Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Eine vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres eingetretene Wertminderung kann bei der nach § 5 EStG vorgenommenen Gewinnermittlung dieses späteren Wirtschaftsjahres keine Berücksichtigung mehr finden (Hinweis E 18.1.1984, 82/13/0173; E 27.9.1995, 92/13/0310; E 13.12.1995, 92/13/0081). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann (Hinweis E 27.9.1995, 92/13/0310). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997130033.X05 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, aufgrund derer gerade in einem bestimmten Wirtschaftsjahr die Teilwertabschreibung m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Eine vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres eingetretene Wertminderung kann bei der nach § 5 EStG vorgenommenen Gewinnermittlung dieses späteren Wirtschaftsjahres keine Berücksichtigung mehr finden (Hinweis E 18.1.1984, 82/13/0173; E 27.9.1995, 92/13/0310; E 13.12.1995, 92/13/0081). ... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und den beigelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin erwarb auf Grund eines Spaltungs- und Umgründungsvertrages mehrere Liegenschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch eine Abspaltung zur Aufnahme, und zwar - wie sie selbst ausdrücklich vorbringt - ohne Gegenleistung. Daraufhin schrieb der Kostenbeamte des BG Favoriten für die grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GJGebG 1962 §29 Abs1;GrEStG 1955;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Unter "Steuerbegünstigungen" iSd § 26 A... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §1 Abs1;GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Der Kostenbeamte soll sich iS eine... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Das UmgrStG stellt in Gestalt seines § 38 Abs 6 für Spaltungen gegenüber... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (einem Wirtschaftstreuhänder) Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1990 (die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1990 vorläufig) festgesetzt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: 1. "B. Wirtschaftst... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (einem Wirtschaftstreuhänder) Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1990 (die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1990 vorläufig) festgesetzt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: 1. "B. Wirtschaftst... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (einem Wirtschaftstreuhänder) Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1990 (die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1990 vorläufig) festgesetzt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: 1. "B. Wirtschaftst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/29 90/13/0292 1 Stammrechtssatz Nach Lehre und Rechtsprechung besteht eine Vermutung dafür, daß der Teilwert jedes Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt seiner Anschaffung oder Herstellung sich mit seinen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten deckt. Die A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/29 90/13/0292 2 Stammrechtssatz Unter einer eine Teilwertabschreibung allenfalls rechtfertigenden Fehlinvestition ist das erst nach der Anschaffung erfolgende Hervortreten von Umständen objektiver Natur, die den vereinbarten Anschaffungspreis als überh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/29 90/13/0292 1 Stammrechtssatz Nach Lehre und Rechtsprechung besteht eine Vermutung dafür, daß der Teilwert jedes Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt seiner Anschaffung oder Herstellung sich mit seinen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten deckt. Die A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/29 90/13/0292 1 Stammrechtssatz Nach Lehre und Rechtsprechung besteht eine Vermutung dafür, daß der Teilwert jedes Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt seiner Anschaffung oder Herstellung sich mit seinen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten deckt. Die A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/29 90/13/0292 2 Stammrechtssatz Unter einer eine Teilwertabschreibung allenfalls rechtfertigenden Fehlinvestition ist das erst nach der Anschaffung erfolgende Hervortreten von Umständen objektiver Natur, die den vereinbarten Anschaffungspreis als überh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/29 90/13/0292 2 Stammrechtssatz Unter einer eine Teilwertabschreibung allenfalls rechtfertigenden Fehlinvestition ist das erst nach der Anschaffung erfolgende Hervortreten von Umständen objektiver Natur, die den vereinbarten Anschaffungspreis als überh... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft, die ein Kreditinstitut betreibt, wurde eine abgabenbehördliche Prüfung über die Jahre 1987 bis 1989 durchgeführt. Dabei stellte die Prüferin fest, daß in den Bilanzen zum 31. Dezember 1987 bis 1989 unter dem Titel "Ausleihungen - Risken (neue Gestion)" Rückstellungen in folgender Höhe gebildet worden waren: 31.12.1987 S 2,242.757,53 31.12.1988 S 5,282.269,32 31.12.1989 S 5,434.474,05 Nach den Festste... