Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1972 Direkthändler der von der Beklagten importierten Automarke. Diese Marke war in dem von der Klägerin betreuten Gebiet im Jahr 1972 sehr wenig bekannt. Der Markt wurde dort im Wesentlichen von der Klägerin aufgebaut. Der am 3. 12. 1990 zwischen den Parteien abgeschlossene Direkthändler-Vertrag verpflichtete die Klägerin, nur Original-Vertragsware zu führen und diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu kaufen und zu verkau... mehr lesen...
Begründung: Der 1990 von den Parteien geschlossene Kfz-Direkthändlervertrag wurde von der beklagten Kraftfahrzeugimporteurin zum 31. 8. 1995 aufgekündigt. Der Kläger begehrt - gestützt auf die analoge Anwendung des § 24 HVertrG 1993 - 832.219 S als Ausgleichsanspruch für das Neuwagengeschäft, 600.000 S für das Ersatzteilgeschäft und 220.000 S für die von der Beklagten nicht zurückgenommene, für den Kläger aber unverkäufliche Vertragsware, jeweils zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. ... mehr lesen...
Norm: ARB 1994 Art3.2HVertrG §24
Rechtssatz:
Kündigt der Gegner des Versicherungsnehmers den Händlervertrag vor Eintritt des Versicherungsbeginnes und enthält die Kündigung keinerlei Anbot, den Versicherungsnehmer als Vertragshändler nach endgültiger Beendigung des Vertrages den ihm analog § 24 HVertrG zustehenden Anspruch abzugelten, so erweist sich diese Kündigung als vertragswidrig und begründet einen Verstoß im Sinne des Art 3.2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Partei schloss am 10./27. 7. 1995 mit der K***** Autohandels GesmbH (im Folgenden kurz K*****) einen Händler- und Werkstättenvertrag mit Wirkung ab 1. 9. 1995 ab. Mit Schreiben vom 27. 10. 1995 kündigte die K***** diesen Händler- und Werkstättenvertrag per 31. 10. 1996 unter Einhaltung der vertraglich vorgesehenen Fristen und Termine auf. Zwischen den Streitteilen war (laut Klagsbehauptungen wurde der Versicherungsantrag von der Klägerin im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei schloss am 29./30. 4. 1991 mit der beklagten Partei auf unbestimmte Zeit einen sogenannten Direkthändlervertrag zum Vertrieb von Kraftfahrzeugen der Marke Citroen ab. Von dem damit ua vereinbarten Konkurrenzverbot wurde der Vertrieb der Marken Suzuki und Landrover ausgenommen. Ein ausschließliches Vertriebsrecht (sog. Gebietsschutz) für Citroen-Fahrzeuge im Vertragsgebiet Bezirk S***** wurde der klagenden Partei nicht eingeräumt. Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Generalimporteurin von Neufahrzeugen einer Automarke in Österreich und allein berechtigt, die Marke zu verwenden. Der Vertrieb der Fahrzeuge in Österreich erfolgt über selbständige Händler, mit welchen Händlerverträge abgeschlossen werden. Die Beklagte begann ihre Vertriebstätigkeit in Österreich im Jahre 1992 mit 22 Vertragshändlern, von denen einer der Kläger war. Der zwischen den Streitteilen im Jahr 1992 abgeschlossene Händlervertrag h... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Wettbewerbsschutzverband ist ein Verein mit dem Sitz in Linz. Sein statutengemäßer Vereinszweck ist die Überwachung und Sicherung des wirtschaftlichen Wettbewerbs, insbesondere die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Mitglieder der Klägerin sind ausschließlich Gremien, Fachgruppen und Innungen der Wirtschaftskammer Oberösterreich, darunter auch das Landesgremium Oberösterreich des Fahrzeughandels, das alle oberösterreichischen Kfz-Händler zu Mitglie... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293 ffHVertrG §24 ABGB § 1293 heute ABGB § 1293 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: 1. In Ansehung des Ersatzteilgeschäfts eines Kfz-Händlers kommt ein auf § 24 HVertrG gestützter Ausgleichsanspruch nicht in Betracht. 2. Eine Pflicht des Herstellers oder Importeurs zur Rücknah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte S 1,912.448 sA, wobei S 349.804,70 Zug um Zug gegen Ausfolgung der Ersatzteile gemäß Inventurliste vom 11. 9. 1996 und bestimmten Originalwerkzeugs sowie eines Modems gezahlt werden sollten. Seit 1972 sei sie Vertragspartnerin der beklagten Partei gewesen und seit 1979 habe sie als Direkthändler der von dieser vertriebenen Autos fungiert. 1985 seien der Verkauf und das Werkstättengeschäft getrennt worden; dieses habe seither eine ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Vertragshändlerin war bis 1992 30 Jahre Vertragshändler für Re*****fahrzeuge in Wien-Heiligenstadt gewesen. Sie schloss am 1. 1. 1992 mit der beklagten Generalimporteurin einen Händlervertrag, der sie zu umfangreichen Investitionen an der bestehenden Betriebsanlage verpflichtete. Die Klägerin nahm für den Umbau ihres Betriebsgeländes einen Kredit von 25 Mio S auf. Am 20. 2. 1992 wurde das renovierte Betriebsgelände der Klägerin eröffnet. Sie erreichte ... mehr lesen...
