Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z9 litb;
Rechtssatz: Erwirbt ein Kaufmann Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nach Gegenstand seiner gewerblichen Weiterveräußerung sind (hier: ein Altwarenhändler erwirbt Mobiliar aus einer Konkursmasse), so ist der Erwerb grundsätzlich auch dann als betrieblich veranlasst anzusehen, wenn er unentgeltlich erfolgt. Die Bewertung dieser ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Weder ein im Einzelfall schon beim Erwerb aus welchen Gründen immer abgegebenes Anbot, den erworbenen Anteil unentgeltlich rückabzutreten, noch das Bestehen hoher Verlustvorträge ändert etwas an der grundsätzlich bestehenden Qualifikation eines Anteils an einer GmbH als (nicht abnutzbares) Wirtsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z9 litb;
Rechtssatz: Erwirbt ein Kaufmann Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nach Gegenstand seiner gewerblichen Weiterveräußerung sind (hier: ein Altwarenhändler erwirbt Mobiliar aus einer Konkursmasse), so ist der Erwerb grundsätzlich auch dann als betrieblich veranlasst anzusehen, wenn er unentgeltlich erfolgt. Die Bewertung dieser ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1989 eine Lohnsteuerprüfung statt. Dabei setzte der Prüfer für das Jahr 1989 den Sachbezugswert betreffend die an die vier Dienstnehmer H., L., P. und K. als Dienstfahrzeuge auch zur Privatnutzung überlassenen Personenkraftwagen abweichend von der Beschwerdeführerin an, indem er vom Neuwert der Fahrzeuge anstatt von deren tatsächlichen Anschaffungskosten ausging. Der Mehrbetrag an Lohnsteuer (S 13.2... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1989 eine Lohnsteuerprüfung statt. Dabei setzte der Prüfer für das Jahr 1989 den Sachbezugswert betreffend die an die vier Dienstnehmer H., L., P. und K. als Dienstfahrzeuge auch zur Privatnutzung überlassenen Personenkraftwagen abweichend von der Beschwerdeführerin an, indem er vom Neuwert der Fahrzeuge anstatt von deren tatsächlichen Anschaffungskosten ausging. Der Mehrbetrag an Lohnsteuer (S 13.2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litc;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §6 Z9 litb;EStG 1988 Sachbezügebewertung Erlaß FLD Wien/NÖ/Bgld 2.März 1989 Art1 AbschnC Z9;
Rechtssatz: Anschaffungskosten iSd Einkommensteuerrechtes sind grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungskosten. Der Ansatz fiktiver Anschaffungskosten ist nur ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litc;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §6 Z9 litb;EStG 1988 Sachbezügebewertung Erlaß FLD Wien/NÖ/Bgld 2.März 1989 Art1 AbschnC Z9;
Rechtssatz: Anschaffungskosten iSd Einkommensteuerrechtes sind grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungskosten. Der Ansatz fiktiver Anschaffungskosten ist nur ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Johann K und Gertrude K waren je zur Hälfte Eigentümer eines Grundstückes, auf welchem sich ein Gasthaus befindet. Bis zum 30. Juni 1991 nutzte die aus Johann K und Gertrude K gebildete Gesellschaft nach bürgerlichem Recht dieses Gasthaus zu ca 70% für unternehmerische Zwecke. In den Jahren 1984 bis 1991 waren für dieses Objekt Vorsteuern in Höhe von 445.044,34 S in Anspruch genommen worden. Mit Ablauf ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Johann K und Gertrude K waren je zur Hälfte Eigentümer eines Grundstückes, auf welchem sich ein Gasthaus befindet. Bis zum 30. Juni 1991 nutzte die aus Johann K und Gertrude K gebildete Gesellschaft nach bürgerlichem Recht dieses Gasthaus zu ca 70% für unternehmerische Zwecke. In den Jahren 1984 bis 1991 waren für dieses Objekt Vorsteuern in Höhe von 445.044,34 S in Anspruch genommen worden. Mit Ablauf ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Sowohl die A-GmbH als auch die M-GmbH bezogen im Wirtschaftsjahr 1993/94 aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmer an der E-GmbH & Co KG Einkünfte, in denen japanische Nettolizenzeinkünfte enthalten waren, für die in Japan dem DBA-Japan entsprechend Quellensteuer einbehalten worden ist. Da die A-GmbH wie auch die M-GmbH kein positives Einkommen erzielten, konnte die in Japan einbehaltene Quellensteuer nic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §6 Z1;UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;UStG 1994 §12 Abs12;
Rechtssatz: Der VwGH hat im E vom 18.2. 1999, 98/15/0138, ausgesprochen, dass die Überführung von Gegenständen aus dem außerunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich keine Vorsteuerberichtigung iSd § 12 Abs 10ff UStG 1994 bewirkt. Dieser Ansicht steht auc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §6 Z1;UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;UStG 1994 §12 Abs12;
