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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §9 Abs1 idF 2003/I/071;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/14/0081 E 27. November 2001 RS 5Stammrechtssatz
Bei einer drohenden Verbindlichkeit mit über mehrere Perioden verteilter wirtschaftlicher Verursachung ist eine Rückstellung laufend in den Jahren der wirtschaftlichen Verursachung aufzubauen (Ansammlungsrückstellung, Hinweis Hofstätter/Reichel, § 9 EStG 1988 Tz 75 ff)Bei einer drohenden Verbindlichkeit mit über mehrere Perioden verteilter wirtschaftlicher Verursachung ist eine Rückstellung laufend in den Jahren der wirtschaftlichen Verursachung aufzubauen (Ansammlungsrückstellung, Hinweis Hofstätter/Reichel, Paragraph 9, EStG 1988 Tz 75 ff)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2011150198.X02Im RIS seit
01.06.2015Zuletzt aktualisiert am
08.07.2015