Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;EStG 1988 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0111 E 23. November 1994 RS 2(hier nur sechster Satz) Stammrechtssatz Gemäß § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1972 gehören zu den Werbungskosten auch Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung. Im unmittelbar darauf anschließenden Klammerausdruck wird auf § 7 EStG 1972 Bezug genommen, wo die Absetzun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §2 Abs3 Z7;EStG 1988 §7;EStG 1988 §8; Beachte Besprechung in:Taxlex Nr 08/2005, S 437-439;
Rechtssatz: Im Bereich der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z. 4 bis 7 unterscheidet das EStG 1988 zwischen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die für den Erwerb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1989 bis April 1992 Gesellschafter-Geschäftsführer der ein Bordell betreibenden S. & P. GmbH. Am 10. März 1991 kam es im Bordellbetrieb zu einem Schusswechsel mit tödlichem Ausgang, in dessen Gefolge sich der Beschwerdeführer vom 10. März 1991 bis zum 22. Juni 1992 in Untersuchungshaft befand. Am 2. Oktober 1991 wurden sowohl in der Privatwohnung des Beschwerdeführers als auch im Bordellbetrieb Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Zuge diese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92;EStG 1988;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass die Feststellung verdeckter Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren entfaltet. Der Anteilsinhaber kann daher einwenden, dass der Körperschaftsteuerbesc... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermög... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH & Co KEG. Sie wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19. November/3. Dezember 1997 errichtet, wobei einziger Komplementär die M-GmbH war. Ihr Gesellschaftskapital betrug 1 Mio S; es resultiert aus den Pflichteinlagen der sieben Kommanditisten (jeweils 83.333 S oder 166.667 S), welche zugleich deren Hafteinlagen darstellen. Der Unternehmensgegenstand der Beschwerdeführerin besteht in der Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften. Am ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/07 Sonstiges Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EGG §1 Z2;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §28;EStG 1988 §7;HGB §161 Abs1;HGB §163;HGB §167 Abs3;
Rechtssatz: Von seiner Rechtsansicht betreffend die Verlustzuweisung bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften mit beschränkt haftenden Gesellschaftern (Hinweis E 21... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Paragraph 34, EStG 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Vw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Vermieter einer Liegenschaft in Innsbruck, auf welcher sich unter anderem ein Garagengebäude befindet. In den Einkommensteuererklärungen für 1998 und 1999 machte der Beschwerdeführer unter dem Titel "Generalsanierung Garagen" 656.543 S bzw 681.539 S als Werbungskosten (Erhaltungsaufwand) im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend. Zu Beginn des Jahres 2001 wurde beim Beschwerdeführer für den Zeitraum 1997 bis 1999 eine abgabenbehördliche Pr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7;EStG 1988 §8;
Rechtssatz: Werden im Zuge einer Baumaßnahme weitere Arbeiten am selben Objekt für notwendig befunden und in der Folge zeitnah durchgeführt, so ist nach Ansicht des Gerichtshofes von einer einheitlichen Baumaßnahme auszugehen. Werden durch eine einheitliche Baumaßnahme sämtliche Gebäudeteile ausgetauscht, so wird dadurch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7;EStG 1988 §8;
Rechtssatz: Erfährt die Bausubstanz eines Gebäudes eine wesentliche Veränderung, indem das komplette Mauerwerk eines Gebäudes abgerissen und neu errichtet wird, so gehen diese Arbeiten deutlich über die schlichte Instandhaltung hinaus und sind zur Herstellung zu rechnen (Hinweis E 30. September 1955, 1451/53). ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt eine Apotheke. Ihren Gewinn ermittelt sie seit dem Jahr 1993 nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, Bilanzstichtag ist der 28./29. Februar. Im Jahr 1993 erwarben Mag. Marianne A. und Mag. Michael A. von der Gesellschafterin Mag. Monika S. Gesellschaftsanteile an der Beschwerdeführerin in Höhe von 20% bzw. 75% um den (Bar-)Kaufpreis von insgesamt 11,618.000 S. Die Übernahme der Gesellschaftsanteile erfolgte zum Stichtag 1. März 1993... