RS Vwgh 1994/1/27 93/15/0218

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Veröffentlicht am 27.01.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs4;
EStG 1988 §7;

Rechtssatz

Nach der Lehre sind zwar nicht reine Ausstellungsfahrzeuge, wohl aber Vorführfahrzeuge als gebraucht anzusehen. Für die Unterscheidung zwischen Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen ist nämlich nicht ausschlaggebend, ob ein Fahrzeug schon für den Gütertransport oder Personentransport verwendet wurde, sondern, ob es schon in einer Weise verwendet wurde, daß darin eine seinen Wert mindernde Benutzung zu erblicken ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150218.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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