Norm: HVertrG §24
Rechtssatz: Beim Ersatzteilgeschäft als bloßem Nebenprodukt des Werkstättenbetriebs ist regelmäßig nicht zu erwarten, daß der Unternehmer auch noch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses zu einem in sein Werkstättennetz eingegliederten Händler erhebliche Vorteile iSd § 24 Abs 1 Z 2 HVertrG ziehen kann, weshalb dieser Geschäftsbereich in die Berechnung eines Ausgleichsanspruchs nach § 24 HVertrG nicht einzubeziehen i... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §24 HVertrG 1993 §28 HVertrG 1993 § 24 heute HVertrG 1993 § 24 gültig ab 01.03.1993 HVertrG 1993 § 28 heute HVertrG 1993 § 28 gültig von 01.01.2007 bis 30.06.2006 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte den Zuspruch von GBP 58.295 samt 7,75 % stufenweiser Zinsen im Schillinggegenwert zu dem am Tag der Zahlung von der Wiener Börse verlautbarten Devisengeldkurs. Sie habe dem Beklagten über dessen Bestellung zu angemessenen und vereinbarten Preisen Süßwaren im Gegenwert des Klagsbetrags geliefert, der Beklagte habe die Waren unbeanstandet übernommen und den Rechnungsbetrag ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Der Beklagte stellte zwar auß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Provisionen im Betrag von S 65.337,--. Der Beklagte sei aufgrund eines Maklerübereinkommens vom 13. 5. 1991 für die klagende Partei tätig gewesen. Dieses Übereinkommen habe die klagende Partei zum 31. 7. 1993 aufgekündigt. Mit Schreiben vom 20. 3. 1995 sei auch der „Provisionsbrief“ (die Vereinbarung über Betreuungsprovisionen) aufgekündigt worden, weshalb dem Beklagten seit di... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22 HVertrG 1993 §24 HVertrG 1993 § 22 heute HVertrG 1993 § 22 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 HVertrG 1993 § 22 gültig von 01.03.1993 bis 31.07.2010 HVertrG 1993 § 24 heute... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §22 HVertrG 1993 §24 HVertrG 1993 § 22 heute HVertrG 1993 § 22 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 HVertrG 1993 § 22 gültig von 01.03.1993 bis 31.07.2010 HVertrG 1993 § 24 heute... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist österreichischer Generalimporteur von Kraftfahrzeugen einer bestimmten Marke. Sie schloß am 1. 1. 1990 mit dem Kläger einen Händlervertrag, der diesen zum Vertrieb von Kraftfahrzeugen dieser Marke berechtigte. In Punkt 8.2. dieses Vertrages ist die Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Händlers als wichtiger Grund vereinbart, der den Importeur zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt. A... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §23 Abs1 HVertrG 1993 §24 HVertrG 1993 § 23 heute HVertrG 1993 § 23 gültig ab 01.03.1993 HVertrG 1993 § 24 heute HVertrG 1993 § 24 gültig ab 01.03.1993 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte österreichische Import- und Vertriebsgesellschaft der Kölner Ford Werke Aktiengesellschaft für Ford-Kraftfahrzeuge schloß mit der klagenden Kfz-Vertragshändlerin mit Wirkung vom 1.April 1989 einen Kfz-Händlervertrag ab, dessen wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten: Art 6. Die Marktverantwortung des Händlers (klagende Partei) Artikel 6, Die Marktverantwortung des Händlers (klagende Partei) ... Abs 6 Verkaufsleistungen Absatz 6, Verkaufsleistungen De... mehr lesen...
