RS OGH 2011/12/21 9ObA38/08s, 6Ob88/11a

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Veröffentlicht am 21.12.2011
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Rechtssatz

Für die Beurteilung der Voraussetzungen des Vorliegens eines Ausgleichsanspruchs kommt es nicht auf den Ausspruch oder den Zugang der Kündigung, sondern darauf an wie und wodurch das Vertragsverhältnis tatsächlich beendet wurde. Der Ausgleichsanspruch besteht daher, wenn der Unternehmer trotz ausgleichsanspruchschädlicher Eigenkündigung des Handelsvertreters das Vertragsverhältnis während der Kündigungsfrist ohne dem Handelsvertreter zurechenbaren schuldhaften wichtigen Grund vorzeitig auflöst.

Entscheidungstexte

  • RS0124830">9 ObA 38/08s
    Entscheidungstext OGH 02.06.2009 9 ObA 38/08s
  • RS0124830">6 Ob 88/11a
    Entscheidungstext OGH 21.12.2011 6 Ob 88/11a
    nur: Für die Beurteilung der Voraussetzungen des Vorliegens eines Ausgleichsanspruchs kommt es nicht auf den Ausspruch oder den Zugang der Kündigung, sondern darauf an wie und wodurch das Vertragsverhältnis tatsächlich beendet wurde. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124830

Im RIS seit

02.07.2009

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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