Entscheidungen zu § 8 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

86 Dokumente

Entscheidungen 61-86 von 86

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0122

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 428;
Rechtssatz: Gastronomieunternehmungen wie Cafehäuser, Hotels, Konditoreien, betreiben nach ihrem Typ ortsge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0122

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 428; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0165 E 22. April 1986 VwSlg 6114 F/1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Frage, w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0122

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 428;
Rechtssatz: Für produktionsgebundene Unternehmungen ist die wesentliche Grundlage das Betriebsgebäude sowie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 89/14/0156

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;InvestPrämG §2 Abs2 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0157
Rechtssatz: Bei einem Teilbetrieb handelt es sich nach herrschender Ansicht um einen organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbstä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 89/14/0156

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z4;EStG 1972 §6 Z9;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;InvestPrämG §2 Abs2 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0157
Rechtssatz: Ausführungen, dass es sich im vorliegenden Fall (Geflügelmastbetrieb) bei vom Hauptbetrieb dislozier... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/23 89/14/0118

Die Beschwerdeführerin hat die Aufgabe, ihre Gesellschafter, Wasserversorgungsunternehmen von Gemeinden, ihrerseits mit Wasser zu versorgen. Hiezu errichtete sie eine Wassergewinnungsanlage (Vertikalfilterbrunnen) und nahm den Bau eines Wasserleitungsnetzes in Angriff, das vom Gewinnungsort M. bis zur Landeshauptstadt (ca. 65 km) reichen soll. Der erste Bauabschnitt umfaßt den Bau des Vertikalfilterbrunnens, der zweite die Errichtung der ca. 8,4 km langen Transportleitung von diesem B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0118

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §8 Abs2;InvestPrämG §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0015 E 14. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beurteilung eines Wirtschaftsgutes als beweglich oder unbeweglich weder nach bürgerlichem Recht noch nach Bewertungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0118

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §8 Abs2;InvestPrämG §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0015 E 14. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Gebäude gelten grundsätzlich als unbeweglich. Wirtschaftsgüter, denen kein typischer Gebäudecharakter beizumessen ist, sind dann beweglich, wenn sie ohne wesentliche Beeinträchtigung i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0118

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §8 Abs2 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Bei dem zu beurteilenden 8,4 km langen unterirdischen Wasserleitungsabschnitt einer Wassertransportanlage handelt es sich um ein unbewegliches Wirtschaftsgut (Hinweis E 14.6.1988, 88/14/0015). European Case Law Identifier (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/3 86/13/0188

Der mit 99,7 % an der beschwerdeführenden GmbH beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer Eduard Z. verkaufte am 18. Dezember 1974 seine Eigentumswohnung an die Gesellschaft. Die Wohnung war als Dienstwohnung für Arbeitnehmer der Beschwerdeführerin gedacht, wurde auch tatsächlich im Juli 1975 in möbliertem Zustand an einen Dienstnehmer der Beschwerdeführerin vermietet und dient seither unbestritten dem genannten Zweck. Bis zur Vermietung, also ca. für die Dauer eines 1/2 Jahres, wurde ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 86/13/0188

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7;EStG 1972 §8 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 232;
Rechtssatz: Für die Vornahme einer vorzeitigen Abschreibung ist es nicht erforderlich, daß ein angeschafftes Wirtschaftsgut sich bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung in jenem Zustand befindet, in dem es dem Betrieb zu dienen bestimmt ist. Ebenso wie es möglich ist, daß ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 86/13/0188

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7;EStG 1972 §8 Abs2 Z1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 232;
Rechtssatz: Die für unbewegliche Wirtschaftsgüter vorgesehenen einschränkenden Bestimmungen des § 8 Abs 2 EStG 1972 gelten nicht für die Einrichtungsgegenstände eines Gebäudes. Diese bleiben ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung selbständig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1989/11/16 89/16/0165

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §897;BAO §210 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 450;
Rechtssatz: Bei der Auslegung von Bedingungen stehen nicht die gebrauchten Worte, sondern die bezeichneten Eigenheiten der Bedingung als e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1989

RS Vwgh 1989/11/16 89/16/0165

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §8 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0090 E 7. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auslösende Bedingung (Resolutivbedingung) hindert nicht die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1989

