Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §133 Z5;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 88/13/0031 6 Stammrechtssatz Die Abschreibung eines Firmenwertes kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der erworbene Firmenwert (derivativer Firmenwert) allmählich durch einen selbstgeschaffenen Firmenwert (originärer Firmenwert) e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Steuern fällt nicht unter Art 6 MRK (Hinweis VfSlg 8112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind Erben nach dem am 28. Februar 1987 verstorbenen Dr. Richard F. Dieser hatte in den Streitjahren als praktischer Arzt unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt. Für die Jahre 1984 und 1985 erklärte er Verluste aus Gewerbebetrieb aus einem Appartementhaus in H. In der in den Verwaltungsakten befindlichen Einkommensteuererklärung für 1985 war bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb der handschrift... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §6 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0015 E 4. Juni 1985 RS 1(hier: eingerichtete Arztpraxis) Stammrechtssatz Fallen dem Erben vom Erblasser betrieblich verwendete Wirtschaftsgüter von solchem Umfang und Gewicht zu, daß von einem Übergang des Betriebes des Erblassers an den Erben gesprochen werden kann, so sind die Verfügungen übe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schied mit Stichtag 1. November 1990 aus der Zimmerei G-OHG, an deren Gesellschaftsvermögen er zu 50 % beteiligt war, aus. Auf Grund des aus diesem Anlaß zwischen den Gesellschaftern geschlossenen Abschichtungsvertrages übernahm der Beschwerdeführer die Liegenschaft EZ xy91, KG P, gewährte dem Mitgesellschafter K G jun. an einem Teil dieser Liegenschaft ein unentgeltliches Nutzungsrecht bis 31. Dezember 1995, übertrug an den Mitgesellschafter Ing. K G sen. seinen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schied mit Stichtag 1. November 1990 aus der Zimmerei G-OHG, an deren Gesellschaftsvermögen er zu 50 % beteiligt war, aus. Auf Grund des aus diesem Anlaß zwischen den Gesellschaftern geschlossenen Abschichtungsvertrages übernahm der Beschwerdeführer die Liegenschaft EZ xy91, KG P, gewährte dem Mitgesellschafter K G jun. an einem Teil dieser Liegenschaft ein unentgeltliches Nutzungsrecht bis 31. Dezember 1995, übertrug an den Mitgesellschafter Ing. K G sen. seinen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Notwendiges Privatvermögen wird nicht schon deshalb zu Betriebsvermögen, weil es der Besicherung von Betriebsschulden dient. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994150211.X02 Im RIS seit 20.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Eine "Nutzungseinlage" kommt nur in Betracht, wenn das betrieblich genutzte Wirtschaftsgut infolge des geringen Ausmaßes der betrieblichen Nutzung dem Privatvermögen zuzurechenn ist wie umgekehrt eine "Nutzungsentnahme" nur in Betracht kommt, wenn das (auch) private Wi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Während ein bewegliches Wirtschaftsgut nur entweder zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehören kann (Hinweis E 10.7.1996, 96/15/0124), sind nicht bloß untergeordnet auf die eine oder andere Weise genutzte unbewegliche Wirtschaftsgüter verhältnismäßig nach der bet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Notwendiges Privatvermögen wird nicht schon deshalb zu Betriebsvermögen, weil es der Besicherung von Betriebsschulden dient. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994150211.X02 Im RIS seit 20.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Eine "Nutzungseinlage" kommt nur in Betracht, wenn das betrieblich genutzte Wirtschaftsgut infolge des geringen Ausmaßes der betrieblichen Nutzung dem Privatvermögen zuzurechenn ist wie umgekehrt eine "Nutzungsentnahme" nur in Betracht kommt, wenn das (auch) private Wi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Während ein bewegliches Wirtschaftsgut nur entweder zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehören kann (Hinweis E 10.7.1996, 96/15/0124), sind nicht bloß untergeordnet auf die eine oder andere Weise genutzte unbewegliche Wirtschaftsgüter verhältnismäßig nach der bet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 1. Februar 1988 als Wirtschaftstreuhänder tätig, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG ermittelt. Er hat seinen Berufssitz in seinem, im Jahr 1973 gekauften, privaten Wohnhaus (idF Haus). Der betrieblich genutzte Anteil am Haus beträgt 18 %. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1988 brachte der Beschwerdeführer für den betrieblich genutzten Anteil am Haus eine kalkulatorische Miete als Betriebsausgabe zum Ansatz. Das Finanzamt teilte ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 1. Februar 1988 als Wirtschaftstreuhänder tätig, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG ermittelt. Er hat seinen Berufssitz in seinem, im Jahr 1973 gekauften, privaten Wohnhaus (idF Haus). Der betrieblich genutzte Anteil am Haus beträgt 18 %. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1988 brachte der Beschwerdeführer für den betrieblich genutzten Anteil am Haus eine kalkulatorische Miete als Betriebsausgabe zum Ansatz. Das Finanzamt teilte ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z5;EStG 1972 §7;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z5;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Bei einem Haus, das nur zu 20 Prozent, somit in untergeordnetem Ausmaß zu betrieblichen Zwecken genutzt wird und zur Gänze zum Privatvermögen gehört, ist dennoch eine anteilige AfA als Betriebsausgabe anzuerkennen (Hinweis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z5;EStG 1972 §7;EStG 1988 §113 Abs1;EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Zufolge der Übergangsbestimmung des § 113 Abs 1 EStG 1988, die auch für die Bewertung von Einlagen gilt (Hinweis ErläutRV 621 BlgNR, 17.GP) ist für die Bewertung einer Nutzungseinlage (hier: das Haus wurde bereits am Schluß des letzten vor dem 1.1.