RS OGH 1967/4/19 3Ob42/67, 3Ob35/85, 7Ob572/90, 3Ob89/91, 3Ob1003/96

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Veröffentlicht am 19.04.1967
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Norm

EO §208
KO §10
KO §11

Rechtssatz

Das Recht, im Range eines vom Konkurs nicht berührten Pfandrechtes Befriedigung zu suchen, wird dem betreibenden Gläubiger durch die Konkurseröffnung nicht genommen (Hier wurde das Pfandrecht zur Sicherung der betriebenen Forderung durch Einverleibung im Range der Anmerkung des Versteigerungsverfahrens (§ 208 Abs 1 EO) mit einem Range mehr als 60 Tage vor Konkurseröffnung begründet).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0002991

Dokumentnummer

JJR_19670419_OGH0002_0030OB00042_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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