Norm:        IO §84 Abs3KO §84 Abs3KO §116KO §117KO §157cKO §176                               
Rechtssatz:          Dem Masseverwalter (Sachwalter der Gläubiger) - nicht jedoch dem einzelnen Gläubiger - steht gegen Weisungen des Konkursgerichtes an den Masseverwalter (Sachwalter der Gläubiger) im Verwertungsverfahren ein Rekursrecht zu.                     Entscheidungstexte                                  8 Ob 259/00x       Entscheidungstext  OGH  21.12.2000  8 Ob 259/00x                ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §48 Abs1KO §116                               
Rechtssatz:          Die Bildung einer Sondermasse im Sinne des § 48 Abs 1 KO stellt grundsätzlich keine genehmigungspflichtige Entscheidung im Sinne des § 116 KO dar.                     Entscheidungstexte                                  8  Ob  199/99v       Entscheidungstext  OGH  25.11.1999  8  Ob  199/99v                                                 European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112853...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §116 Z3                               
Rechtssatz:          Eine Mietzinsminderung unterfällt nicht dem Begriff der Verwertung von Ansprüchen auf fortlaufende Bezüge, weil damit die Veräußerung dieser Ansprüche - sei es auch im exekutiven Weg - gemeint ist.                     Entscheidungstexte                                  8  Ob  198/99x       Entscheidungstext  OGH  11.11.1999  8  Ob  198/99x    Veröff: SZ 72/178                                                European ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §84KO §95KO §116KO §117                               
Rechtssatz:          Unterliegt eine Entscheidung der Genehmigung durch den Gläubigerausschuss, kommt dem Konkursgericht kein eigenes Weisungsrecht zu, sondern es hat lediglich die Möglichkeit, nach Maßgabe der Bestimmung des § 95 KO die Ausführung des Beschlusses aus wichtigem Grund zu untersagen. Demgegenüber ist das Weisungsrecht des § 84 KO nicht an eine vorhergehende Befassung des Gläubigerausschusses gebunden und k...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §37KO §116 Z2                               
Rechtssatz:          Auch über Anfechtungsansprüche abgeschlossene Vergleiche bedürfen bei einem S 500.000,- übersteigenden Wert der Genehmigung des Gläubigerausschusses.                     Entscheidungstexte                                  8  Ob  140/99t       Entscheidungstext  OGH  11.11.1999  8  Ob  140/99t    Veröff: SZ 72/177                                                European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:O...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §116 Z3KO §116 Z5                               
Rechtssatz:          Die Reduktion des für eine gemeinschuldnerische Liegenschaft zu leistenden Bestandzinses ist auch unter Berücksichtigung der auf der Liegenschaft verbücherten Pfandrechte keine genehmigungspflichtige Entscheidung im Sinn des § 116 KO.                     Entscheidungstexte                                  8  Ob  198/99x       Entscheidungstext  OGH  11.11.1999  8  Ob  198/99x    Veröff: SZ 72/178          ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §116 Z3KO §116 Z5                               
Rechtssatz:          Die Reduktion des für eine gemeinschuldnerische Liegenschaft zu leistenden Bestandzinses ist auch unter Berücksichtigung der auf der Liegenschaft verbücherten Pfandrechte keine genehmigungspflichtige Entscheidung im Sinn des § 116 KO.                     Entscheidungstexte                                  8  Ob  198/99x       Entscheidungstext  OGH  11.11.1999  8  Ob  198/99x    Veröff: SZ 72/178          ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §6 Abs2KO §116 Z5KO §124 Abs3                               
Rechtssatz:           § 116 Z 5 KO behandelt unter anderem die Entscheidung über die Anerkennung von Absonderungsrechten und betrifft, wie sich aus dem die in dieser Gesetzesstelle ebenfalls genannten Masseforderungen betreffenden § 124 Abs 3 KO ableiten lässt, lediglich jene Fälle, in welchen der Masseverwalter die Anerkennung derartiger Forderungen beabsichtigt. Bestreitet er sie hingegen, kann auch der Absonderu...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §116KO §117                               
Rechtssatz:          Das überstimmte Mitglied des Gläubigerausschusses hat in seinem Rechtsmittel eine konkrete Verwertungsalternative darzustellen, die auf Grund wirtschaftlicher Betrachtung vorteilhafter wäre, außer es ist schon auf Grund des Akteninhaltes nachvollziehbar, daß die beabsichtigten Maßnahmen bei einer Gesamtbetrachtung nachteilig für die Masse sind.                     Entscheidungstexte                              ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §116                               
Rechtssatz:          Die Willensentschlüsse des Gläubigerausschusses werden durch Abstimmung in der Sitzung oder auf schriftlichem Weg gefaßt. Im erstgenannten Fall hängt die Wirksamkeit nicht von der schriftlichen Beurkundung ab.                     Entscheidungstexte                                 3  Ob 2214/96a      Entscheidungstext  OGH  30.10.1996  3  Ob 2214/96a                                                European Case Law Ident...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §116 Z4                               
