Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 §9 Abs1 idF 2003/I/071; EStG 1988 §9 Abs3; EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 idF 2003/I/071; EStG 1988 §9 Abs3; EStG 1988 § 9 heute EStG 1988 § 9 gültig ab 08.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 EStG 1988 § 9 gültig von 01.03.2014 bis 07.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 idF 2003/I/071; EStG 1988 §9 Abs3; EStG 1988 § 9 heute EStG 1988 § 9 gültig ab 08.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 EStG 1988 § 9 gültig von 01.03.2014 bis 07.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Im Rahmen einer die Jahre 2001 bis 2003 betreffenden Außenprüfung der beschwerdeführenden Partei wurden u.a. folgende Feststellungen getroffen: "Tz. 1 Allgemein 100% Gesellschafter/Geschäftsführer ist (S). Die (beschwerdeführende Partei) wurde Ende 2001 gegründet. Die Tätigkeit des bisherigen Einzelunternehmens (S) wird ab diesem Zeitpunkt von der (beschwerdeführenden Partei) durchgeführt (...) Von der Gesellschaft mbH wurden sämtliche Dienstnehmer des Einzelunternehmens übernomm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita; EStG 1988 §9 Abs1 Z3; EStG 1988 § 6 heute EStG 1988 § 6 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 6 gültig von 01.04.2023 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §14 Abs7 idF 1993/818; EStG 1988 §9 Abs1 Z3 idF 1993/818; EStG 1988 § 14 heute EStG 1988 § 14 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 EStG 1988 § 14 gültig von 01.01.2016 bis 14.08.2018 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818; EStG 1988 §9 Abs3 idF 1993/818; EStG 1988 § 9 heute EStG 1988 § 9 gültig ab 08.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 EStG 1988 § 9 gültig von 01.03.2014 bis 07.01.2021 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass vom geprüften Unternehmen "seit 2000 (erstmalig!) neben einer Rückstellung für Provisionen aus den Lieferungen des Monates Dezember auch eine Rückstellung für den Auftragsstand" dotiert werde, der zum jeweiligen Bilanzstichtag gegeben sei "(also wenn noch keine Lieferungen vorliegen)". Der Prüfer vertrat die Ansicht, dass Rückstellungen für Provisionsverpflichtungen erst dan... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §9 Abs3 idF 1993/818;HVertrG 1993 §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0081 E 27. November 2001 RS 3(Gleiches gilt im vorliegenden Fall, in welchem die Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für Provisionsansprüche der Handelsvertreter für zwar schon vermittelte, aber noch nicht ausgeführte und erst in späteren J... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;
Rechtssatz: Der vom EStG vorgegebene Rückstellungsbegriff ist auch für die Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 maßgebend (Hinweis E 25. September 2001, 95/14/0098). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2008150106.X02 Im RIS seit 12... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat ihrem zu 25 % beteiligten Geschäftsführer Johann D, geboren am 27. Mai 1948, mit Wirkung ab 1. Jänner 1992 eine betriebliche Pensionszusage erteilt, wonach ihm im Wesentlichen eine monatliche Pension von 80 % des letzten laufenden Aktivbezuges gewährt werden sollte. Gemäß § 1 Z 1 der Pensionszusage sei die Betriebspension keine Gesamtpension, weshalb insbesondere Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung auf die Betriebspension nicht angerechne... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat ihrem zu 25 % beteiligten Geschäftsführer Johann D, geboren am 27. Mai 1948, mit Wirkung ab 1. Jänner 1992 eine betriebliche Pensionszusage erteilt, wonach ihm im Wesentlichen eine monatliche Pension von 80 % des letzten laufenden Aktivbezuges gewährt werden sollte. Gemäß § 1 Z 1 der Pensionszusage sei die Betriebspension keine Gesamtpension, weshalb insbesondere Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung auf die Betriebspension nicht angerechne... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;EStG 1988 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Zusage einer Rente allein stellt noch keinen Pensionsanspruch dar. Eine Anwartschaft auf eine künftige Pension ist nämlich dem Pensionsanspruch nicht gleichzuhalten (Hinweis E 18. Dezember 2001, 2001/15/0190). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:200015009... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;EStG 1988 §9 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0099 E 9. September 2004 RS 1
(hier ohne dritten und letzten Satz) Stammrechtssatz Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch im Sprachgebrauch des Gesetzgebers wird zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften auf Pensionen" unterschieden (siehe etwa § 9 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988).... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;EStG 1988 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Zusage einer Rente allein stellt noch keinen Pensionsanspruch dar. Eine Anwartschaft auf eine künftige Pension ist nämlich dem Pensionsanspruch nicht gleichzuhalten (Hinweis E 18. Dezember 2001, 2001/15/0190). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:200015009... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;EStG 1988 §9 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0099 E 9. September 2004 RS 1
