RS Vwgh 1995/7/18 91/14/0047

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Veröffentlicht am 18.07.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;
EStG 1972 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/13 91/13/0106 3

Stammrechtssatz

Der Firmenwert eines Rauchfangkehrerbetriebes gehört grundsätzlich nicht zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, da er sich in erster Linie in der Sicherung des Kehrbezirkes manifestiert, der nach seiner Art einer Abschreibung nicht zugänglich ist (Hinweis E 21.6.1977, 1292, 1441, 2341/75, ÖStZB 1978, 34).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991140047.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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