Norm
HVertrG 1993 §22Rechtssatz
Nur die vom Handelsvertreter schuldhaft herbeigeführte Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen vernichtet den ihm grundsätzlich bei Kündigung des Unternehmers nach § 24 Abs 1 HVertrG 1993 zustehenden Ausgleichsanspruch.Nur die vom Handelsvertreter schuldhaft herbeigeführte Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen vernichtet den ihm grundsätzlich bei Kündigung des Unternehmers nach Paragraph 24, Absatz eins, HVertrG 1993 zustehenden Ausgleichsanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111007Im RIS seit
28.11.1998Zuletzt aktualisiert am
07.06.2021