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft, die ein Kreditinstitut betreibt, wurde eine abgabenbehördliche Prüfung über die Jahre 1987 bis 1989 durchgeführt. Dabei stellte die Prüferin fest, daß in den Bilanzen zum 31. Dezember 1987 bis 1989 unter dem Titel "Ausleihungen - Risken (neue Gestion)" Rückstellungen in folgender Höhe gebildet worden waren: 31.12.1987 S 2,242.757,53 31.12.1988 S 5,282.269,32 31.12.1989 S 5,434.474,05 Nach den Festste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Beteiligungen an einer Personengesellschaft sind nicht etwa mit den Anschaffungskosten, sondern als Spiegelbild des für die Gesellschaft in der Personengesellschaft geführten Kapitalkontos mit dem Betrag dieses Kapitalkontos anzusetzen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 6 Rz 156.2; Zorn in Hofst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Beteiligungen an einer Personengesellschaft sind nicht etwa mit den Anschaffungskosten, sondern als Spiegelbild des für die Gesellschaft in der Personengesellschaft geführten Kapitalkontos mit dem Betrag dieses Kapitalkontos anzusetzen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 6 Rz 156.2; Zorn in Hofst... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kaufte im Jahr 1975 das Bestattungsunternehmen des D.H. Der Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und dem Wert des "betrieblichen Zubehörs und Inventars" wurde als Firmenwert aktiviert. Dieser wurde in dem u.a. die Körperschaftsteuer 1980 bis 1982 betreffenden Berufungsbescheid der belangten Behörde vom 10. Oktober 1988 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut angesehen. Anläßlich einer u.a. die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Pr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine gewerblich tätige GmbH & Co KG. Zu ihren Kommanditisten gehören u.a. Andreas, Judith und Bernhard P, die Kinder von Susanne P. Susanne P war das bis zum 4. März 1987 (Tag der Volljährigkeit des jüngsten Kindes) befristete Fruchtgenußrecht an den Kommanditanteilen ihrer Kinder eingeräumt; sie war auch als Geschäftsführerin der Komplementär-GmbH tätig, war aber nicht Gesellschafterin der Beschwerdeführerin. Der Gewinn der Beschwerdeführerin wird nach ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kaufte im Jahr 1975 das Bestattungsunternehmen des D.H. Der Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und dem Wert des "betrieblichen Zubehörs und Inventars" wurde als Firmenwert aktiviert. Dieser wurde in dem u.a. die Körperschaftsteuer 1980 bis 1982 betreffenden Berufungsbescheid der belangten Behörde vom 10. Oktober 1988 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut angesehen. Anläßlich einer u.a. die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Pr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin kaufte im Jahr 1975 das Bestattungsunternehmen des D.H. Der Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und dem Wert des "betrieblichen Zubehörs und Inventars" wurde als Firmenwert aktiviert. Dieser wurde in dem u.a. die Körperschaftsteuer 1980 bis 1982 betreffenden Berufungsbescheid der belangten Behörde vom 10. Oktober 1988 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut angesehen. Anläßlich einer u.a. die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Pr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §509;EStG 1972 §11 Abs6;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: In der Beendigung des Fruchtgenußverhältnisses ist keine unentgeltliche Betriebsübertragung (Übertragung eines Mitunternehmeranteiles) zu erblicken. Es kann daher nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die AbgBeh die Beendigung des Fruchtgenußverhältniss... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/18 91/14/0047 4 Stammrechtssatz Die Komponenten, aus denen sich der Firmenwert zusammensetzt, können einem Wandel unterliegen. Da der Firmenwert jedoch als einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen ist (Hinweis E 5.3.1986, 84/13/0062), i... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §1091;ABGB §509;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Der Bestellung eines Fruchtgenußrechtes an einem Betrieb kommt Ähnlichkeit mit der Verpachtung eines Betriebes zu. Zwar setzt der Pächter im Rahmen seiner Gewinnermittlun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/18 91/14/0047 1 Stammrechtssatz Eine Teilwertabschreibung eines nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes ist steuerlich dann anzuerkennen, wenn der Unternehmer dartun kann, daß und in welcher Höhe zwischen Anschaffungszeitpunkt und Bilanzst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/18 91/14/0047 5 Stammrechtssatz Da der Firmenwert als einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen ist, kommt eine Teilwertabschreibung nicht in Betracht, wenn an die Stelle des erworbenen Firmenwerts ein selbstgeschaffener tritt und der Te... mehr lesen...