Die Mitbeteiligte ist eine österreichische Privatstiftung. Im Zuge einer Außenprüfung traf der Prüfer folgende Feststellung: Die natürliche Person Herbert H, Schweiz, hatte eine Unterbeteiligung an der R Holding GmbH (im Folgenden: Holding) gehalten. Im Jahr 1998 erklärten sich die vier Gesellschafter der Holding - sie sind zugleich Stifter der Mitbeteiligten - bereit, Herbert H abzufinden. Dies erfolgte dadurch, dass diese Gesellschafter die Verbindlichkeit der Holding gegenüber Herb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207; EStG 1988 §93; EStG 1988 §95 Abs5; BAO § 207 heute BAO § 207 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 207 gültig von 15.12.2010 bis 28.02.2014 zu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §192; BAO §198;ErbStG;EStG 1988;VwRallg; BAO § 192 heute BAO § 192 gültig ab 01.01.1962 BAO § 198 heute ... mehr lesen...
Am 23. November 1995 verstarb GB (in der Folge: Erblasser). Auf Grund einer letztwilligen Verfügung vom 20. Oktober 1994 erhielt die erblasserische Witwe, die Drittbeschwerdeführerin, im Wesentlichen diverse Geschäftsanteile als Vermächtnis. Der übrige Nachlass wurde 1999 den erblasserischen Kindern, nämlich der Erstbeschwerdeführerin und dem Zweitbeschwerdeführer, je zur Hälfte eingeantwortet. Mit Bescheiden des (damaligen) Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien jeweils... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch zahlenmäßige Angaben über seine derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu konkretisieren (vgl den hg Beschluss v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §93; EStG 1988 § 93 heute EStG 1988 § 93 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 93 gültig von 01.01.2023 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 194/2022 ... mehr lesen...
Damit beurteilt werden kann, ob im gegenständlichen Fall Einkünfte im Sinne des § 2 EStG vorliegen und allenfalls der richtigen Einkunftsart zugeordnet werden können, ist es unerlässlich, dass die rechtliche Natur der 'EACC-Veranlagung' von einem Spezialisten beurteilt wird. Damit geklärt werden kann, ob allfällige Gutschriften auch zu einem Zufluss beim Abgabenpflichtigen im Sinne des § 19 EStG geführt haben, ist eine Prüfung der wirtschaftlichen Situation der 'EACC' Gruppe unerlässlich. (…... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207; BAO §224 Abs3; BAO §238 Abs1; BAO §4 Abs2 lita Z3; EStG 1988 §93; EStG 1988 §95 Abs2; EStG 1988 §95 Abs5; BAO § 207 heute BAO § 207 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine österreichische Aktiengesellschaft. In der Hauptversammlung vom 11. September 2002 wurde der Beschluss zum Erwerb eigener Aktien zur Einziehung nach den Vorschriften über die Herabsetzung des Grundkapitals (§ 65 Abs. 1 Z 6 AktG) gefasst. Das Grundkapital wurde von 7,270.000 Euro um 1,817.500 Euro auf 5,452.500 Euro herabgesetzt. Der Übernahmepreis je Aktie (Nominale 1 Euro) betrug 4 Euro. In der Hauptversammlung vom 11. September 2002 wurde der Besch... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob die beschwerdeführende GmbH in Wien der T. Anstalt in Vaduz, die an der Beschwerdeführerin zu 90 % beteiligt war, mit Vertrag vom 2. Oktober 1995 eine Patentanmeldung im Wert von S 1,025.000,-- um lediglich S 350.000,-- verkaufte. Ausgehend von der anlässlich einer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertretenen Ansicht der Prüfungsorgane, dass dies der Fall gewesen und die Differenz zwischen Marktwert und Kaufpreis als verdeckte Ausschüttung ... mehr lesen...