Norm: ABGB §7 HVertrG §24 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Aus den Gesetzesmaterialien zum neuen Handelsvertretergesetz ergibt sich, dass nach wie vor den Gerichten die Klärung der Frage der Einbeziehung anderer Umsatzmittler, zum Beispiel Vertragsh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1956 Autohändler. Er betreibt in ***** einen KFZ-Handel und eine Werkstätte. Anfang der 70iger Jahre erhielt er den Exklusivvertrieb von A*****-Fahrzeugen für Kärnten und baute daher seine Verkaufsräume aus. Als die Verkaufszahlen dieser PKW-Marke Ende der 70iger Jahre zurückgingen, suchte er einen weiteren Partner, kam mit der Beklagten, die an der Erhöhung ihrer unterdurchschnittlichen Marktanteile in Klagenfurt interessiert war, in Verbi... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §24 HVG §25 HVertrG 1993 § 24 heute HVertrG 1993 § 24 gültig ab 01.03.1993 HVG Art. 1 § 25 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 162/2015 HVG Art. 1 § 25 gültig von 01.01.1986 b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Vogel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Redl, Dr.Kellner, Dr.Schiemer und Dr.Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Helmut K*****, vertreten durch Dr.Helmut Klement und andere Rechtsanwälte in Graz, wider die beklagte Partei S*****Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Karl Preslmayr und andere ... mehr lesen...
Norm: HVertrG §24 HVG §25 HVG Art. 1 § 25 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 162/2015 HVG Art. 1 § 25 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 483/1985
Rechtssatz: Der übliche Kraftfahrzeug - Händlervertrag rechtfertigt die Analog... mehr lesen...
Begründung: Seit 1979 werden Personenkraftwagen der Marke Honda nach Österreich exportiert. Die klagende Partei war seit damals Vertragshändler des Generalimporteurs. Seit 1982 ist die beklagte Partei Generalimporteur für Fahrzeuge dieser Marke. Sie schloß mit der klagenden Partei am 23.4.1982 einen Händlervertrag, in dem es unter anderem heißt: "§ 1 Rechtsstellung des Händlers und Lieferpflicht von Honda 1. Honda Überträgt dem Händler das Recht und d... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §24 HVG §25 HVertrG 1993 § 24 heute HVertrG 1993 § 24 gültig ab 01.03.1993 HVG Art. 1 § 25 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 162/2015 HVG Art. 1 § 25 gültig von 01.01.1986 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte die Feststellung, daß zwischen ihr und dem Beklagten ein Mietverhältnis hinsichtlich eines in der Planskizze zum Tankstellenvertrag vom 26. Oktober 1962 näher bezeichneten Teilstückes auf den Gpn 656 und 658/1 je KG Thüringerberg bestehe. Grundlage dieses Rechtsverhältnisses sei der genannte Tankstellenvertrag vom 26. Oktober 1962 sowie der Nachtrag zu diesem vom 4. März 1965. Die vom Beklagten für 30. September 1987 erfolgte Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIId ABGB §1090 IIh HVertrG 1993 §1 HVertrG 1993 §24 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellt das Klagebegehren, die beklagte Partei zur Räumung seiner Liegenschaft Siegendorf, Eisenstädter Straße 79, zu verurteilen, und bringt hiezu vor: Die PAM-A*** M*** M.B.H. habe von ihm mit Vertrag vom 13.1.1971 Teile seines Hauses Siegendorf, Eisenstädter Straße 79, und seine dort gelegene Tankstelle bis zum 31.12.1982 in Bestand genommen, wobei sich der Vertrag mangels Kündigung um weitere 5 Jahre verlängert hätte. In der Folge sei die bekla... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIh ABGB §1090 IIh ABGB §1151 IC HVG §1 HVG 1993 §1 HVertrG 1993 §24 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.181... mehr lesen...