RS Vwgh 2007/9/19 2006/13/0194

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Veröffentlicht am 19.09.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §93;
KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Wendet eine Kapitalgesellschaft ihrer Schwestergesellschaft einen Vermögensvorteil zu und liegt die wirtschaftliche Veranlassung hiefür nicht in Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften, sondern in der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung, so liegt einerseits eine Gewinnausschüttung an den gemeinsamen Gesellschafter und andererseits eine Einlage desselben bei der Schwestergesellschaft vor (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 1995, 91/13/0248).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006130194.X01

Im RIS seit

01.11.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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