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z8 litb;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebes (Mitunternehmeranteils) sind die einzelnen Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Z 8 lit. b EStG 1988 mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Die Zuordnung der Gesamtanschaffungskosten zu den einzelnen Wirtschaftsgütern hat nach Maßgabe der (objektiven) Teilwerte der einzelnen Wirtschafts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Bildhauer und akademischer Maler. Die Einkünfte aus seiner künstlerischen Tätigkeit ermittelt er nach § 4 Abs 3 EStG. Der Beschwerdeführer und seine Gattin kauften im Jahr 1974 ein bebautes Grundstück. Im Jahr 1976 wurde ein betrieblich genutzter Gebäudeteil "adaptiert", was zu einer Aktivierung von Herstellungskosten in Höhe von 295.183 S führte. In späteren Jahren kam es zu einem - zum Teil fremdfinanzierten - Um- und Zubau. Nach dem Vorbringe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §166;EStG 1988 §113;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Die Rechtsauffassung, ausschließlich Baurechnungen wären als Nachweis (Beweismittel) für das Anfallen von Herstellungskosten eines Gebäudes geeignet, entspricht nicht dem Gesetz. Im Verfahren nach der BAO gilt der Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel. [Hier:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Das Führen der Anlagekartei ist kein materielles Erfordernis für die Inanspruchnahme der AfA. Der Steuerpflichtige kann die Berechtigung zur Vornahme der AfA auch anders nachweisen. Gegebenenfalls hat die Behörde die AfA zu schätzen, wenn sich nicht eine Globalschätzung des Betriebsergebnisses als notwendig erweist (Hinweis ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Handelsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Anlässlich einer die Jahre 1993 bis 1995 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde hinsichtlich mehrerer vom Beschwerdeführer gebraucht angeschaffter Kraftfahrzeuge festgestellt, dass ein Teil der Anschaffungskosten repräsentativ veranlasst sei. Dabei ging der Prüfer von angemessenen Anschaffungskosten (inkl. USt und NOVA) in Höhe von 467.000 S aus und vertrat die Ansicht, dass bei gebraucht anges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0049 E 5. Juli 1994 RS 1
(hier nur repräsentative Veranlassung erwähnt) Stammrechtssatz Das Ausmaß einerseits der betrieblichen und andererseits der repräsentativen Veranlassung ist in Ansehung der AfA anschaffungsbezogen zu beurteilen und kann solcherart keiner Änderung un... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erwarben im Jahr 1997 ein 1922 errichtetes Einfamilienhaus, das ihnen zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist allein die für die Bemessung der AfA maßgebliche (Rest-)Nutzungsdauer des Gebäudes strittig. Die Beschwerdeführer vertreten - gestützt auf ein von ihnen beigebrachtes Sachverständigengutachten - die Auffassung, dass die Restnutzungsdauer 23 Jahre betrage. Dieses Gutachten ermittelt ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Die Restnutzungsdauer eines erworbenen Wohngebäudes hängt vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab. Dabei ist zu beachten, dass der Bauzustand nicht nur von der ursprünglich gewählten Bauweise, sondern auch von besonderen Umständen abhängen kann, die erst in späteren Jahren eingetreten oder hervo... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 schlossen sich der Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführer, zwei Wirtschaftsprüfer, zur G OHG zusammen, deren Unternehmensgegenstand die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten bilden sollte, die nach § 33 der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung den Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften vorbehalten waren. Am Gesellschaftskapital von 1 Million S waren der Zweitbeschwerdeführer mit 990.000 S und der Drittbeschwerdeführer mit 10.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0158
Rechtssatz: In typisierender Betrachtungsweise ist der entgeltlich erworbene Kundenstock im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend au... mehr lesen...
Anlässlich der bei der beschwerdeführenden Steuerberatungsgesellschaft mbH (in der Folge nur: Beschwerdeführerin) durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellungen: Rückstellungen für Schadenersatzverpflichtungen: Die Beschwerdeführerin habe Unterlagen zur Überprüfung der von ihr gebildeten Rückstellungen für Schadenersatzverpflichtungen für von Klienten noch nicht entdeckte Fehlleistungen unter Berufung auf ihre berufliche Verschwiegenheitsve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Bei der Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Klientenstocks kommt es darauf an, ob dessen ehemaliger Inhaber weiterhin im Betrieb tätig ist, jedoch ist dies vor allem für die Frage, ob überhaupt ein abnutzbares Wirtschaftsgut vorliegt, und nicht für die Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;EStG 1988 §7;EStG 1988 §8;
Rechtssatz: Da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Klientenstocks gesetzlich nicht geregelt ist, muss sie im Einzelfall gesondert ermittelt werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer richtet sich nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Benützung durch den Eigentümer des Wirtschaftsgutes, sondern nach der ob... mehr lesen...