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z5;EStG 1972 §7;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z5;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Bei einem Haus, das nur zu 20 Prozent, somit in untergeordnetem Ausmaß zu betrieblichen Zwecken genutzt wird und zur Gänze zum Privatvermögen gehört, ist dennoch eine anteilige AfA als Betriebsausgabe anzuerkennen (Hinweis... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für 1986 bis 1992 (samt Verspätungszuschlägen) festgesetzt. Zur Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt: Die Ehefrau des Beschwerdeführers unterhalte seit 1983 als Einzelunternehmerin einen Gewerbebetrieb; er sei in diesem als Dienstnehmer tätig. Im Zuge einer die Jahre 1986 bis 1990 umfassenden - im Jahr 1992 durchgeführten - Betriebsprüfung seien erhebliche Kalkulation... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für 1986 bis 1992 (samt Verspätungszuschlägen) festgesetzt. Zur Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt: Die Ehefrau des Beschwerdeführers unterhalte seit 1983 als Einzelunternehmerin einen Gewerbebetrieb; er sei in diesem als Dienstnehmer tätig. Im Zuge einer die Jahre 1986 bis 1990 umfassenden - im Jahr 1992 durchgeführten - Betriebsprüfung seien erhebliche Kalkulation... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15;EStG 1972 §16 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z5;EStG 1988 §15;EStG 1988 §16 Abs2;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Hat sich der Abgabepflichtige aufgrund seiner Stellung als Arbeitnehmer durch Veruntreuung Vermögensgegenstände seines Arbeitgebers zugeeign... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15;EStG 1972 §16 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z5;EStG 1988 §15;EStG 1988 §16 Abs2;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Hat sich der Abgabepflichtige aufgrund seiner Stellung als Arbeitnehmer durch Veruntreuung Vermögensgegenstände seines Arbeitgebers zugeeign... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Unternehmen zur Errichtung und zum Betrieb von Kabelfernsehanlagen. Die Anschlußbenützer haben neben den laufenden Jahresgebühren je auch eine einmalige Anschlußgebühr zu entrichten, die zur Abdeckung der Aufwendungen für die Errichtung des Kabel-TV-Anschlusses (Anschlußkasten und Kabelanteil) dient. Die Anschlußgebühren verteilte der Beschwerdeführer seit dem Wirtschaftsjahr 1985 im Wege einer passiven Rechnungsabgrenzung gewinnwirksam auf einen Zeit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6;EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Es erscheint bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise geboten, die einmalig für die Herstellung eines (späteres Kabelfernsehen ermöglichenden) Kabelanschlusses zu entrichtende Anschlußgebühr und die laufend für den Be... mehr lesen...
Zum Zwecke des Betriebes einer Bauschuttdeponie erwarb die Beschwerdeführerin mit Kaufvertrag vom 16. Jänner 1991 landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Nr. 729/20, 731/18 und 731/19 der EZ X des Grundbuches N) mit einer Gesamtfläche von 69.940 m2. Bei diesen Grundstücken handelte es sich um ausgearbeitete Schottergruben, deren Kaufpreis sich unter Bedachtnahme auf die durch den erfolgten Abbau vorhandene Befüllmöglichkeit nach der ermittelten Kubatur errechnete: Pro vermessenem Ku... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb (nach eigenem Vorbringen seit dem Jahr 1956) als Einzelunternehmer den Handel bzw. das Leasinggeschäft mit selbst importierten Mikrowellenherden, Großkücheneinrichtungen und diversen Automaten. Der Gewinn wurde gemäß § 5 EStG ermittelt. Im Jahr 1979 nahm der seit Jahren im Spielautomatenhandel tätige Kurt K. geschäftlichen Kontakt mit dem Beschwerdeführer auf. Es wurde vereinbart, englische Spielautomaten zu importieren und in Österreich zu verkaufen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10 Abs1;EStG 1988 §6;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter können neben körperlichen (materiellen) Gütern auch immaterielle (unkörperliche) Güter sein. Dazu zählen nicht nur Rechte und rechtliche Umstände (Zustände), sondern auch tatsächliche Umstände (Zustände). Voraussetzung für die Wirtschaftsguteigenschaft ist allerdings auch bei immateri... mehr lesen...
Anläßlich einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, die G-AG habe mit 1. April 1986 49 % der Kommanditanteile an der Beschwerdeführerin um den Kaufpreis von S 6,370.000,-- erworben. Von der Differenz zwischen den genannten Anschaffungskosten und dem Nominale der übertragenen Kommanditanteile (S 98.000,--) entfalle ein Betrag von S 5,407.996,-- auf den bis dahin in den Ergänzungsbilanzen der G-AG nicht angesetzten und vom Prüfe... mehr lesen...
Im Verfahren betreffend Jahresausgleich für 1992 machte der Beschwerdeführer eine von ihm als Bürge geleistete Zahlung in Höhe von S 208.000,-- als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid anerkannte die belangte Behörde diese Zahlung nicht als außergewöhnliche Belastung. Sie führte zur Begründung: aus, die E-GmbH & Co KG habe im Jahre 1992 einen Kredit aufgenommen, hinsichtlich dessen der Beschwerdeführer gemäß § 1357 ABGB a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren (1980 bis 1982) laut den von ihm abgegebenen Steuererklärungen einen Textilbetrieb (Blusenerzeugung und Textilwarenhandel) und eine Werbeagentur. Außerdem erklärte er Einkünfte als Universitätslektor, Wissenschafter, Publizist sowie aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Im Zuge dreier abgabenbehördlicher Prüfungen für den genannten Zeitraum traf die Prüferin verschiedene Feststellungen, die unter anderem den Einkom... mehr lesen...