RS UVS Kärnten 1996/06/26 KUVS-115-116/6/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Wer in einem Gastlokal zur Nachtzeit (0.45 Uhr bis 1.00 Uhr) Gäste belästigt und beschimpft setzt ein besonders rücksichtsloses Verhalten, stört ungerechtfertigt die öffentliche Ordnung und verletzt den öffentlichen Anstand.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten