Norm: KO §11KO §48KO §49 EO §290a Abs1 Z1 EO §291 EO § 290a heute EO § 290a gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290a gültig von 02.01.2017 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 290a gültig... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs1 Z1 EO §216 Abs1 Z2 EO §216 Abs1 Z3KO §11KO §49 Abs1 EO § 216 heute EO § 216 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 216 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Norm: KO §11
Rechtssatz:
Einer Befristung unterliegen Absonderungsrechte auch im Privatkonkurs nicht.
Entscheidungstexte 6 Ob 309/00k Entscheidungstext OGH 16.05.2001 6 Ob 309/00k Veröff: SZ 74/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115403 Dokumentnummer JJR_200105... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §186KO §187 Abs1
Rechtssatz:
Die Bestreitung eines Absonderungsrechts im Passivprozess des Schuldners mit Eigenverwaltung gegen den Konkursgläubiger, der ein Absonderungsrecht behauptet, bedarf nicht der Zustimmung durch das Konkursgericht nach § 187 Abs 1 KO. Die Bestreitung eines Absonderungsrechts im Passivprozess des Schuldners mit Eigenverwaltung gegen den Konkursgläubiger, der ein Absonderungsrecht behauptet, be... mehr lesen...
Norm: ABGB §461 ABGB §466 KO §11KO §120KO §178 ABGB § 461 heute ABGB § 461 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 466 heute ABGB § 466 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 AKO §11KO §44 ABGB § 1392 heute ABGB § 1392 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Beim Factoring kann es sich um einen Kaufvertrag handeln, sodass dem Factor im Konkurs des Zedenten ein Aussonderungsrecht zusteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §21KO §44 Abs1KO §44 Abs2
Rechtssatz:
Wurde Vorbehaltsware des Gläubigers, welche vor der Konkurseröffnung über das Vermögen des Gemeinschuldners weiterverarbeitet und verkauft worden war, erst nach Konkurseröffnung bezahlt, so liegen Absonderungsansprüche des Gläubigers an Kaufpreisforderungen gegen den Dritterwerber und daraus folgend ein Informationsanspruch über diese Geschäftsfälle vor. Da dieser vom Masseverwalte... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §14 Abs1KO §21 Abs2KO §44 Abs1KO §44 Abs2
Rechtssatz:
Hat der Masseverwalter in der Prüfungstagsatzung die als Kaufpreisforderung angemeldeten Konkursansprüche der klagenden Partei als solche anerkannt, so ist ihr der Masseverwalter darüber auskunftspflichtig, an wen die von ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verkauft und wann die jeweiligen Erwerber welchen Betrag dafür bezahlt haben, wenn die Kenntnis dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 E AO §10 AO §11 KO §10KO §11 IO §10 IO §11 ABGB § 1392 heute ABGB § 1392 gültig ab 01.01.1812 AO § 10 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 11 gü... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §149 Abs1
Rechtssatz: Der Anspruch der Absonderungsgläubiger auf völlige vorzugsweise Befriedigung aus dem Gegenstand ihres Absonderungsrechtes bleibt jedem von ihnen auch dem Zwangsausgleich gegenüber erhalten. Entscheidungstexte 3 Ob 35/85 Entscheidungstext OGH 27.03.1985 3 Ob 35/85 3 Ob 64/88 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 DKO §11KO §48 Abs4 ABGB § 1101 heute ABGB § 1101 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Eine pfandweise Beschreibung ist auch im Fall einer mittlerweile erfolgten Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Bestandnehmers - sofern es ... mehr lesen...
Der Kläger verkaufte der Firma Sepp N & Sohn OHG Holzindustrie M, über deren Vermögen mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 24. Jänner 1978, S 9/78-2, Konkurs eröffnet wurde, 21.54 fm Blochholz und 7.56 fm Schleifholz "Hoblerholz"), wobei der Preis des Blochholzes 1050 S pro fm betrug. Vereinbart war, daß das Holz bis zur Bezahlung im Feber 1978 Eigentum des Klägers bleibe. Das mit drei Kerben gekennzeichnete Holz wurde auf dem Lagerplatz der späteren Gemeinschuldnerin n... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §44 Abs1
Rechtssatz:
Gegenstand der Aussonderung ist auch die Geltendmachung von Miteigentum, weil Sachen, die dem Gemeinschuldner zum Teil nicht gehören (§ 44 Abs 1 KO) ausgesondert werden können. Gegenstand der Aussonderung ist auch die Geltendmachung von Miteigentum, weil Sachen, die dem Gemeinschuldner zum Teil nicht gehören (Paragraph 44, Absatz eins, KO) ausgesondert werden können.
Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 A AO §21 KO §11KO §44 Abs2 ABGB § 371 heute ABGB § 371 gültig ab 01.01.1812 AO § 21 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Der in Geld best... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §12KO §48
Rechtssatz:
Absonderungsrechte, die nur ein Recht auf Sicherung, nicht auf Befriedigung geben, behalten diesen Charakter auch im Konkurs. Hat der Absonderungsgläubiger noch keinen Exekutionstitel, so kann er ihn vom Masseverwalter verlangen und zu diesem Zwecke klagen.
Entscheidungstexte 5 Ob 250/73 Entscheidungstext OGH 23.01.1974 5 Ob 250/7... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §12
Rechtssatz:
Absonderungsrechte, die durch Exekution zur Sicherstellung erworben worden sind, sind bedingte Absonderungsrechte. Die Rechtfertigung ist die Erfüllung der Bedingung. Sie wirkt zurück, sodaß das Absonderungsrecht nach der Zeit des sicherstellungsweisen Erwerbes zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte 5 Ob 250/73 Entscheidungstext OGH 23.01.19... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §44KO §119 Abs5 DKO §176
Rechtssatz: Die Ausscheidung bzw Aussonderung von Liegenschaften aus der Konkursmasse bedeutet eine Schmälerung des Befriedigungsfonds aller Konkursgläubiger; es sind daher auch die Konkursgläubiger III.Klasse zum Rekurs gegen diese Maßnahme befugt. Die Ausscheidung bzw Aussonderung von Liegenschaften aus der Konkursmasse bedeutet eine Schmälerung des Befriedigungsfonds aller Konkursgläubiger; es... mehr lesen...
Norm: KO §11 ZPO §228 F ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Rechtliches Interesse des Masseverwalters an der Feststellung des Nichtbestehens von Absonderungsrechten und Aussonderungsrechten, wenn er durch das Verhalten der Beklagten, die solche Rechte behaupten, ... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §72KO §166KO §172
Rechtssatz:
Dem Absonderungsgläubiger, der seine Forderung nicht auch als Konkursgläubiger angemeldet hat, steht gegen die Ablehnung der Aufhebung des Konkurses gemäß § 166 KO kein Rekursrecht zu, es wäre denn, daß die von ihm erlangte Sicherstellung durch die Konkurseröffnung gemäß § 12 KO erlöschen oder ein außerhalb des Konkursverfahrens nicht verfolgbarer Anfechtungsanspruch entstehen würde. Dem A... mehr lesen...
Norm: EO §208 KO §10KO §11 EO § 208 heute EO § 208 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 208 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 208 gültig von 11.06.1955 bis 30.09.200... mehr lesen...
Norm: ABGKr Pkt17 Abs4KO §11
Rechtssatz:
Abtretung von Buchforderungen gemäß Pkt 17 Abs 4 der ABGKr. Abtretung von Buchforderungen gemäß Pkt 17 Absatz 4, der ABGKr.
Entscheidungstexte 8 Ob 219/66 Entscheidungstext OGH 04.10.1966 8 Ob 219/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0052537 ... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §44KO §176
Rechtssatz: Aussonderungsrechte unterliegen weder dem Anmeldungszwang noch dem Prüfungsverfahren. Auf sie ist im Bestreitungsfall kein Bedacht zu nehmen, solange sie nicht rechtskräftig festgestellt sind (SZ 21/101). Daher ist der Aussonderungsberechtigte kein am Konkursverfahren Beteiligter und es steht ihm das Rekursrecht nicht zu. Entscheidungstexte 5 Ob 27... mehr lesen...
Der verstorbene Benno G., über dessen Verlassenschaft am 9. November 1962 der Konkurs eröffnet wurde, besaß bei der X-Bank ein Guthaben von 33.270.70 S. Das Finanzamt pfändete mit dem Bescheid vom 15. Oktober 1962 dieses Guthaben zur Hereinbringung geschuldeter Abgaben im Betrage von 45.348 S. Das Drittverbot wurde der X-Bank als Drittschuldnerin am 19. Oktober 1962 zugestellt. Der Masseverwalter steht auf dem Standpunkt, das Finanzamt könne an dem Bankguthaben kein gültiges Pfandr... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §12 Abs1
Rechtssatz:
Über den Bestand der für öffentlichen Abgaben erworbenen Absonderungsrechte entscheidet ausschließlich die Finanzbehörde.
Entscheidungstexte 5 Ob 138/63 Entscheidungstext OGH 02.05.1963 5 Ob 138/63 Veröff: SZ 36/70 = RZ 1963,177 8 Ob 82/98m Entscheidungstext OGH 24.08.199... mehr lesen...
Norm: KO §11
Rechtssatz:
Die Geltendmachung von Absonderungsrechten ist nicht befristet.
Entscheidungstexte 5 Ob 237/62 Entscheidungstext OGH 15.11.1962 5 Ob 237/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0064186 Dokumentnummer JJR_19621115_OGH0002_0050OB00237_6200000_001 ... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §12
Rechtssatz:
Pfändung des durch eine Vereinbarung zwischen dem den Nachlaß vertretenden Erben und dem Kurator des abwesenden Pflichtteilsberechtigten festgelegten Anspruches ist rechtswirksam, auch wenn die abhandlungsbehördliche und pflegschaftsbehördliche Genehmigung der Vereinbarung erst später erfolgt. Die später als sechzig Tage darauffolgende Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Noterben hindert den Üb... mehr lesen...
Norm: KO §11
Rechtssatz:
Aussonderungsrechte erfahren durch die Konkurseröffnung keine inhaltliche Veränderung. Soweit nach bürgerlichem Recht eine Herausgabepflicht besteht, bleibt sie trotz Konkurseröffnung aufrecht.
Entscheidungstexte 1 Ob 565/57 Entscheidungstext OGH 12.02.1958 1 Ob 565/57 Veröff: EvBl 1958/159 S 269 ... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §131KO §134
Rechtssatz:
Bringt der Gläubiger die Liquidierungsklage nicht rechtzeitig an, verliert er nur die Begünstigung, die in der Gewährung des Vorausbetrages liegt, der Bestand der Forderung an sich wird durch die Säumnis ebensowenig berührt wie der Anspruch auf gleichmäßige Befriedigung mit den anderen Forderungen dieser Klasse bei der neuerlichen Verteilung.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger hatte Ende April 1953 gegen Hildegard S. aus Warenlieferungen eine Forderung von mindestens 73.000 S. Am 8. Mai 1953 trat er mit ihr eine Vereinbarung dahin, daß er von ihr mit 125.000 S bewertete Textilmaschinen unter Anrechnung auf seine Forderung ins Eigentum übernehme, diese aber pachtweise weiter in ihrer Gewahrsame belasse. Am 26. Juni 1953 kam eine weitere Vereinbarung zustande, wonach ihr der Kläger das Recht einräumte, die Maschinen zurückzukaufen; sie sollten i... mehr lesen...
Über das Vermögen des Josef Sch. war am 25. Feber 1954 der Konkurs verhängt worden. Am 27. April 1954 brachte die klagende Partei gegen Josef Sch. und Aloisia Sch. eine Klage auf Zahlung eines Darlehensbetrages mit dem Begehren auf Verurteilung der beklagten Parteien zur Zahlung der geschuldeten Summe bei Exekution in die für die Darlehenssumme verpfändeten Liegenschaften sowie in das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der beklagten Parteien ein. Die Klage konnte dem Josef... mehr lesen...