In den Jahresabschlüssen zum 30. Juni 1993 und 1994 bildete die Beschwerdeführerin erstmals Rückstellungen unter der Bezeichnung "Abfertigung für Handelsvertreter". Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat die Prüferin die Auffassung, der Ausgleichsanspruch der Handelsvertreter nach § 24 des Bundesgesetzes über die Rechtsverhältnisse der selbständigen Handelsvertreter, BGBl. 88/93, (nachfolgend: HVertrG 1993) stehe wirtschaftlich einer Einmalvergütung für alle künftig vo... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die beschwerdeführende GmbH hat ihren Geschäftsführern WR (geboren 1947) und MR (geboren 1949) mit Vereinbarung vom 1. Jänner 1986 rechtsverbindlich und unwiderruflich zugesagt, dass sie ab Erreichen des 60. Lebensjahres eine Betriebspension (in konkret festgelegter Höhe) erhalten werden. Im Dezember 2000 vereinbarte die Beschwerdeführerin mit ihren Geschäftsführern, dass die gegebene Pensio... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die beschwerdeführende GmbH hat ihren Geschäftsführern WR (geboren 1947) und MR (geboren 1949) mit Vereinbarung vom 1. Jänner 1986 rechtsverbindlich und unwiderruflich zugesagt, dass sie ab Erreichen des 60. Lebensjahres eine Betriebspension (in konkret festgelegter Höhe) erhalten werden. Im Dezember 2000 vereinbarte die Beschwerdeführerin mit ihren Geschäftsführern, dass die gegebene Pensio... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1;EStG 1988 §9 Abs3;HVertrG 1993 §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0081 E 27. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Einer wirtschaftlichen Verursachung in der Vergangenheit steht es entgegen, wenn die Verpflichtung mit den dem Unternehmer erst in der Zukunft erwachsenden Vorteilen verknüpft ist. Der Ausgleichsanspruch de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §9 Abs1;EStG 1988 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0081 E 27. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Verbindlichkeitsrückstellung ist ein Gewinnkorrektivum, welches steuerrechtlich in der Höhe anerkannt wird, in der der Erfolg des betreffenden Wirtschaftsjahres voraussichtlich mit künftigen Ausgaben b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;EStG 1988 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anwartschaft auf eine künftige Pension ist dem Pensionsanspruch nicht gleichzuhalten. Das EStG unterscheidet etwa in § 9 Abs 1 Z 2 zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften" auf Pensionen. § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 stellt auf die Abfindung von Pensionen, nicht auf die Abfindung von Anwartschaften ab. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6;EStG 1988 §9 Abs1;EStG 1988 §9 Abs3;
Rechtssatz: Aus der die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigenden Auslegung des § 4 Abs 1 EStG iVm § 6 EStG ergibt sich die zwingende einkommensteuerrechtliche Regelung, dass im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend ist, nur s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §67 Abs8 litb;EStG 1988 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anwartschaft auf eine künftige Pension ist dem Pensionsanspruch nicht gleichzuhalten. Das EStG unterscheidet etwa in § 9 Abs 1 Z 2 zwischen "Pensionen" und "Anwartschaften" auf Pensionen. § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 stellt auf die Abfindung von Pensionen, nicht auf die Abfindung von Anwartschaften ab. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Streitjahren eine GmbH und ist in der Folge (zum 1. Jänner 1999) in eine AG umgewandelt worden. Am 1. April 1993 schloss die Beschwerdeführerin mit BB einen Handelsvertretervertrag hinsichtlich der von der Beschwerdeführerin erzeugten Produkte. In Punkt IX Abs. 5 wurde festgelegt, dass dem Handelsvertreter im Falle der Kündigung des Vertrages durch die Beschwerdeführerin ein Provisionsanspruch für von ihm eingeleitete und vorbereitete Geschäfte, die b... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §9 Abs3 idF 1993/818;HVertrG 1993 §24; Beachte Besprechung in:SWK 13/14/2005, W 43 - W 50; ÖStZ 18/2003, 395-399; SWK 20/21/2003, W 109 - W 112;