Rechtssatz:          Der Wert eines fremdfinanzierten Liegenschaftskaufes für die Konkursmasse kann weder mit dem Wert der Liegenschaft noch mit dem Kreditbetrag gleichgesetzt werden. Der Wert bestimmt sich vielmehr danach, in welchem Ausmaß die Konkursmasse durch die Durchführung des Geschäftes letztlich belastet oder begünstigt wird.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob 2119/96p      Entscheidun...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §84 Abs3KO §95 Abs3KO §116KO §117KO §118 Abs1                               
Rechtssatz:          Rekurslegitimation des Gemeinschuldners gegen einen Beschluss des Konkursgerichtes nach § 95 Abs 3 KO in den Angelegenheiten der §§ 116 und 117 KO, auch wenn er vorher gemäß § 118 Abs 1 KO gehört wurde.                     Entscheidungstexte                                 8 Ob 34/95      Entscheidungstext  OGH  14.12.1995  8 Ob 34/95                                            8...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        EO §3 IIIAEO §3 IIIDEO §3 VEO §7 AbEO §54KO §116 Z2                               
Rechtssatz:          Ist einem Vergleich kein verläßlicher Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, daß der Wert des Vergleichsgegenstandes 500.000 S übersteigt und deshalb gemäß § 116 Z 2 KO in der hier maßgebenden Fassung der WGN 1989 die Genehmigung durch den Gläubigerausschuß erforderlich sei, steht das Fehlen der allenfalls erforderlichen Genehmigung der Bewilligung der Exekution nicht entgegen.    ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §84 Abs3KO §95 Abs3KO §116KO §117KO §120                               
Rechtssatz:          Dem einzelnen Konkursgläubiger steht im gesamten Verwertungsverfahren nur das Beschwerderecht gemäß § 84 Abs 3 KO zu; er hat in den Fällen der §§ 116, 117 KO kein Rekursrecht.                     Entscheidungstexte                                  8 Ob 12/91       Entscheidungstext  OGH  23.05.1991  8 Ob 12/91    Veröff: EvBl 1992/9 S 30 = ecolex 1991,847                             ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §116                               
Rechtssatz:          Hat der Gläubigerausschuß in Unkenntnis der tatsächlich vereinbarten Bestimmungen des Kaufvertrages einen solchen mit abweichenden Inhalt genehmigt, so hindert ihn diese Tatsache nicht den tatsächlich abgeschlossenen Vertrag mit rückwirkender Kraft zu genehmigen.                     Entscheidungstexte                                 8  Ob   573/78      Entscheidungstext  OGH  26.01.1979  8  Ob   573/78                 ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        IO §117KO §83KO §116KO §117                               
Rechtssatz:          Der Masseverwalter hat alle Rechtshandlungen vorzunehmen, welche die Erfüllung seines Amtes mit sich bringt. Einschränkungen seiner Amtsbefugnis mit Wirkung nach außen sind grundsätzlich unzulässig und wirkungslos, von wem immer sie ausgehen. Diese Rechtsordnung entspricht den Bedürfnissen der Rechtssicherheit. Diesen Grundsatz durchbricht das Gesetz jedoch in einigen erschöpfend aufgezählten Fällen...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1055ABGB §1408KO §116                               
Rechtssatz:          Ebenso wie die Übernahme der auf den gekauften Liegenschaften haftenden Hypothekarschulden, sind auch Verpflichtungen zur Lastenfreistellung als Teil der Käuferpflichten anzusehen (vgl auch SZ 12/99).                     Entscheidungstexte                                 8  Ob   573/78      Entscheidungstext  OGH  26.01.1978  8  Ob   573/78                                                European Cas...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §1KO §3KO §116 Z5ZPO §1 Bb                               
Rechtssatz:          Wenn ein Gegenstand vom Masseverwalter nicht als Massebestandteil in Anspruch genommen wird, so ist die Klage auch nicht gegen den Masseverwalter, sondern gegen den Gemeinschuldner persönlich zu richten.                     Entscheidungstexte                                 6  Ob   780/77      Entscheidungstext  OGH  24.11.1977  6  Ob   780/77                                                Europea...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §358 IIIABGB §1392 FKO §116KO §117                               
Rechtssatz:          Die Abtretung einer Forderung des Gemeinschuldners aus der Veräußerung eines Warenlagers zum Inkasso ( unter fiduziarischer Innenbindung ) bedarf nicht der Zustimmung des Gläubigerausschusses.                     Entscheidungstexte                                 1  Ob   229/75      Entscheidungstext  OGH  26.11.1975  1  Ob   229/75   QuHGZ 1976 3/142                                     ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §115KO §116                               
Rechtssatz:          Zur Frage, ob und inwieweit die vom Gläubigerausschuß gemäß § 115 Abs 1 KO erteilte Genehmigung der Fortführung des Unternehmens die Genehmigung damit verbundener, aber unter § 116 KO fallender Geschäfte umfaßt.                     Entscheidungstexte                                 1  Ob   245/72      Entscheidungstext  OGH  20.12.1972  1  Ob   245/72                                                European Case ...                    mehr lesen...                
