Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Ausführungen, weshalb ein Betrag, den ein neuer Mieter (Bank) als Ablöse für die Aufgabe der Mietrechte von Vormietern für die Einräumung des Weitergaberechtes und Untermietrechtes und als Vermittlungsprovision dem Hauseigentümer (Abgabepflichtigen) gezahlt hat, nicht als durchlaufe... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG ermittelt ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr (1.2. bis 31.1.). Im Wirtschaftsjahr 1987/88 schaffte die Beschwerdeführerin einen BMW 735i um S 590.524,-- an. Davon entfielen S 45.000,-- auf Sicherheitseinrichtungen. Der AfA für dieses Kraftfahrzeug wurden im Wirtschaftsjahr 1987/88 Anschaffungskosten von S 395.000,-- (S 350.000,-- + S 45.000,-- für Sicherheitseinrichtungen), der AfA in den Wirtschaftsjahren 1988/89 und 1989/9... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Das Ausmaß einerseits der betrieblichen und andererseits der repräsentativen Veranlassung ist in Ansehung der AfA anschaffungsbezogen zu beurteilen und kann solcherart keiner Änderung unterliegen (Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0123). European Case Law I... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und Dipl. Volkswirt A., ein weiterer Steuerberater, gründeten im Jahre 1980 eine Steuerberatungsgesellschaft (Gesellschaft nach bürgerlichem Recht), die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1972 ermittelte. Der Klientenstock der Gesellschaft setzte sich aus den Klienten zusammen, die die Gesellschafter bereits vor der Gesellschaftsgründung betreut hatten. Zudem wurde im Jahr 1980 von Frau B., der Gattin von Dipl. Volkswirt A., ein Klientenstock um den Kaufpreis von S... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Der entgeltlich erworbene Firmenwert wird bei Angehörigen von freien Berufen in typisierender Weise als abnutzbar angesehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmer und seinem Klienten (Patienten) gegründet ist (Hinw... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Nach der Beschwerde ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein die Rechtsfrage strittig, ob dem Beschwerdeführer für den im Jahre 1990 für sein Transportunternehmen angeschafften Lkw Volvo F 12 ein Investitionsfreibetrag zusteht. Während die belangte Behörde dies im angefochtenen Bescheid mit der Begründung: verneint hat, der in Rede stehende, schon im Jahre 1989 zugelassene Lkw sei im Hinblick darauf, daß es sich hiebei um einen Vorführwagen handelt, als ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs4;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Nach der Lehre sind zwar nicht reine Ausstellungsfahrzeuge, wohl aber Vorführfahrzeuge als gebraucht anzusehen. Für die Unterscheidung zwischen Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen ist nämlich nicht ausschlaggebend, ob ein Fahrzeug schon für den Gütertransport oder Personentransport verwendet wurde, sondern, ob es sch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Aus der Beschwerde in Verbindung mit der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die beschwerdeführende Weginteressentschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts nach dem Tiroler Straßengesetz (LGBl. Nr. 1/1951, nunmehr LGBl. Nr. 13/1989). Sie betreibt eine Mautstraße als Betrieb gewerblicher Art nach § 2 KStG 1966. Die Beschwerdeführerin erhielt mit Dienstbarkeitsvertrag vom 25. Februar und 3. März 1984 (und weiteren vergleichbaren V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Die Anschaffungskosten eines unbefristeten Wegerechtes können mangels Abnutzung nicht im Wege der AfA abgesetzt werden (Hinweis E 27.10.1976, 1418/74, 2356/75). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140122.X04 Im RIS seit 11.07... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Bank, die ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt, erwarb am 3. Jänner 1985 eine unmittelbar neben ihrem Sitz im Zentrum von Innsbruck gelegene bebaute Liegenschaft um 42 Mio S zuzüglich Nebenkosten. Von 63,03 % der Anschaffungskosten des Gebäudes nahm die Beschwerdeführerin einen Investitionsfreibetrag in Anspruch. Anläßlich einer auch das Streitjahr umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, der Investitionsfreibetr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7;EStG 1972 §8 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 86/13/0188 1 Stammrechtssatz Für die Vornahme einer vorzeitigen Abschreibung ist es nicht erforderlich, daß ein angeschafftes Wirtschaftsgut sich bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung in jenem Zustand befindet, in dem es dem Betrieb zu dienen bestimmt ist. Ebenso wie es möglich ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren in seinem Beruf eines Wirtschaftstreuhänders sowohl als Einzelunternehmer mit dem Betriebsort in W als auch als Geschäftsführer der PWT GmbH (an der der Beschwerdeführer zu 80 % und seine Ehegattin Dkfm. E.K. zu 20 % beteiligt waren) und als Prokurist der ETH GmbH (an der die Ehegattin des Beschwerdeführers mit 20 % beteiligt war) tätig. Die Einkünfte aus der Tätigkeit als nicht in einem Dienstverhältnis stehender Geschäftsführer der PWT wu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6;EStG 1972 §7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 646;