Rechtssatz: Der Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 hängt (vergleichbar dem Anspruch nach § 89 b des deutschen HGB) - aus der Sicht des Han... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §9 Abs3 idF 1993/818; Beachte Besprechung in:SWK 13/14/2005, W 43 - W 50; ÖStZ 18/2003, 395-399; SWK 20/21/2003, W 109 - W 112;
Rechtssatz: Die Verbindlichkeitsrückstellung ist ein Gewinnkorrektivum, welches steuerrechtlich in der Höhe anerkannt wird, in der der Erfolg de... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §9 Abs3 idF 1993/818;HVertrG 1993 §24; Beachte Besprechung in:SWK 13/14/2005, W 43 - W 50; ÖStZ 18/2003, 395-399; SWK 20/21/2003, W 109 - W 112;
Rechtssatz: Einer wirtschaftlichen Verursachung in der Vergangenheit steht es entgegen, wenn die Verpflichtung mit den dem Unternehmer erst in de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1 idF 1993/818;EStG 1988 §9 Abs3 idF 1993/818; Beachte Besprechung in:SWK 13/14/2005, W 43 - W 50; ÖStZ 18/2003, 395-399; SWK 20/21/2003, W 109 - W 112;
Rechtssatz: Bei einer drohenden Verbindlichkeit mit über mehrere Perioden verteilter wirtschaftlicher Verursachung ist eine Rückstellung laufend in den Jahren der wirtschaftlichen ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH beschäftigt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb chemisch-pharmazeutischer Produkte. Einziger Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage, ob die Beschwerdeführerin berechtigt ist, eine Rückstellung für drohende Verluste aus den von ihr abgeschlossenen Lehrlingsverträgen zu bilden. Das Finanzamt versagte der von der Beschwerdeführerin im Streitjahr vorgenommenen gewinnwirksamen Zuführung zur Rückstellung für Lehrlingsausbildu... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH beschäftigt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb chemisch-pharmazeutischer Produkte. Einziger Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage, ob die Beschwerdeführerin berechtigt ist, eine Rückstellung für drohende Verluste aus den von ihr abgeschlossenen Lehrlingsverträgen zu bilden. Das Finanzamt versagte der von der Beschwerdeführerin im Streitjahr vorgenommenen gewinnwirksamen Zuführung zur Rückstellung für Lehrlingsausbildu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §9 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Wie der VwGH im E vom 17.3.1994, 91/14/0001, ausgeführt hat, rechtfertigt der Umstand, dass die Arbeitsleistungen der Lehrlinge hinter den Ausbildungskosten zurückbleiben noch nicht die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste. Es seien vielmehr auch andere wirtschaftliche Vorteile, die der Abschluss der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §9 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Wie der VwGH im E vom 17.3.1994, 91/14/0001, ausgeführt hat, rechtfertigt der Umstand, dass die Arbeitsleistungen der Lehrlinge hinter den Ausbildungskosten zurückbleiben noch nicht die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste. Es seien vielmehr auch andere wirtschaftliche Vorteile, die der Abschluss der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Im Zuge einer im Jahr 1995 bei ihr durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, sie habe unter dem Titel "Rekultivierung" Rückstellungen gebildet (1992: S 430.000,--, 1993: S 860.000,--), die sich als unberechtigt erwiesen. Die Rückstellungen stünden im Zusammenhang mit dem Bestandvertrag über eine Liegenschaft (Gst. 126/2), auf welcher die Beschwerdeführerin eine Tankstelle betreibe. Sie habe keine Erdreichuntersuchu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1;
Rechtssatz: Liegen keine Umweltschäden vor, kann eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Beseitigung von Umweltschäden nicht gebildet werden. Wenn ua von einer "potenziellen Beeinträchtigung" des Bodens gesprochen wird, ist zu entgegnen, dass die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zur Voraussetzung hat, dass ernsthaf... mehr lesen...
