Norm: ABGB §879 Abs1HVertrG 1993 §23HVertrG 1993 §24
Rechtssatz: Eine Verzichtsklausel, wonach der Handelsvertreter auch im Falle unberechtigter Vertragsauflösung durch den Geschäftsherrn auf jegliche Folgeprovisionen oder Ausgleichsansprüche verzichtet, ist sittenwidrig. Entscheidungstexte 4 Ob 142/21t Entscheidungstext OGH 25.01.2022 4 Ob 142/21t ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIHVertrG §8 Abs2HVertrG §26c Abs1HVertrG §26c Abs2HVertrG 1993 §23HVertrG 1993 §24
Rechtssatz: Die schon bei Abschluss eines Agenturvertrags mit einem arbeitnehmerähnlichen Versicherungsvertreter getroffene Vereinbarung, die (auch) im Fall der Beendigung des Agenturvertrags durch unbegründete, dh ausgleichsschädliche Eigenkündigung durch den Versicherungsvertreter das Erlöschen der bei der Beendigung bereits verdienten, ab... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger führte zwischen August 1995 und April 2008 auf Basis des schriftlichen Pachtvertrags vom 8. 8. 1995 die *****-Tankstelle der Beklagten in ***** Der Vertrag enthält in Pkt 2 folgende Bestimmung: „2. Vertragszweck, Betriebspflicht des Pächters, Verbot der Überlassung an Dritte: … Der Pächter wird die Tankstelle während der zulässigen Betriebszeiten offen halten und sachgerecht mit entsprechendem Personal betreiben … . Betriebsurlaub und Sperrtage dürfen nur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Peter Ladislav und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christa F*****, vertreten durch Dr. Susanne Kuen, Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva Pernt und Mag. KR Michaela Haydter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. A***** P*****, vertreten durch Plankel Mayrhofer & Partner, Rechtsanwälte in Dornbirn, g... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Peter Ladislav und Franz Kisling als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei O*****, vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Rein... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 15. 11. 2001 einen Vertrag abgeschlossen, der die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden Klägerin) berechtigte, von der Beklagten und Antragsgegnerin (im Folgenden Beklagte) produzierte „Coils" (medizinische Platinspiralen zur Behandlung von Aneurysmata) in Österreich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung exklusiv zu vertreiben. Die Beklagte, eine US-amerikanische Gesellschaft, hat diesen Vertriebsvertrag per 31. 3. 2008 aufgelöst. Die Kläg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war aufgrund eines mit der O***** Aktiengesellschaft abgeschlossenen Tankstellen-Pachtvertrags ab 1. 11. 2001 mit der selbständigen Führung des Tankstellenunternehmens in *****, betraut. Die Beklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin der O***** Aktiengesellschaft. Der Kläger war für die Beklagte bzw deren Rechtsvorgängerin als Handelsvertreter (Verkauf von Treibstoffen und Folgemarktprodukten bzw -dienstleistungen) tätig. Daneben betrieb er auch einen Tankstellen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Versicherungs- und Finanzdienstleisterin. Der Kläger war seit 1. 10. 2001 auf Grund eines sog „Agentenvertrags" für sie tätig. Dieser Vertrag enthielt in Punkt 2.11. folgende Regelung: „Der Agent ist nicht berechtigt, während der Dauer des Agentenvertrages für Konkurrenzunternehmen von A***** oder dessen Partnergesellschaften tätig zu werden, sich an solchen Konkurrenzunternehmen direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen, ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der Beklagten, einer Produzentin von Bäckereimaschinen, und der Klägerin (als zum Alleinvertrieb dieser Produkte in Deutschland befugter Vertragshändlerin) bestand ein im Jahr 1975 abgeschlossener, im Jahr 1997 neu gefasster Händlervertrag, den die Beklagte unter Einhaltung der vereinbarten Frist zum 31. 12. 2006 aufkündigte. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbarten die Streitteile die Anwendung österreichischen Rechts. Die Klägerin verkaufte di... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist eine in Mostar etablierte Kapitalgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand der Import und Vertrieb diverser Produkte - nach Ende der Kriegshandlungen vorwiegend in der kroatisch-moslemischen Konföderation - war. Die beklagte Partei ist als österreichische Tochterunternehmung eines internationalen Nahrungsmittelkonzerns auf die Bearbeitung des südosteuropäischen Marktes spezialisiert. Sie schloss mit der klagenden Partei Verträge über den Vertri... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt eine Reihe von Spinnereibetrieben, in denen Rohmaterial für die Textilindustrie zur weiteren Verarbeitung erzeugt wird. Einer dieser Spinnereibetriebe war die Spinnerei M***** Gesellschaft mbH, ein anderer die Spinnerei L***** Gesellschaft mbH. Jeder Spinnereibetrieb hatte ein eigenes Produktionsprogramm und ein eigenes Vertriebssystem. Beide wurden mit der Beklagten verschmolzen (1989 bzw 1994). Die Klägerin trat im Jahr 2002 mit Zustimmung der Bek... mehr lesen...
Norm: HVertrG §24HVertrG §27HVertrG §28 Abs1
Rechtssatz: § 24 HVertrG ist im Verhältnis Versicherer - selbständiger Versicherungsvertreter analog anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 264/02f Entscheidungstext OGH 17.12.2002 4 Ob 264/02f Veröff: SZ 2002/172 8 ObA 65/06a Entscheidungstext OGH 23.11.2006 8 ObA 65/06a ... mehr lesen...
Norm: HVertrG §24
Rechtssatz: Ausgangspunkt für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs ist die Handelsspanne des Vertragshändlers zuzüglich allfälliger auf die Vermittlungstätigkeit zurückzuführender Sondervergütungen zur Berechnung der Höhe allgemein. Davon sind jene Vergütungen abzuziehen, die der Vertragshändler für Leistungen erhält, die der Vertragshändler typischerweise nicht erbringt. Mindernd zu berücksichtigen ist auch die größere oder... mehr lesen...
Norm: HVertrG §24
Rechtssatz: Wegen der notwendigerweise an den Besonderheiten des Einzelfalls auszurichtenden Ermittlung des Anspruchs nach § 24 HVertrG ist für pauschale Berechnungsweisen oder die Ermittlung der Höhe des Anspruchs nach festen Formeln grundsätzlich kein Raum. Dies gilt insbesondere auch für die sogenannte "Münchner Formel" zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers. Die Ergebnisse der Umfragen von Meinungsfors... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §24
Rechtssatz: Umsatzbezogene regelmäßig gewährte Sondervergütungen ("Boni"), die die unmittelbare Vermittlungstätigkeit des Vertragshändlers honorieren, sind in die Bemessungsgrundlage des Ausgleichsanspruchs einzubeziehen. Entscheidungstexte 8 Ob 74/00s Entscheidungstext OGH 23.10.2000 8 Ob 74/00s 4 Ob 54/02y Ent... mehr lesen...