(hier ohne dritten und letzten Satz) Stammrechtssatz Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch im Sprachgebrauch des Gesetzgebers wird zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften auf Pensionen" unterschieden (siehe etwa § 9 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988).... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin gewährt auf Grund der Betriebsvereinbarungen vom 27. Oktober 1978 und vom 16. März 1994 betriebliche Pensionsleistungen. Auf Grund schwer wiegender wirtschaftlicher Schwierigkeiten hob sie im Jahr 1996 das Pensionsstatut auf. Alle aktiven Dienstnehmer erhielten eine Barabfindung im vereinbarten Umfang. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde eine N... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin gewährt auf Grund der Betriebsvereinbarungen vom 27. Oktober 1978 und vom 16. März 1994 betriebliche Pensionsleistungen. Auf Grund schwer wiegender wirtschaftlicher Schwierigkeiten hob sie im Jahr 1996 das Pensionsstatut auf. Alle aktiven Dienstnehmer erhielten eine Barabfindung im vereinbarten Umfang. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde eine N... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 Z2;KommStG 1993 §5;
Rechtssatz: Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch im Sprachgebrauch des Gesetzgebers wird zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften auf Pensionen" unterschieden (siehe etwa § 9 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988). Unter dem Begriff "Pensionsabfindung", "Abfindung von Pensionen" sind demnach Zahlungen zu verstehen, die in Abgeltung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 Z2;KommStG 1993 §5;
Rechtssatz: Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch im Sprachgebrauch des Gesetzgebers wird zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften auf Pensionen" unterschieden (siehe etwa § 9 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988). Unter dem Begriff "Pensionsabfindung", "Abfindung von Pensionen" sind demnach Zahlungen zu verstehen, die in Abgeltung ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG ist in der Zementproduktion tätig und ermittelt ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1988. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin im Jahr 1992 eine "Rückstellung für Abräumkosten" in Höhe von 8,580.000 S sowie im Jahr 1993 eine "Rückstellung für Rohstoffsicherung" in Höhe von 9,900.000 S zu Unrecht gewinnmindernd geltend gemacht habe. Zur "Rückstellung für Abräumkosten" ist dem Betriebsprüfungsbericht zu ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114;EStG 1988 §4;EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;
Rechtssatz: Wiewohl für die Streitjahre 1992 und 1993 die durch das SteuerreformG 1993, BGBl. Nr. 818/1993, geschaffene, die Bildung von Rückstellungen beschränkende Bestimmung des § 9 Abs. 1 EStG 1988 noch nicht in Geltung war, ist der Verwaltung... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft mbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ist auf dem Gebiet der Erdölbevorratung tätig. Anlässlich einer Betriebsprüfung stellte die Prüferin fest, die Beschwerdeführerin habe 1996 erstmals eine Rückstellung für Instandsetzung in Höhe von rund S 8 Mio steuerlich wirksam gebildet. Die Rückstellungsbildung sei mit den alle sechs Jahre erfolgenden "wiederkehrenden Prüfungen" im Sinne des § 14 der Verordnung für brennbare Flüssigkeiten, BGBl. Nr. 240/1991... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §9 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0081 E 27. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Verbindlichkeitsrückstellung ist ein Gewinnkorrektivum, welches steuerrechtlich in der Höhe anerkannt wird, in der der Erfolg des betreffenden Wirtschaftsjahres voraussichtlic... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 schlossen sich der Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführer, zwei Wirtschaftsprüfer, zur G OHG zusammen, deren Unternehmensgegenstand die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten bilden sollte, die nach § 33 der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung den Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften vorbehalten waren. Am Gesellschaftskapital von 1 Million S waren der Zweitbeschwerdeführer mit 990.000 S und der Drittbeschwerdeführer mit 10.... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 schlossen sich der Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführer, zwei Wirtschaftsprüfer, zur G OHG zusammen, deren Unternehmensgegenstand die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten bilden sollte, die nach § 33 der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung den Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften vorbehalten waren. Am Gesellschaftskapital von 1 Million S waren der Zweitbeschwerdeführer mit 990.000 S und der Drittbeschwerdeführer mit 10.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §9 Abs1 Z3 idF 1993/818; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0158
Rechtssatz: Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten konnte für das Streitjahr 1993 nach der hg. Rechtsprechung und für die Streitjahre 1994 und 1995 gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 in der Fassu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §9 Abs1 Z3 idF 1993/818; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0158
Rechtssatz: Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten konnte für das Streitjahr 1993 nach der hg. Rechtsprechung und für die Streitjahre 1994 und 1995 gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 in der Fassu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übernimmt als Organträger auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrages die Gewinne und Verluste ihrer Organgesellschaft. In der Bilanz für das Streitjahr bildete die Beschwerdeführerin eine Investitionsrücklage im prozentuellen Höchstausmaß von 10 %, wobei sie zu deren Berechnung den von ihr erzielten Gewinn um den Beteiligungsverlust der Organgesellschaft kürzte. Auf Grund der Ergebnisse einer im Jahr 1993 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs2;EStG 1988 §9 Abs1;
Rechtssatz: Es steht dem Steuerpflichtigen gemäß § 9 Abs 1 EStG 1988 idF vor BGBl Nr 818/1993 unter bestimmten, in dieser gesetzlichen Bestimmung genannten Voraussetzungen frei, eine steuerfreie Rücklage im Ausmaß bis zu 10 % des (adaptierten) Gewinnes zu bilden. Dabei ist es seiner Disposition überlassen, in welcher Höhe er d... mehr lesen...