RS Vwgh 1989/11/16 89/16/0165

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §897;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 450;
Rechtssatz: Sind echte Erfüllungsansprüche schon für die Zeit vor Bedingungseintritt vereinbart, dann spricht alles für das Vorliegen einer auflösenden Bedingung. Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1989

RS Vwgh 1989/11/16 89/16/0165

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §696;ABGB §897;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 450;
Rechtssatz: Das vereinbarte Rücktrittsrecht (Auflösungsrecht) hat nicht zur Folge, daß die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges von einer aufschiebenden Bedingung iSd ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1989

RS Vwgh 1989/9/7 89/16/0090

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §8 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990/19, 320;
Rechtssatz: Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auslösende Bedingung (Resolutivbedingung) hindert nicht die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989160090.X01 Im RIS seit 07.09.1989 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1989

RS Vwgh 1989/9/7 89/16/0090

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990/19, 320;
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes (Auflösungsrechtes) ist nicht geeignet, die Entstehung eines Übereignungsanspruches auszuschließen. Die Vereinbarung eines derartigen Rechtes hat nicht zur Folge, daß die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1989

RS Vwgh 1988/6/14 88/14/0015

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §8 Abs2;InvestPrämG §2 Abs3;
Rechtssatz: Gebäude gelten grundsätzlich als unbeweglich. Wirtschaftsgüter, denen kein typischer Gebäudecharakter beizumessen ist, sind dann beweglich, wenn sie ohne wesentliche Beeinträchtigung ihrer Substanz und ohne unverhältnismäßige Kosten von einem Ort an ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.06.1988

RS Vwgh 1988/6/14 88/14/0015

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §6 Z1 impl;EStG 1972 §8 Abs2;InvestPrämG §2 Abs3;
Rechtssatz: Abschnitte einer Erdgashochdruckleitung sind unbewegliche Wirtschaftsgüter. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140015.X03 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.06.1988

RS Vwgh 1988/6/14 88/14/0015

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §8 Abs2;InvestPrämG §2 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beurteilung eines Wirtschaftsgutes als beweglich oder unbeweglich weder nach bürgerlichem Recht noch nach Bewertungsrecht, sondern nach der Verkeh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.06.1988

RS Vwgh 1988/4/19 87/14/0082

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §8 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zwar nimmt § 8 Abs 2 Z 1 EStG 1972 bei den Ausnahmen von den unbeweglichen Wirtschaftsgütern mit dem Verweis auf den Abs 4 der Gesetzesstelle auch auf Wärmepumpen Bedacht (siehe Abs 4 Z 5), doch eben unter der Voraussetzung, daß den Wärmepumpen überhaupt - wie insbesondere auf Grund der Verbindung mit einer in ein Gebäude eingeba... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1988

RS Vwgh 1987/9/16 87/13/0058

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §8 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Bei einer abgesondert vom Wohngebäude errichteten Garage handelt es sich nicht um ein für Wohnzwecke (betriebszugehöriger Arbeitnehmer) bestimmtes Gebäude. Auch in einer Zeit wachsender Motorisierung zählt die Einstellung von Kfz in einer Garage nicht zu den Tätigkeiten, die gewöhnlich innerhalb des geschlossenen Wohnungsver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1987

RS Vwgh 1987/6/30 87/14/0046

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §28 Abs4 impl;EStG 1972 §8 Abs2 Z3 impl;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Die Verpachtung eines Betriebes stellt in der Regel keine Betriebsaufgabe, sondern lediglich ein Ruhen des Betriebes dar. Bieten sich keine Anhaltspunkte dafür, daß mit der Verpachtung (hier eines Nachtlokales) im Jahre 1979 der Betri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1987

RS Vwgh 1987/6/30 87/14/0046

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3 impl;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Aus der Tatsache von Pächterinvestitionen in Höhe von 3,5 Mio S in ein Nachtlokal ergibt sich noch nicht der Untergang des Betriebes des Verpächters. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987140046.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1987

RS Vwgh 1987/6/30 87/14/0046

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3 impl;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Die wesentliche Grundlage des Betriebes eines Nachtlokales bilden die Mietrechte am Geschäftslokal und die Geschäftsausstattung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987140046.X02 Im RIS s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1987

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