RS OGH 1999/11/11 8Ob198/99x, 8Ob199/99v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1999
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Norm

KO §6 Abs2
KO §116 Z5
KO §124 Abs3

Rechtssatz

§ 116 Z 5 KO behandelt unter anderem die Entscheidung über die Anerkennung von Absonderungsrechten und betrifft, wie sich aus dem die in dieser Gesetzesstelle ebenfalls genannten Masseforderungen betreffenden § 124 Abs 3 KO ableiten lässt, lediglich jene Fälle, in welchen der Masseverwalter die Anerkennung derartiger Forderungen beabsichtigt. Bestreitet er sie hingegen, kann auch der Absonderungsgläubiger entsprechend dem sinngemäß heranzuziehenden § 124 Abs 3 KO nur das Konkursgericht um Abhilfe ersuchen oder die Ansprüche mit Klage gegen den Masseverwalter (§ 6 Abs 2 KO) geltend machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112602

Dokumentnummer

JJR_19991111_OGH0002_0080OB00198_99X0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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