Mit Verkaufsvereinbarung v 28. Februar 1968 verkaufte die Klägerin an den Erstbeklagten einen Sattelkraftwagen samt Auflieger, wie besichtigt und probegefahren, um 320.000 S. Die Klägerin übernahm keine wie immer geartete Garantie für die Fahrzeuge. Beide Teile verzichteten auf die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes. Der Erstbeklagte als Käufer verpflichtete sich, den Kaufpreis ab 1. Mai 1968 unwiderruflich in monatlichen Raten von 10.000 S an ... mehr lesen...
                    
                    Norm:        KO §83KO §116 Z4                               
Rechtssatz:          Die Genehmigung des Gläubigerausschusses nach § 116 Z 4 KO ist notwendig, damit die Erklärung des Masseverwalters nach außen hin wirksam wird. - Bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen des Masseverwalters muß der andere Teil prüfen, ob sie unter die Beschränkungen des § 116 KO fallen, dh also, ob ein Genehmigungsbeschluß oder eine nach § 83 Abs 2 KO  vom Konkurskommissär ausgefertigte Ermächtigungsurkunde v...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        KO §83 Abs2KO §90KO §116                               
Rechtssatz:          Bei Rechtshandlungen oder Rechtsgeschäften, die nach § 116 KO einer Genehmigung des Gläubigerausschusses bedürfen, ist entweder der Genehmigungsbeschluß oder, falls ein Gläubigerausschuß nicht bestellt wurde und deshalb die Genehmigung vom Konkurskommissär zu erteilen ist (§ 90 KO), die vom Konkurskommissär nach § 83 Abs 2 KO auszufertigende Ermächtigungsurkunde vorzulegen. Eine bloß mündliche Genehmig...                    mehr lesen...                
Der Kläger hatte Ende April 1953 gegen Hildegard S. aus Warenlieferungen eine Forderung von mindestens 73.000 S. Am 8. Mai 1953 trat er mit ihr eine Vereinbarung dahin, daß er von ihr mit 125.000 S bewertete Textilmaschinen unter Anrechnung auf seine Forderung ins Eigentum übernehme, diese aber pachtweise weiter in ihrer Gewahrsame belasse. Am 26. Juni 1953 kam eine weitere Vereinbarung zustande, wonach ihr der Kläger das Recht einräumte, die Maschinen zurückzukaufen; sie sollten ihr ... mehr lesen...
                    
                    Norm:        KO §116 Z4                               
Rechtssatz:           § 116 Z 4 KO betrifft nicht nur die zweiseitigen, von keiner Vertragspartei noch völlig erfüllten, sondern auch alle Rechtsgeschäfte, in die der Masseverwalter kraft Gesetzes eintrat, wie dies bei Bestandverträgen und Dienstverträgen der Fall ist. In der Zustimmung des Gläubigerausschusses zur Liquidierung des Unternehmens ist aber auch die Zustimmung zur vorzeitigen Aufgabe der Mietrechte zu erblicken.            ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        EO §133KO §116KO §117KO §119KO §176                               
Rechtssatz:          Dem Gemeinschuldner steht ein Rekursrecht gegen die Bewilligung der Versteigerung der in die Konkursmasse gehörigen Liegenschaften zu.                     Entscheidungstexte                                 3  Ob   180/31      Entscheidungstext  OGH  18.03.1931  3  Ob   180/31   Veröff: SZ 13/58                                           2  Ob   151/34      Entscheidungstext  OGH  21.03.1934  ...                    mehr lesen...