RS OGH 2022/1/25 4Ob142/21t

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Veröffentlicht am 25.01.2022
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Norm

ABGB §879 Abs1
HVertrG 1993 §23
HVertrG 1993 §24

Rechtssatz

Eine Verzichtsklausel, wonach der Handelsvertreter auch im Falle unberechtigter Vertragsauflösung durch den Geschäftsherrn auf jegliche Folgeprovisionen oder Ausgleichsansprüche verzichtet, ist sittenwidrig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133927

Im RIS seit

21.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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