe von S 200,-- zur Zahlung vorgeschrieben. Dieses Straferkenntnis gründet sich im wesentlichen auf den Inhalt der Anzeige... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bw war Teilnehmerin einer ca 30 bis 35 Personen umfassenden Demonstration. Die dieser Demonstration zugehörigen Personen standen in Wien, F-platz auf dem Gehsteig und teilweise in der Grünfläche, schrieen und brüllten teilweise mit mitgeführten Megaphonen Parolen in Richtung gegenüberliegendes Landesgericht I. Diese Parolen wurden durch heftiges Gestikulieren - gestreckte Hand mit geballter Faust - unterstützt. Bei einem Gruppenverhalten kommt es nicht entscheidend darauf a... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschimpft der Beschuldigte in aggressiver Weise eine Lokalbesitzerin mit "Sau, Tunte, Krüpperl usw" und droht einem anwesenden Gast mit den Worten "Dich quetsche ich an die Wand", so setzt er ein Verhalten, das geeignet ist, die Ordnung in der Öffentlichkeit in ärgerniserregender Weise zu stören. Dabei verwirklicht dieser Sachverhalt objektiv die Ärgerniserregung als auch die Störung der Ordnung an einem öffentlichen Ort. Dieses Verhalten war zum Zeitpunkt der Erlassung des er... mehr lesen...
Rechtssatz: Seit dem 1. Mai 1993 besteht hinsichtlich der Störung der öffentlichen Ordnung eine neue gesetzliche Regelung und zwar im §81 des Sicherheitspolizeigesetzes. Der Abs1 dieses Paragraphen bestimmt, daß derjenige, der durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört, eine Verwaltungsübertretung begeht und mit einer Geldstrafe bis zu 3.000 S zu bestrafen ist. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsst... mehr lesen...
Rechtssatz: Besonders rücksichtsloses Verhalten im Sinne des § 81 Abs 1 SPG liegt vor, wenn auf einem Bahnsteig Schimpfwörter vor bzw. während einer Amtshandlung geschrieen werden. Sie konnten vom Bahnpersonal wahrgenommen werden. Schlagworte Sicherheitspolizeigesetz mehr lesen...