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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §93;Rechtssatz
Wendet eine Kapitalgesellschaft ihrer Schwestergesellschaft einen Vermögensvorteil zu und liegt die wirtschaftliche Veranlassung hiefür nicht in Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften, sondern in der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung, so liegt einerseits eine Gewinnausschüttung an den gemeinsamen Gesellschafter und andererseits eine Einlage desselben bei der Schwestergesellschaft vor (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 1995, 91/13/0248).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006130194.X01Im RIS seit
01.11.2007