Rechtssatz: Kosten, die einem Hauseigentümer für die Freimachung von Mietwohnungen erwachsen, sind als aktivierungspflichtiger Aufwand zu behandeln. Die Auffassung, derartige Freimachungskosten seien als sofort abzugsfähig zu behandeln, ist ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat bis zum 31. März 1983 eine Tankstelle in Form eines Einzelunternehmens betrieben und dessen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Am 24. März 1983 schloß sie mit der Y & Z KG einen Kaufvertrag (im folgenden: Kaufvertrag I) mit folgendem wesentlichem Inhalt ab: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen Frau Waltraud (auch Waltraude) K, 1210 Wien, X-Straße 131, als Verkäuferin ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Wenn der Abgabepflichtige den betrieblich genutzten Teil eines Gebäudes sowie die weiteren unselbständigen Bestandteile einer Liegenschaft in die Bilanz aufgenommen und die mit dem betrieblich genutzten Teil der Liegenschaft zusammenhängenden Aufwendungen, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit dem 1. Jänner 1985 eine Tabaktrafik, bei deren Erwerb ein Betrag von S 500.000,-- als Firmenwert aktiviert wurde. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob dieser Firmenwert ein abnutzbares und daher abschreibbares Wirtschaftsgut darstellt (Auffassung des Beschwerdeführers) oder ob dies nicht der Fall ist (Auffassung der belangten Behörde). In der Beschwerde wird Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend gema... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §133 Z5;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Die Abschreibung eines Firmenwertes kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der erworbene Firmenwert (derivativer Firmenwert) allmählich durch einen selbstgeschaffenen Firmenwert (originärer Firmenwert) ersetzt wird. Ein selbstgeschaffener Firmenwert darf allerdings keinen wertmäßigen Niederschlag in de... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles, der die Frage der Abnutzbarkeit (und damit Abschreibbarkeit) eines derivativen Firmenwertes zum Gegenstand hat, wird auf das (aufhebende) hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 1988, Zl. 87/14/0174, verwiesen. Hieraus ist für den nunmehrigen Beschwerdefall hervorzuheben, daß die Ähnlichkeit des Sachverhaltes, wonach der Beschwerdeführerin und ihrer Rechtsvorgängerin die Alleinvertretung bestimmter Produkte zustand, mit Fällen, in denen gewerberechtliche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 375;
Rechtssatz: Die Abnutzbarkeit eines Firmenwertes kann nicht unterstellt werden, wenn derjenige, der ihn durch seine persönlichen Leistungen geschaffen hat, den Betrieb - wenn auch in anderer Rechtsform oder in anderer gesellschaftsrechtlicher Position - selbst weiterführt. ... mehr lesen...
Der mit 99,7 % an der beschwerdeführenden GmbH beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer Eduard Z. verkaufte am 18. Dezember 1974 seine Eigentumswohnung an die Gesellschaft. Die Wohnung war als Dienstwohnung für Arbeitnehmer der Beschwerdeführerin gedacht, wurde auch tatsächlich im Juli 1975 in möbliertem Zustand an einen Dienstnehmer der Beschwerdeführerin vermietet und dient seither unbestritten dem genannten Zweck. Bis zur Vermietung, also ca. für die Dauer eines 1/2 Jahres, wurde ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7;EStG 1972 §8 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 232;
Rechtssatz: Für die Vornahme einer vorzeitigen Abschreibung ist es nicht erforderlich, daß ein angeschafftes Wirtschaftsgut sich bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung in jenem Zustand befindet, in dem es dem Betrieb zu dienen bestimmt ist. Ebenso wie es möglich ist, daß ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7;EStG 1972 §8 Abs2 Z1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 232;
Rechtssatz: Die für unbewegliche Wirtschaftsgüter vorgesehenen einschränkenden Bestimmungen des § 8 Abs 2 EStG 1972 gelten nicht für die Einrichtungsgegenstände eines Gebäudes. Diese bleiben ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung selbständig... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verlegte Mitte 1977 seinen Wohnsitz von der Bundesrepulik Deutschland nach Österreich. Bis dahin war er in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Vom 1. Juli 1977 bis August 1979 betrieb er in H. einen Handel mit Verpackungs- und Getränkemaschinen. Im September 1979 verlegte er seinen Betrieb nach G., wo er auch seinen Wohnsitz hat. Mit Wirkung ab 1. Jänner 1980 brachte er seinen Betrieb gemäß Art. III Strukturverbesserungsgesetz in eine GmbH ein. Für ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 172;
Rechtssatz: Dient ein Gebäude sowohl betrieblichen als auch privaten Zwecken, so ist es grundsätzlich nur mit dem seiner betrieblichen Nutzung entsprechenden Anteil Betriebsvermögen. Dabei ist das Gebäude als bauliche Einheit zu sehen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...