Norm
ABGB §1298Rechtssatz
Verletzt der Tankstellenpächter infolge Nichtzahlung der geschuldeten Erlösanteile seine zentrale Vertragspflicht, hat der Unternehmer im Verfahren um die Ausgleichszahlung die Tatsache der Vertragsverletzung zu behaupten und zu beweisen, wobei das erwiesene vertragswidrige Verhalten des Tankstellenpächters - anders als im Fall der Konkurseröffnung - dessen Verschulden indiziert. Gemäß § 1298 ABGB ist es dann Sache des klagenden Pächters, sein mangelndes Verschulden unter Beweis zu stellen.Verletzt der Tankstellenpächter infolge Nichtzahlung der geschuldeten Erlösanteile seine zentrale Vertragspflicht, hat der Unternehmer im Verfahren um die Ausgleichszahlung die Tatsache der Vertragsverletzung zu behaupten und zu beweisen, wobei das erwiesene vertragswidrige Verhalten des Tankstellenpächters - anders als im Fall der Konkurseröffnung - dessen Verschulden indiziert. Gemäß Paragraph 1298, ABGB ist es dann Sache des klagenden Pächters, sein mangelndes Verschulden unter Beweis zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125452Im RIS seit
16.12.2009Zuletzt aktualisiert am
18.12.2024