Bei dem Beschwerdeführer, der seine Tätigkeit als "Import, Großhandel" bezeichnet und seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelt, fand für den Zeitraum 1987-1989 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei wurden unter anderem verschiedene als "Werbungskosten" bezeichnete Weihnachtsgeschenke an Kunden bzw. Verkäufer, die für das Jahr 1988 als Betriebsausgaben geltend gemacht worden waren, nicht als solche anerkannt (Tz 13 des Prüfungsberichtes). Es handelte sich um 150 Stück Leder... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1972 §9 Abs1 idF 1988/405;EStGNov 1988/405 Art1 Z1 idF 1988/405;
Rechtssatz: Der VwGH hat keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Art I Z 1 der EStGNov 1988/405 (Hinweis B VfGH 28.9.1993, B 1428/93; E VfGH 6.3.1992, G 309/91; E 27.6.1989, 89/14/0117). European Case Law Identif... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer eine Tankstelle und ermittelte in den Streitjahren seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Im Zuge einer Betriebsprüfung für die Jahre 1984 bis 1986 stellte der Prüfer u.a. fest, daß für diesen Zeitraum sowohl eine auf handschriftlichen Monatsabrechnungen beruhende Buchhaltung vorhanden war, als auch eine solche, die mit Hilfe einer EDV-Anlage erstellt worden war. Dabei wichen die in der EDV-Anlage erfaßten Erlösdaten von den diesb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist kein wirtschaftlicher Grund für die Bildung einer Investitionsrücklage. Ein Vorbringen dahingehend, daß die Bildung von Investitionsrücklagen der "Stärkung des statistisch gesehen sehr schwachen Eigenkapitals der österreichischen Firmen" diene und der "bereits im Handelsgesetzb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte mit 30. April 1989 seine Tätigkeit als Buchprüfer und Steuerberater ein und veräußerte seinen Betrieb. Die bis zu diesem Zeitpunkt nicht bestimmungsgemäß verwendeten, in Vorjahren (1985 und 1986) gemäß § 9 Abs 3 EStG 1972 gebildeten steuerfreien Beträge (in der Folge: Investitionsrücklage) löste er zugunsten des laufenden Gewinnes des Rumpfwirtschaftsjahres 1989 gewinnerhöhend auf. Anläßlich der Veranlagung zur Einkommensteuer 1989 rechnete das Finanzamt d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §9 Abs1;EStG 1972 §9 Abs2;EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §9 Abs1;EStG 1988 §9 Abs2;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß durch das EStG 1988 die Rechtsnatur der Investitionsrücklage als bisher nicht versteuertes Eigenkapital, woraus sich iVm den Vorschriften zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iSd § 24 Abs 2 EStG 1988 schon die Quali... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bildete zu Lasten ihres Gewinnes aus Gewerbebetrieb 1988 eine steuerfreie Rücklage vom nicht entnommenen Gewinn nach § 11 EStG 1972. Im Beschwerdefall ist strittig, ob für diese Rücklagenbildung die im § 11 Abs. 2 EStG 1972 enthaltene Berechnungsvorschrift "vor Bildung der Gewerbesteuerrückstellung" nur die Differenz von den Gewerbesteuervorauszahlungen 1988 zur Gewerbesteuer 1988 beinhaltet (Auffassung der belangten Behörde) oder auch - die zunächst erfolgs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs2 litb;EStG 1972 §11 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4 Z6;EStG 1972 §9 Abs1;EStG 1988 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Gewerbesteuerrückstellung stellt den Unterschiedsbetrag zwischen der zu erwartenden Gewerbesteuerschuld für das abgelaufene Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) und den festgesetzten Vorauszahlungen dar, für die nac... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, ermittelte den Gewinn aus seinem Einzelunternehmen bis zum 31. Dezember 1988 gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972. Mit Wirkung ab 1. Jänner 1989 ging er zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1988 über. Für das Streitjahr erklärte er sowohl einen Übergangsgewinn als auch einen laufenden Gewinn. Zu Lasten des laufendes Gewinnes machte er eine Investitionsrücklage im höchstzulässigen Ausmaß geltend. Strittig ist, ob die vom Beschwerdeführer ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beteiligungsgewinn gehört - unabhängig davon, ob im Beteiligungsunternehmen eine Investitionsrücklage gebildet worden ist - zum Gewinn des Steuerpflichtigen und damit zur Bemessungsgrundlage für die Investitionsrücklage iSd § 9 Abs 1 EStG 1988 in der Stammfassung (Hinweis: E 30.6.1987, 86/14/0194). Europe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1;
Rechtssatz: Tarifarische Bestimmungen haben auf die Bildung der Investitionsrücklage nach § 9 Abs 1 EStG 1988 in der Stammfassung keinen Einfluß (Hinweis: E 3.6.1992, 87/13/0036). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993140012.X05 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...