RS Vwgh 2004/12/22 2000/15/0090

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Veröffentlicht am 22.12.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs8 litb;
EStG 1988 §9 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Zusage einer Rente allein stellt noch keinen Pensionsanspruch dar. Eine Anwartschaft auf eine künftige Pension ist nämlich dem Pensionsanspruch nicht gleichzuhalten (Hinweis E 18. Dezember 2001, 2001/15/0190).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000150090.X03

Im RIS seit

08.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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