Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: In der Frage, was unter Betrieb, Teilbetrieb iSd § 6 Z 9 lit a EStG 1988 zu verstehen ist, kann auf die zu § 24 EStG 1988 ergangene Judikatur zu den entsprechenden Veräußerungstatbeständen zurückgegriffen werden. Danach setzt eine Betriebsveräußerung nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §24;EStG 1988 §6 Z9 lita;UStG 1972 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/20 93/13/0088 3 Stammrechtssatz Aus Sicht des § 14 Abs 1 BAO ist als wesentliche Grundlage eines Transportunternehmens der Fuhrpark anzusehen, der dem Betriebsübernehmer die Fortfü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: In der Frage, was unter Betrieb, Teilbetrieb iSd § 6 Z 9 lit a EStG 1988 zu verstehen ist, kann auf die zu § 24 EStG 1988 ergangene Judikatur zu den entsprechenden Veräußerungstatbeständen zurückgegriffen werden. Danach setzt eine Betriebsveräußerung nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1988 §24;EStG 1988 §6 Z9 lita;UStG 1972 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/20 93/13/0088 3 Stammrechtssatz Aus Sicht des § 14 Abs 1 BAO ist als wesentliche Grundlage eines Transportunternehmens der Fuhrpark anzusehen, der dem Betriebsübernehmer die Fortfü... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende Gesellschaft wurde im März 1988 gegründet. Beteiligt waren mit je einem Viertel des Stammkapitals der Beschwerdeführer, dessen beiden Söhne und W.T. Mit dem erstangefochtenen Bescheid, gegen den sich die zur Zl. 96/15/0238 protokollierte Beschwerde richtet, wurde gegenüber der erstbeschwerdeführenden AR Gesellschaft m.b.H. die Umsatzsteuer für das Jahr 1990, die Körperschaftsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 und der Gewerbesteuermessbetrag für die Jahre 1989... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende Gesellschaft wurde im März 1988 gegründet. Beteiligt waren mit je einem Viertel des Stammkapitals der Beschwerdeführer, dessen beiden Söhne und W.T. Mit dem erstangefochtenen Bescheid, gegen den sich die zur Zl. 96/15/0238 protokollierte Beschwerde richtet, wurde gegenüber der erstbeschwerdeführenden AR Gesellschaft m.b.H. die Umsatzsteuer für das Jahr 1990, die Körperschaftsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 und der Gewerbesteuermessbetrag für die Jahre 1989... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende Gesellschaft wurde im März 1988 gegründet. Beteiligt waren mit je einem Viertel des Stammkapitals der Beschwerdeführer, dessen beiden Söhne und W.T. Mit dem erstangefochtenen Bescheid, gegen den sich die zur Zl. 96/15/0238 protokollierte Beschwerde richtet, wurde gegenüber der erstbeschwerdeführenden AR Gesellschaft m.b.H. die Umsatzsteuer für das Jahr 1990, die Körperschaftsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 und der Gewerbesteuermessbetrag für die Jahre 1989... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0239 96/15/0238 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0174 E 18. Oktober 1988 RS 3(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Es kann nicht unterstellt werden, da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0239 96/15/0238 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0174 E 18. Oktober 1988 RS 3(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Es kann nicht unterstellt werden, da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0239 96/15/0238 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0174 E 18. Oktober 1988 RS 3(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Es kann nicht unterstellt werden, da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ermittelte in den Streitjahren (1988 und 1989) seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wich die belangte Behörde u.a. in nachstehenden Punkten von den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer 1988 ab: 1. Aufwendungen für Bewirtung, Geschenke, Rauchwaren, Spenden und Trinkgelder wurden nicht als Betriebsausgaben anerkann... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ermittelte in den Streitjahren (1988 und 1989) seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wich die belangte Behörde u.a. in nachstehenden Punkten von den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer 1988 ab: 1. Aufwendungen für Bewirtung, Geschenke, Rauchwaren, Spenden und Trinkgelder wurden nicht als Betriebsausgaben anerkann... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Bei den zur Deckung der Abfertigungsrücklage angeschafften Wertpapieren handelt es sich um (nicht abnutzbares) Anlagevermögen, dessen Anschaffungskosten auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Abgabepflichtigen gegen den ersatzlosen Wegfall der Begünstigung des § 9 Abs 4 EStG 1972 im EStG 1988, zumal im § 9 Abs 4 EStG 1972 keine rückwirkende, sondern lediglich eine ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Bei den zur Deckung der Abfertigungsrücklage angeschafften Wertpapieren handelt es sich um (nicht abnutzbares) Anlagevermögen, dessen Anschaffungskosten auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer ein Kaffeehaus; seinen Gewinn ermittelt er gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Ausgabenrechnung. Für die Jahre 1988 bis 1991 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei traf der Prüfer unter anderem die Feststellung, dass der Beschwerdeführer von der St-GmbH im Zusammenhang mit einem Automatenaufstellungsvertrag S 100.000,-- (1988) und S 540.000,-- (1990: S 300.000,-- plus S 150.000,-- plus 20 % Umsatzsteuer) erhalten... