Norm
KO §115Rechtssatz
Zur Frage, ob und inwieweit die vom Gläubigerausschuß gemäß § 115 Abs 1 KO erteilte Genehmigung der Fortführung des Unternehmens die Genehmigung damit verbundener, aber unter § 116 KO fallender Geschäfte umfaßt.Zur Frage, ob und inwieweit die vom Gläubigerausschuß gemäß Paragraph 115, Absatz eins, KO erteilte Genehmigung der Fortführung des Unternehmens die Genehmigung damit verbundener, aber unter Paragraph 116, KO fallender Geschäfte umfaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0065159Dokumentnummer
JJR_19721220_OGH0002_0010OB00245_7200000_001