Rechtssatz: Der VwGH hat im E vom 18.2. 1999, 98/15/0138, ausgesprochen, dass die Überführung von Gegenständen aus dem außerunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich keine Vorsteuerberichtigung iSd § 12 Abs 10ff UStG 1994 bewirkt. Dieser Ansicht steht auc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWI 1999, S 388 - S 392;
SWI 1999, S 469 - S 471;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen in der Vermeidung der Doppelbesteuerung gelegen ist. Es liegt aber in der Hand der Abkommensparteien, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zu einem Konzern, der weltweit auf dem Gebiet der Telekommunikation tätig ist. Die Gesellschaft "S-GmbH" (nachfolgend "Tochtergesellschaft") wurde 1985 als Vertriebsgesellschaft des Konzerns mit Sitz in Österreich gegründet. Die Beschwerdeführerin ist seitdem zu 100 % an ihrer Tochtergesellschaft beteiligt. Im Protokoll der Vorstandssitzung der Beschwerdeführerin vom 21. Oktober 1992 wird hinsichtlich des Tochterunternehmens unter ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, welche die Tätigkeit einer Handelsagentur sowie die Durchführung von Installationsarbeiten zum Betriebsgegenstand hat, fand im Jahr 1996 eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1991 bis 1993 statt. Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden verschiedene Feststellungen laut dem Betriebsprüfungsbericht vom 13. Mai 1996 (im folgenden: BP-Bericht), die im angefochtenen Bescheid Niederschlag fanden. Der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zu einem Konzern, der weltweit auf dem Gebiet der Telekommunikation tätig ist. Die Gesellschaft "S-GmbH" (nachfolgend "Tochtergesellschaft") wurde 1985 als Vertriebsgesellschaft des Konzerns mit Sitz in Österreich gegründet. Die Beschwerdeführerin ist seitdem zu 100 % an ihrer Tochtergesellschaft beteiligt. Im Protokoll der Vorstandssitzung der Beschwerdeführerin vom 21. Oktober 1992 wird hinsichtlich des Tochterunternehmens unter ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, welche die Tätigkeit einer Handelsagentur sowie die Durchführung von Installationsarbeiten zum Betriebsgegenstand hat, fand im Jahr 1996 eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1991 bis 1993 statt. Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden verschiedene Feststellungen laut dem Betriebsprüfungsbericht vom 13. Mai 1996 (im folgenden: BP-Bericht), die im angefochtenen Bescheid Niederschlag fanden. Der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, welche die Tätigkeit einer Handelsagentur sowie die Durchführung von Installationsarbeiten zum Betriebsgegenstand hat, fand im Jahr 1996 eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1991 bis 1993 statt. Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden verschiedene Feststellungen laut dem Betriebsprüfungsbericht vom 13. Mai 1996 (im folgenden: BP-Bericht), die im angefochtenen Bescheid Niederschlag fanden. Der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muss sich auch auf die Umstände beziehen, auf Grund ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann (Hinweis E 27.9.1995, 92/13/0310). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997130065.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen lässt, dass den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Eine Teilwertabschreibung hat dabei allgemein eine erhebliche und dauernde Wertminderung zur Vorau... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Bei Leistungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft zur Verlustabdeckung kann es für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung vorliegen, nach Aktivierung der Verlustabdeckungszuschüsse auf dem Beteiligungskonto zu einem abzugsfähigen Aufwand schon bei der Bilanzierung des Zuwendungsjahres kommen (... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muss sich auch auf die Umstände beziehen, auf Grund ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muss sich auch auf die Umstände beziehen, auf Grund ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann (Hinweis E 27.9.1995, 92/13/0310). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997130065.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ist eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige das Absinken des Teilwertes dartun kann (Hinweis E 27.9.1995, 92/13/0310). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997130065.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen lässt, dass den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Eine Teilwertabschreibung hat dabei allgemein eine erhebliche und dauernde Wertminderung zur Vorau... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;
Rechtssatz: Bei Leistungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft zur Verlustabdeckung kann es für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung vorliegen, nach Aktivierung der Verlustabdeckungszuschüsse auf dem Beteiligungskonto zu einem abzugsfähigen Aufwand schon bei der Bilanzierung des Zuwendungsjahres kommen (... mehr lesen...