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte neben anderen Einkünften ab dem Jahr 1991 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung einer im Jahr 1991 von ihrer Mutter unentgeltlich erworbenen, mit einem Mietwohnhaus bebauten Liegenschaft (in der Folge: Mietwohnhaus). In ihrer Einkommensteuererklärung für 1991 wies die Beschwerdeführerin neben Einkünften aus selbständiger Arbeit in Höhe von minus S 85.968,-- und Einkünften aus Kapitalvermögen (S 21.474,--) Einkünfte aus Vermietung u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer ein Kaffeehaus; seinen Gewinn ermittelt er gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Ausgabenrechnung. Für die Jahre 1988 bis 1991 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei traf der Prüfer unter anderem die Feststellung, dass der Beschwerdeführer von der St-GmbH im Zusammenhang mit einem Automatenaufstellungsvertrag S 100.000,-- (1988) und S 540.000,-- (1990: S 300.000,-- plus S 150.000,-- plus 20 % Umsatzsteuer) erhalten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53;BewG 1955 §56 Abs1;EStG 1988 §6;EStG 1988 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0158
Rechtssatz: Da sich der Marktpreis von Mietobjekten am Ertragswert orientiert, können auch die fiktiven Anschaffungskosten vom Ertragswert abgeleitet werden (Hinweis E 5.10.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z10;
Rechtssatz: § 6 Z 10 EStG 1988 macht deutlich, dass die Steuerfreiheit der Zuwendungen und die entsprechende Kürzung von Investitionskosten nur bei bestimmten Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, nicht jedoch generell vorgesehen ist. Baukostenzuschüsse, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, stell... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BewG 1955 §53;BewG 1955 §56 Abs1;EStG 1988 §6;EStG 1988 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0158
Rechtssatz: Das Ergebnis eines Gutachtens, bei welchem Ertragswert und Substanzwert (abgeleitet von Herstellungsk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z10;
Rechtssatz: § 6 Z 10 EStG 1988 macht deutlich, dass die Steuerfreiheit der Zuwendungen und die entsprechende Kürzung von Investitionskosten nur bei bestimmten Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, nicht jedoch generell vorgesehen ist. Baukostenzuschüsse, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, stell... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitjahr ein Sportgeschäft sowie zwei Fremdenheime als einheitlichen Gewerbebetrieb, wobei er den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag zum 30. September ermittelte. Zum 1. Oktober des Streitjahres übertrug der Beschwerdeführer ein Fremdenheim unentgeltlich seinem Sohn (idF: Sohn). Der Sohn führte das Fremdenheim fort, ermittelte jedoch den Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972. Auf Grund der Ergebn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z4;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH führt die Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes zu keiner Entnahme von Wirtschaftsgütern. Vielmehr ist der Übernehmer eines Betriebes oder Teilbetriebes verpflichtet, die Buchwerte des bisherigen Inhabers fortzuführen (Hinweis E 20.11.1990, 89/14/0156, 0157). Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z4;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die abschließende Regelung über die Bewertung von Wirtschaftsgütern bei unentgeltlicher Übertragung eines Teilbetriebes in § 6 Z 9 EStG 1972 bleibt für die Anwendung des § 6 Z 4 legcit auch dann kein Raum, wenn bei unentgeltlicher Übertragung eines Teilbetriebes der Überne... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 neben (negativen) Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Kapitalvermögen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung machte die Beschwerdeführerin Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von S 120.000,-- mit der Begründung: geltend, sie habe am 20. Februar 1990 um S 70.000,-- einen Anteil (10 %) an der C GmbH erworben und S 50.0... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Altwarenhandel. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1988 bis 1990 stellte die Prüferin unter anderem fest, dass der Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 2. Februar 1990 die Wohnung eines Verstorbenen "in ihrer Gesamtheit und zwar die Einrichtung sowie die Hauptmietrechte" um einen Kaufpreis von insgesamt S 120.000,-- erworben habe. Dieser Betrag sei zunächst treuhändig hinterlegt worden, weil der Kaufvertrag an die Bedingung g... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 neben (negativen) Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Kapitalvermögen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung machte die Beschwerdeführerin Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von S 120.000,-- mit der Begründung: geltend, sie habe am 20. Februar 1990 um S 70.000,-- einen Anteil (10 %) an der C GmbH erworben und S 50.0... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Altwarenhandel. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1988 bis 1990 stellte die Prüferin unter anderem fest, dass der Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 2. Februar 1990 die Wohnung eines Verstorbenen "in ihrer Gesamtheit und zwar die Einrichtung sowie die Hauptmietrechte" um einen Kaufpreis von insgesamt S 120.000,-- erworben habe. Dieser Betrag sei zunächst treuhändig hinterlegt worden, weil der Kaufvertrag an die Bedingung g... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Weder ein im Einzelfall schon beim Erwerb aus welchen Gründen immer abgegebenes Anbot, den erworbenen Anteil unentgeltlich rückabzutreten, noch das Bestehen hoher Verlustvorträge ändert etwas an der grundsätzlich bestehenden Qualifikation eines Anteils an einer GmbH als (nicht abnutzbares) Wirtsch... mehr lesen...