Norm
KO §116 Z3Rechtssatz
Die Reduktion des für eine gemeinschuldnerische Liegenschaft zu leistenden Bestandzinses ist auch unter Berücksichtigung der auf der Liegenschaft verbücherten Pfandrechte keine genehmigungspflichtige Entscheidung im Sinn des § 116 KO.Die Reduktion des für eine gemeinschuldnerische Liegenschaft zu leistenden Bestandzinses ist auch unter Berücksichtigung der auf der Liegenschaft verbücherten Pfandrechte keine genehmigungspflichtige Entscheidung im Sinn des Paragraph 116, KO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112600Dokumentnummer
JJR_19991111_OGH0002_0080OB00198_99X0000_001