Das Beschwerdeverfahren betrifft ein Geschäft zwischen einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren Geschäftsführer und Gesellschafter der Beschwerdevertreter im Streitzeitraum war, und der Harper Consultants AG, einer Aktiengesellschaft in der Schweiz (vgl. ähnlich schon die hg. Erkenntnisse vom 20. Jänner 2010, 2006/13/0005 und 0015, und die dort erwähnten weiteren Fälle). Im vorliegenden Fall geht es um einen Betrag von S 70.000,--, den die Harper Consultants ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114; B-VG Art18 Abs1;EStG 1988;VwRallg; BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Bescheidausfertigung ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr 2006 eine österreichische Pension, die laut Beschwerdevorbringen "per se unter der Besteuerungsgrenze" liegt, eine Pension aus Kanada von rund 500 EUR jährlich sowie eine Sozialversicherungsrente aus den USA in Höhe von rund 9.500 EUR jährlich. Bei Festsetzung der Einkommensteuer 2006 wurde zwecks Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes die aus den... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Partei handelt es sich um ein Kreditinstitut. Strittig ist die Vorschreibung von Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit Nullkuponanleihen. Anlässlich einer bei der beschwerdeführenden AG durchgeführten Nachschau betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1988 bis 2000 wurde festgestellt, dass Kunden der Beschwerdeführerin beim Erwerb von Nullkuponanleihen Gutschriften an Kapitalertragsteuer für die auf die bisherige Laufzeit entfallenden Zinsen erhalten ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53; AbgEO §59 Abs1 lita; EO §290; EO §291a;EStG 1988; VwGG §30 Abs2; AbgEO § 53 heute AbgEO § 53 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers der Beschwerde die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers de... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Mitbeteiligte, eine OG mit den Gesellschaftern Renate L und Josef L, erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinnermittlung nach § 5 EStG). Das Erdgeschoss des Hauses der Ehegatten Renate L und Josef L wurde für den Gewerbebetrieb der OG verwendet. Im Hinblick auf diese Nutzung für betriebliche Zwecke der OG stellte die Liegenschaft anteilig (mit dem auf das Erdgeschoss entfallenden Anteil) Sond... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2008/15/0135 E 25. November 2009
Rechtssatz: Der Meinung, Regelungen des EStG müssten nicht immer das gesamte Wirtschaftsgut erfassen, sondern könnten sich auch auf Teile eines Wirtschaftsgutes beziehen, ist zuzustimmen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;58/02 Energierecht;58/03 Sicherung der Energieversorgung;
Norm: B-VG Art7 Abs1;EnFG 1979; EStG 1972 §9; EStG 1988 §10 Abs1; EStG 1988 §10; EStG 1988 §124b Z31; EStG 1988 §17 Abs1; EStG 1988 §17; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §4; EStG 1988 §9;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Partei handelt es sich um ein Kreditinstitut. Strittig ist die Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit Nullkuponanleihen. Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde jeweils getrennte, einzelne Monate betreffende erstinstanzliche Bescheide über die "Heranziehung" des beschwerdeführenden Kreditinstitutes zur "Haftung für Kapitalertragsteuer". Mit Beschluss vom 29. September 2004, A 2004/0015 bis 0017-1, stellte der Verwal... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu konkretisieren (vgl den hg Bes... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu konkretisieren (vgl den hg Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Berufung eines Kreditinstitutes betreffend Heranziehung zur Haftung für Kapitalertragsteuer beigetreten. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung - in Bestätigung der jeweils einen Kalendermonat betreffenden erstinstanzlichen Bescheide vom 8. Juli 2002 - als unbegründet abgewiesen. Strittig waren die richtige Berechnung von Kapitalertragsteuergutschriften sowie - mit Ausnahme der Monate Mai 1997, Oktober 1999 und Juli 2000 - die Kapitalertragste... mehr lesen...
Index: E1E;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;37/01 Geldrecht Währungsrecht;37/02 Kreditwesen;59/04 EU - EWR;
Norm: 11997E056 EG Art56; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §5; EStG 1988 §6 Z2 lita; EStG 1988 §93; InvFG 1993 §1 Abs1; InvFG 1993 §13 idF 1998/I/041;InvFG 1993; KStG 1988 §10 Abs1; KStG 1988 §10 Abs2; KStG 1988 §7 Abs3; EStG 1988 § 4 heute EStG 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §93;InvFG 1993 §1 Abs1;InvFG 1993 §13 idF 1998/I/041;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/13/0231 E 24. März 2009
Rechtssatz: Der Investmentfonds als im Miteigentum der Anteilsinhaber stehendes Sondervermögen ist... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);10/07 Verwaltungsgerichtshof;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §224; B-VG Art130 Abs2; EStG 1988 §100; EStG 1988 §82; EStG 1988 §93; EStG 1988 §95 Abs2; EStG 1988 §95 Abs6; EStG 1988 §95; EStG 1988 §99; VwGG §41 Abs1;VwRallg; BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224;B-VG Art130 Abs2;EStG 1988 §100;EStG 1988 §93;EStG 1988 §95;EStG 1988 §99;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0100 E 27. August 2008
Rechtssatz: Erlässe stellen ... mehr lesen...